ZWS für Schüler in Berlin

Mario_aus_Berlin @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen)

Hallo,
ich habe zwar mittlerweile viele Beiträge auf dieser Seite gelesen, aber nicht unbedingt die passende Antwort gefunden. Ich denke aber, dass ihr mir hier mit Sicherheit helfen könnt.
Wir wohnen in Berlin und unsere Tochter besucht derzeit ein Gymnasium, welches ebenfalls in Berlin ist. (Die Schule ist ein Sportgymnasium, die Klassenkameraden kommen aus ganz Deutschland.) Um sich den weiten Weg zur Schule zu sparen und natürlich auch um mit ihren anderen Freundinnen/Schülerinnen zusammen zu sein, wohnt sie in einer WG. Da sie beim Einzug noch nicht volljährig war, sind die Eltern die Mieter. Die Wohnung ist jedoch als Zweitwohnsitz der Tochter angemeldet.
Der Einzug war im Januar 2008, so dass die 12 Monate bald rum sind, nach der ZWS zu zahlen ist.

Muss unsere Tochter (oder wir als Mieter) ZWS zahlen >
Mieter und beim Einwohnermeldeamt Angemeldeter sind nicht identisch.

Danke für rechtkundige Antworten,
Mario

ZWS für Schüler in Berlin

Bjoern @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

Hallo,

für euch Eltern besteht für die gemietete, aber nicht genutzte Wohnung keine Meldepflicht. folglich dürftet ihr nach dem Berliner Nebenwohnungsteuergesetz auch nicht steuerpflichtig sein

eure Tochter erfüllt jedoch den Tatbestand, so dass sie vermutlich ZWS zahlen müssté. sobald sie 18 ist, soll sie sich in der WG mit Hauptwohnung melden (sofern sie diese Wohnung überwiegend nutzt); dann entfällt die ZWS wieder

ZWS für Schüler in Berlin

Mario_aus_Berlin @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ Bjoern

Danke Björn für die schnelle Antwort.

Ein Ummmelden des Hauptwohnsitzes hat aber sicherlich auch Nachteile, wie z.B. eigene Hausrat- und haftpflichtversicherung.
Weißt Du, ob das Ummmelden noch weitere Kosten verursacht >

PS: Unsere Tochter ist mittlerweile bereits 18.

Mario

ZWS für Schüler in Berlin

Bjoern @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

keine Ursache ;-)

normalerweise sind Kinder bis zur Beendigung der Ausbildung weiterhin in den Versicherungen der Eltern mit drin. aber um sicher zu gehen, solltest du entweder deinen Versicherungsvertrag studieren oder aber deinen Versicherungsvertreter/-makler befragen

ZWS für Schüler in Berlin

René ⌂ @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

Hallo,

» Ein Ummmelden des Hauptwohnsitzes hat aber sicherlich auch Nachteile, wie z.B. eigene Hausrat und haftpflichtversicherung.
» Weißt Du, ob das Ummmelden noch weitere Kosten verursacht

Ich verweise mal auf die [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=hauptwohnung]Darstellung der Dinge, die bei der Ummeldung zu beachten sind[/link] im Hauptbereich der Seite hin. Die Hausrat sollte man sich am ehesten anschauen, i.d.R. ist es da aber egal, wie man Hauptwohnung und Nebenwohnung dreht.

ZWS für Schüler in Berlin

Tilly @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

Hallo Mario
nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz und dessen Anwendung ist die Tochter steuerpflichtig, wenn sie länger als 1 Jahr mit einer Nebenwohnung gemeldet ist.
Ausnahmen davon werden z.B. gemacht, wenn es sich um eine Nebenwohnung zum Zwecke des Strafvollzugs handelt oder die Wohnung von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zur Verfügung gestellt wird und zu Erziehungszwecken dient. Hingegen unterliegt die Nebenwohnung eines nicht straffälligen oder in seinem Sozialverhalten nicht auffälligen Bürgers der Zweitwohnungsteuer. Das ist auch gut so!
Gruß
Tilly

ZWS für Schüler in Berlin

René ⌂ @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ Tilly

» Das ist auch gut so!

