News: Keine ZWS bei Verheirateten

René ⌂ @, Donnerstag, 15.01.2009 (vor 5609 Tagen)

Das Grundsatzurteil, nachdem Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler von der Zweitwohnungsteuer befreit sind, hat sich in den meisten Kommunen herumgesprochen. In einer war man allerdings der Meinung, daß dieser Grundsatz nur dann gelte, wenn der Ort der Nebenwohnung gleichzeitig auch der Arbeitsort ist.

Dieser Gemeinde hat nun das Verwaltungsgericht Gießen etwas auf die Sprünge geholfen. So sind 5,5 Kilometer zwischen Nebenwohnung und Arbeitsplatz kein Grund, um von diesem Grundatz abzuweichen (Aktenzeichen: 8 E 2835/07, siehe auch vnr.de).

Anmerkung in eigener Sache: ich finde das vollständige Urteil nur in kostenpflichten Urteilsdatenbanken und würde mich über die Zusendung freuen.

News: Keine ZWS bei Verheirateten

Alfred @, Freitag, 16.01.2009 (vor 5609 Tagen) @ René

Eines gleich vorweg:
Von einer Befreiung nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung halten und deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet kann überhaupt nicht die Rede sein. Die müssen bei einer verfassungskonformen Satzung genau so die Zweitwohnungsteuer zahlen wie alle anderen.
Das Urteil ist allein schon wegen dieses Befreiungsunfugs unbedeutend. Allenfalls die Formulierungen des erkennenden Spruchkörpers würde ich gerne lesen – zur Erheiterung. Außerdem steht es nicht im Einklang mit den neuesten Urteilen des BVerwG, wonach die Kommunen machen können, was sie wollen.

News: Keine ZWS bei Verheirateten

Rebell @, Freitag, 16.01.2009 (vor 5609 Tagen) @ Alfred

» Eines gleich vorweg:
» Von einer Befreiung nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter die aus
» beruflichen Gründen eine Zweitwohnung halten und deren eheliche Wohnung
» sich in einer anderen Gemeinde befindet kann überhaupt nicht die Rede sein.
» Die müssen bei einer verfassungskonformen Satzung genau so die
» Zweitwohnungsteuer zahlen wie alle anderen.
» Das Urteil ist allein schon wegen dieses Befreiungsunfugs unbedeutend.
» Allenfalls die Formulierungen des erkennenden Spruchkörpers würde ich gerne
» lesen – zur Erheiterung. Außerdem steht es nicht im Einklang mit den
» neuesten Urteilen des BVerwG, wonach die Kommunen machen können, was sie
» wollen.

Derartige "Blüten" und ausufernde Raffgier der Kommunen bestätigen doch, dass hier mal eine grundlegende Änderung bzw. Reform dieses Unfuges Zwst nicht nur über Gerichtsentscheidungen ein grundlegendes Durchgreifen der dafür verantwortlichen politischen Staatsdiener, die alle vom Volke gewählt werden, überfällig sei! Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel genießt Weltgeltung geht allerdings mit dem eigenen Volke um als ginge sie das gar nichts an. Es kann doch nicht richtig sein mit Schlagwörtern wie "Bildungspolitik" nur zur Schau durch die Lande zu pilgern um mit Studenten Hände zu schütteln, aber sich für dieses Problem mit keinem Auge zu widmen! Die Studenten müssten wie viele andere Bürger mal dieses Thema in Vordergrund rücken und die bundesweite Abschaffung der Zweitwohnungssteuer fordern!

News: Keine ZWS bei Verheirateten

René ⌂ @, Freitag, 16.01.2009 (vor 5609 Tagen) @ Alfred

» Von einer Befreiung nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung halten und deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet kann überhaupt nicht die Rede sein.

Um den Sachverhalt ging es aber - und dazu hat das BVerfG ein Grundsatzrteil 2005 gefällt.

News: Keine ZWS bei Verheirateten

Alfred @, Freitag, 16.01.2009 (vor 5609 Tagen) @ René

Nein, es ging um die Nichtigkeit von Satzungsnormen, die zur Verfassungswidrigkeit der einschlägigen Satzungen führten – nachzulesen im Beschluss des BVerfG von 2005.