Untermiete vs. Miete bei Nebenwohnsitz?

cirby @, Freitag, 19.12.2008 (vor 5606 Tagen)

Hi,

danke für diese Webseite, super!

Nach lesen der Satzungen und Foren ist mir der Unterschied von Normalmiete und Untermiete bei Zweitwohnsitz nicht klar.

Ich wohne in Bremen (lebensmittelpunkt), arbeite in Hamburg und pendel fast täglich. Will mir aber nun eine einfache Unterkunft in HAmburg suchen (bei Freunden o.ä.). Dies brauche ich wegen Dienstwagen(-versteuerung).

Habe nun verstanden das ich zur Meldebehörde muss um offiziell Zweitwohnsitz anzumelden. Was muss ich da vorlegen, Mietvertrag o. Bescheinigung vom Vermieter> macht es einen Unterschied ob ich als "Bewohner" anmelde oder als "Untermieter"> Ich gehe mal davon aus das ich für die ZWS-Steuer eine Ausnahme bekomme, hab gelesen bei verheiratet und berufsbedingt kann darauf verzichtet werden.

Wie ist Eure Sicht darauf>

Danke!

Untermiete vs. Miete bei Nebenwohnsitz?

Alfred @, Freitag, 19.12.2008 (vor 5606 Tagen) @ cirby

1. Es geht um eine Nebenwohnung in Hamburg, die Du anmelden willst. Dazu brauchst Du weder einen Miet- noch einen Untermietvertrag noch eine Bescheinigung des Vermieters. Nur eine Anschrift, die Du bei der Anmeldung angibst. Näheres im Internetauftritt der Freien und Hansestadt Hamburg nachlesen.
2. Irgendwann kriegst Du eine Aufforderung des FA HH, eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ abzugeben. Wie die aussieht, kannst Du Dir im Internetauftritt der Freien und Hansestadt Hamburg anschauen, falls danach noch Fragen sind, hier wieder anklopfen. Die Erklärung musst Du ausfüllen und abgeben.
3. Zweitwohnungsteuerpflicht dürfte nicht bestehen, aber man weiß ja nie. Das Urteil des BVerwG vom 17.9., gesprochen im Namen des Volkes, muss jede Verwaltungsbehörde eigentlich als Freibrief verstehen.

Untermiete vs. Miete bei Nebenwohnsitz?

cirby @, Freitag, 19.12.2008 (vor 5606 Tagen) @ Alfred

» 1. Es geht um eine Nebenwohnung in Hamburg, die Du anmelden willst. Dazu
» brauchst Du weder einen Miet- noch einen Untermietvertrag noch eine
» Bescheinigung des Vermieters. Nur eine Anschrift, die Du bei der Anmeldung
» angibst...


Danke Alfred! Punkt 1 folgend könnte sich ja jeder irgendwo unter xbeliebigen Adressen anmelden (wieß zwar noch keinen Grund warum man sowas tun sollte . aber es ginge, ja>>!>)>

Und ich werd' mal weiter auf der HH webseite surfen..

Untermiete vs. Miete bei Nebenwohnsitz?

Alfred @, Freitag, 19.12.2008 (vor 5606 Tagen) @ cirby

» ...könnte sich ja jeder irgendwo unter
» x-beliebigen Adressen anmelden (weiß zwar noch keinen Grund warum man sowas tun sollte, aber es ginge, ja>>!>)>

Das ist das Problem der Meldebehörden. :-)
Und so ganz beliebig geht es auch nicht. Wenn Du z.B. als Nebenwohnung in Berlin angibst „Spreeweg 1, 10557 Berlin“ oder in Bonn „Adenauerallee 135“ dürftest Du schnell in Beweisnotstand kommen.
Ergo: Der Eigentümer/Mieter sollte das schon wissen und damit einverstanden sein.
Ansonsten: Du bist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.