Findest du nicht es etwas zu viel, die Steuer von noch allgemeinbildenden Schülern zu verlangen>

ZWS für Schüler in Berlin

Tilly @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ René

» » Das ist auch gut so!
bezieht sich ersichtlich auf die Befreiung für Straftäter und sozial Auffällige.
» Findest du nicht es etwas zu viel, die Steuer von noch allgemeinbildenden Schülern zu verlangen>
Wer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch das Innehaben einer Zweitwohnung demonstriert, muss bezahlen - jeder, ohne Ansehen der Person. Etwas anderes habe ich bisher noch nicht gehört. Da sind sich sogar BFH, BVerwG und BVerfG einig.
Überfordert mich nicht.
Gruß
Tilly

ZWS für Schüler in Berlin

Mario_aus_Berlin @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ Tilly

Hallo Tilly,

ich dachte immer, dass die ZWS berechnet wird, damit die Stadt Einnahmen hat, weil man dort ja nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Somit hat die Stadt ja keine Steuereinnahmen von der Person, die hier Ihren Zweitwohnsitz hat. Diese holt sich die Stadt dann über die ZWS.
Mario

PS: Gut finde ich die ZWS, wie sicherlich die meisten anderen, nicht !

ZWS für Schüler in Berlin

Tilly @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

Hallo Mario,
Zweck der ZWSt ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu treffen, die der Inhaber einer ZW demonstriert.
» PS: Gut finde ich die ZWS, wie sicherlich die meisten anderen, nicht !
Das sei Dir unbenommen. Dann freue Dich doch, das wenigsten Straftäter und sozial Auffällige davon befreit sind. Das ist doch gut. Sollen die etwa auch noch zahlen>

ZWS für Schüler in Berlin

Mario_aus_Berlin @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ Tilly

» Das sei Dir unbenommen. Dann freue Dich doch, das wenigsten Straftäter und sozial Auffällige davon befreit sind. Das ist doch gut. Sollen die etwa auch noch zahlen>
Darauf möchte ich hier nicht antworten.

Aber ich habe immer noch nicht die richtige Antwort auf die Frage: Wie umgehe ich die ZWS >
Sollte ich unsere Tochter einfach einen Monat lang aus der WG nehmen und beim Einwohnermeldeamt abmelden >
Mario

ZWS für Schüler in Berlin

Bjoern @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5710 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

Hallo Mario,

Tilly kommt laut eigenen Angaben aus der Ecke der Kommunen ... er arbeitet in einem bayrischen Steueramt. insofern sind seine Aussagen immer etwas "kommunenfreundlich", während ich als Betroffener immer eher etwas "kundenfreundlich" argumentiere ...

zu deiner letzten Frage: wenn deine Tochter bereits über 18 ist, was spricht dann dagegen, wenn sie die WG-Wohnung als alleinige Wohnung anmeldet>>
(unter der Voraussetzung, dass sie sich dort überwiegend aufhält ... wobei die Meldebehörden hier nur eingeschränkt kontrollieren werden)

ZWS für Schüler in Berlin

Mario_aus_Berlin @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5710 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,

was meinst Du mit alleiniger Wohnung >
Hauptwohnsitz oder alleiniger Mieter >

Mario

ZWS für Schüler in Berlin

Tilly @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5710 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

Hallo Mario,
eine "alleinige Wohnung" ist im Melderrecht quasi eine Hauptwohnung ohne Nebenwohnung.
Damit meinerseits Schluß für heute, ich gehe heim - Wunden lecken. Huber ist zurückgetreten und Seehofer kommt.

ZWS für Schüler in Berlin

Bjoern @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5710 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

Hallo Mario,

ich rede nur vom Melderecht. sie soll sich einfach mit alleiniger Wohnung dort melden ... und schon hat sie Ruhe.

wieviele Mieter es für die Wohnung gibt, interessiert die Meldebehörde herzlich wenig ;-)

@Tilly
da das BVerwG schon 2 Mal hinsichtlich der ZWS neben der Spur lag, bleibt die endgültige Einschätzung erstmal offen. wobei sich eine ausführlichere Diskussion erst dann lohnt, wenn das schriftliche Urteil vorliegt

