Nur Abzocke?

delfin @, Freitag, 12.12.2008 (vor 5586 Tagen)

Hallo,

diese Zweitwohnungssteuer ärgert mich auch sehr, wenn erst nach 3 Jahren - von denen ich mich tatsächlich nur ein halbes Jahr dort aufgehalten habe - plötzlich ein Bescheid kommt und man aus allen Wolken fällt, wo jede Nebenkostenabrechnung schon nach einem Jahr verjährt ist!

Die korrespondiere jetzt schon eine Zeitlang mit der Stadt Nürnberg darüber. Z. B. verstehe ich nicht, welcher Aufwand der Stadt da eigentlich genau entsteht, der da besteuert wird. Antwort: ... "der Aufwand, der mir durch die Zweitwohnung entsteht." Ich dachte immer es werden Gewinne versteuert, nicht aber Verluste! Da macht doch gar keinen Sinn>

Jetzt soll ich meinen Widerspruch zurücknehmen, um weitere Kosten zu sparen, weil an der Rechtmäßigkeit ja keine Zweifel bestünden, wäre ja so gesetzlich geregelt.
Keine Ahnung, aber es wird wohl auch wenig Sinn haben, ein Grundsatzurteil anzuzweifeln>

Nur Abzocke?

René ⌂ @, Sonntag, 14.12.2008 (vor 5583 Tagen) @ delfin

Es gibt Steuern, die den Zugewinn versteuern (z.B. Einkommenssteuer) und es gibt Steuern, die den Aufwand besteuern (z.B. Mehrwertsteuer). Letzte bezahlst du auch, wenn du damit Verlust machst.

Die Rücknahme des Widerspruchs ist ein "Angebot" der Stadt, den Bescheid ohne Kosten zu beenden. So wie deine Schilderung klingt, wird die Stadt den Widerspruch ablehnen und für den Aufwand des Ablehnungsschreiben dir eine Gebühr auferlegen. Diese Praxis mag zwar komisch vorkommen, ist aber irgendwie so. Das Festhalten am Widerspruch macht in erster Linie nur Sinn, wenn du danach den juristischen Pfad beschreiten willst: sprich Klagen. In so einem Fall darfst du natürlich nicht zurückziehen.

Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg haben wird, kann ich aus deiner Anfrage nicht abschätzen. Wenn dann dürften die Chancen auf den Grundsatz gering ausfallen (Die Kommunen dürfen ja nach GG plus jeweilige Landesregelung Steuern erheben, die es nicht auf den höheren Ebenen gibt).

Verjährt ist es bei dir auch noch nicht (bei drei Jahren)