Total verrückt!!! Bescheid aus Nürnberg

Naousa @, Sonntag, 08.02.2009 (vor 5647 Tagen)

Habe gerade einen Bescheid bekommen aus Nürnberg, ich solle über 1100 Euro Zweitwohnsitzsteuer zahlen - seit 2005. Das Verrückte an der Sache: ich wohne seit 1985 nicht mehr in Nürnberg! :clap: Ja ich weiß noch nicht einmal mehr, ob ich mich damals in Nürnberg abgemeldet habe oder nicht... ist einfach zu lange her. Weiß jemand, wie man sich in so einem Fall am besten verhält>

Danke! :confused:

Total verrückt!!! Bescheid aus Nürnberg

Alfred @, Sonntag, 08.02.2009 (vor 5647 Tagen) @ Naousa

Wenn sich das mit 1985 nachweisen lässt - Widerspruch einlegen. Begründung:
Der Steuerbescheid verletzt Bundesrecht, denn ich habe nachweislich die melderechtlich erfasste Nebenwohnung tatsächlich seit 1985 nicht mehr genutzt. Meine melderechtlichen Verhältnisse sind falsch erfasst."

Außerdem: Nebenwohnung abmelden - mit der gleichen Begründung.

Irgenwie handfest nachweisen sollte sich das schon lassen, z.B. wird die Wohnung ja einen Nachmieter haben. Macht Verdruss und Arbeit, lässt sich aber nicht ändern.

Aber: Üblicherweise kommt nicht einfach ein Bescheid, das gehen Abfragen voraus usw. War das nicht der Fall>

Total verrückt!!! Bescheid aus Nürnberg

Naousa @, Montag, 09.02.2009 (vor 5647 Tagen) @ Alfred

Es kam direkt der Bescheid. Habe natürlich keine Abmeldeunterlagen mehr...

Total verrückt!!! Bescheid aus Nürnberg

Alfred @, Montag, 09.02.2009 (vor 5647 Tagen) @ Naousa

Wenn ohne jede „Vorwarnung“ direkt der Bescheid kam, ist es schon mal ein deutliches Indiz, dass die vorherigen Schreiben falsch adressiert waren. So selten kommt das nicht vor. Interessant wäre allenfalls, wie die Nürnberger an Deine gegenwärtige Anschrift gekommen sind. Dann könnte man ihnen auf die Zehen treten, weil sie damit wissen mussten, dass ihre bisherigen Schreiben Dich nicht erreicht haben. Hilft konkret aber nicht viel weiter.

Wenn Du keine Abmeldeunterlagen mehr hast und nicht einmal mehr weißt, ob Du Dich überhaupt abgemeldet hat, musst Du den Nachweis der „tatsächlichen Nichtnutzung“ eben anders erbringen. Das geht, wenn es anders überhaupt nicht möglich ist (z.B. Nachmieter, Auskunft des damaligen/jetzigen Vermieters, Plausibiltät der NW-Aufgabe usw.), ggf. durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt (für Widerspruch gegen Steuerbescheid und zur – wenn möglich rückwirkenden - Abmeldung der Nebenwohnung beim Meldeamt).