ZWS für Schüler in Berlin

Tilly @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5710 Tagen) @ Bjoern

Was heißt hier „kommunenfreundlich“ – nur realistisch bis auf die Knochen.
Nachzulesen und zu - prüfen bei Christians 1000. -, mein allererster Kommentar auf diesem Forum.
Damit Du nicht lange suchen musst:
„Aber doch noch ein Wort zu den Hoffnungen, die hier auf diesem Forum hinsichtlich der anstehenden Entscheidungen des BVerwG geweckt werden. Die sind doch längst gefallen. Will nur keiner wahrhaben. Denn, wie heißt es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt.“
Dem ist nichts hinzuzufügen – außer dass mir das Urteil als „Freund der Kommune“ nicht passt. Hätte deutlicher ausfallen müssen, und Rostock hätte Recht bekommen müssen. Hätte, hätte …

ZWS für Schüler in Berlin

René ⌂ @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5710 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

» Aber ich habe immer noch nicht die richtige Antwort auf die Frage: Wie umgehe ich die ZWS >
» Sollte ich unsere Tochter einfach einen Monat lang aus der WG nehmen und beim Einwohnermeldeamt abmelden>

Eine denkbare Lösung wäre ein regelmäßiger Umzug, halte ich wenig realisitisch. Eine Abmeldung setzt voraus, daß sie aus der Wohnung auszieht. Könnte man machen, aber ob es den Aufwand wert ist> (Ich bin mir aber nicht sicher, ob temporäre Abmeldungen ausreichen. Ich dächte, da gäbe es einen Passus, daß es dann wie ausgelegt werden würde, als würde es fortbestehen. Finde aber den Paragraphen nicht).

ZWS für Schüler in Berlin

Mario_aus_Berlin @, Mittwoch, 01.10.2008 (vor 5710 Tagen) @ René

Hallo René,

ich denke, dass wir als Berliner kein Problem mit einem Umzug haben. Unsere Tochter braucht doch nur wieder für einen Monat nach Hause zu kommen. Den Mietvertrag würden wir erst mal nicht ändern und die anteilige WG-Miete aus Solidarität für die anderen beiden Mitbewohner weiterzahlen (damit diese finanziell nicht überbelastet werden ;-) ). Nach einem Monat stellen wir dann fest, dass der Weg von zu Hause bis zur Schule doch zu weit ist und unsere Tochter doch lieber wieder in die WG (Nebenwohnung) ziehen sollte. Für's FA sind somit keine zusammenhängenden 12 Monate mehr gegeben. Das Meldeamt sollte (denke ich jedenfalls) auch kein Problem damit haben.
Oder zählt eine einmonatige Abmeldung nicht als Neubeginn >
Gruß,
Mario

ZWS für Schüler in Berlin

Bjoern @, Mittwoch, 01.10.2008 (vor 5710 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

[blockquote]Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer.[/blockquote]

so steht es in § 1 des Berliner Nebenwohnungsteuergesetzes. da steht nichts von einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten und auch nichts davon, dass es sich um die selbe sogenannte Zweitwohnung handeln muss.
das Wort "eine" idiziert vielmehr, dass man steuerpflichtig wird, wenn man länger als 12 Monate irgendeine Nebenwohnung (oder halt auch mehrere) hatte.

mein Tipp bleibt daher - sofern es melderechtlich zulässig ist - die Anmeldung der Tochter mit alleiniger Wohnung.

ZWS für Schüler in Berlin

Alfred @, Mittwoch, 01.10.2008 (vor 5710 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

die Meldung mit alleiniger Wohnung ist sicherlich die am wenigsten angreifbare.
Aber die Idee mit dem Ausziehen und Abmelden ist nicht schlecht, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn die Tochter vor Weihnachten aus der Wohngemeinschaft auszieht (d.h.: Ihr Zimmer verlässt, in der Absicht dorthin nicht wieder zurückzukehren, um den Raum zum Wohnen oder Schlafen zu nutzen, kann da keiner das Gegenteil behaupten – die Abmeldung ist zu diesem Zeitpunkt korrekt, das ist eine Prognose, die objektiv nicht widerlegt werden kann. D.h., diese Nebenwohnung wird vom Finanzamt nicht als Zweitwohnung erfasst, da sie kein Jahr genutzt wurde.
Ein "Umzug" oder eine Kündigung des Mietvertrages sind gar nicht erforderlich
Während der Weihnachtsferien bemüht sich die Tochter um ein neuer Zimmer, findet aber keines, und kehrt Anfang Januar in die Wohngemeinschaft zurück, um dort nur so lange zu bleiben, bis sie ein neues Zimmer gefunden hat. Das ist aber auch nach sechs Monaten nicht der Fall, d.h. Anfang Juli 2009 (nach dem 1.7.) wird sie für das Zimmer in der WG wieder meldepflichtig und meldet sich erneut mit Nebenwohnung an. Diese Wohnung wird wohl frühestens ab 1.8.2010 vom Finanzamt als Zweitwohnung erfasst werden. Falls noch erforderlich, lässt sich in den Sommerferien 2010 das Spielchen ggf. wiederholen.
Wenn man Bjoerns Argumentation folgen wollte, was das FA bestimmt gerne tun würde und sicherlich auch so sieht, hat es eindeutig Erfassungsprobleme, die in einer Behörde wohl kaum bewältigt werden können. Risiko ist also gering.
Könnte klappen, funktioniert wegen der 1-Jahresfrist so leider nur in Berlin.
Aber die Meldung mit alleiniger Wohnung bleibt der Königsweg. Wenn die Tochter kein Auto hat, muss nur der Personalausweis geändert werden – und das ist kostenfrei.

ZWS für Schüler in Berlin

Alfred @, Mittwoch, 01.10.2008 (vor 5710 Tagen) @ Alfred

Da fällt mir noch was ein: Bjoern und Rene schreiben doch immer, dass es auf die Wohnungseigenschaft ankommt. Ist in Berlin ein Zimmer denn überhaupt eine Wohnung> Würde die Sache doch total vereinfachen, wenn ein Zimmer keine Wohnung wäre.

ZWS für Schüler in Berlin

Bjoern @, Mittwoch, 01.10.2008 (vor 5710 Tagen) @ Alfred

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;-)

[blockquote]Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt.[/blockquote]

ich denke, die gemietete Wohnung dürfte diesen Anforderungen genügen ...

zu der anderen Idee: wieso sollte der erneute Einzug erst nach 6 Monaten gegenüber der Meldebehörde anzuzeigen sein>> im Meldegesetz steht sinngemäß, dass derjenige, der eine Wohnung bezieht, diese der Meldebehörde anzuzeigen hat. wenn die Tochter also im Januar wieder einzieht, dann hat sie sich ab Januar wieder anzumelden! anderenfalls könnte es ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht geben!!

außerdem regelt § 8 (4) des Berliner Nebenwohnungsteuergesetzes, dass jeder, der mit Nebenwohnung in Berlin gemeldet ist, zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden kann. ich gehe daher davon aus, dass ein regelmäßiger Datenaustausch zwischen Meldebehörde und Steueramt stattfindet. Verjährungsfrist für die ZWS sind 4 Jahre ... insofern würde ich die Wahrscheinlichkeit, dass die Nebenwohnung der Tochter unentdeckt bleibt, als sehr gering einschätzen.

und wie gesagt - ich lese das Gesetz so, dass die 12 Monate nicht ununterbrochen zu verstehen sind, sondern auch aufaddiert werden können. daher halte ich den durchaus kreativen Vorschlag des vorübergehenden Auszuges für nicht praktikabel

ZWS für Schüler in Berlin

Alfred @, Mittwoch, 01.10.2008 (vor 5710 Tagen) @ Bjoern

» zu der anderen Idee: wieso sollte der erneute Einzug erst nach 6 Monaten gegenüber der Meldebehörde anzuzeigen sein>>
» ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;-)
mal § 20 MG Berlin lesen

Zu Bauordnung:
» ich denke, die gemietete Wohnung dürfte diesen Anforderungen genügen ...
s.o., was steht denn in dieser Bauordnung zur Wohnung> Dann denken: Ist ein Zimmer nach der Bauordnung eine Wohnung> Die Wohnugseigenschaft ist doch wohl die entscheidende Frage

» wenn die Tochter also im Januar wieder
» einzieht, dann hat sie sich ab Januar wieder anzumelden! anderenfalls
» könnte es ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht geben!!
s.o.

» ich gehe daher davon aus, dass
» ein regelmäßiger Datenaustausch zwischen Meldebehörde und Steueramt stattfindet.
Das ist so - ändert aber nicht an der Sache. dass das Risiko nahezu NULL ist, die Idee duchaus praktikabel sein dürfte.