ZWS für Ehepaar mit 2 Wohnungen - Welche ist ZW?

Frank @, Donnerstag, 02.04.2009 (vor 5475 Tagen)

Hallo,

meine Partnerin und ich leben seit 9 Jahren in Hamburg in zwei getrennten Wohnungen. Die beiden Wohnungen sind nur 2 Gehminuten voneinander entfernt.
Nun haben wir letztes Jahr zwar geheiratet, würden aber trotzdem gern unsere beiden getrennten Wohnungen behalten. Wir sind ganz sicher kein "dauernd getrennt lebendes Ehepaar" und haben keine Festlegung, in welcher Wohnung unser "Ehemittelpunkt" angesiedelt ist.

Die Mieten der beiden Wohungen sind sehr unterschiedlich und wir würden die ZWS natürlich gern für die günstigere Wohnung zahlen. Können wir uns nun aussuchen, für welche Wohnung wir die ZWS entrichten>

(Tut mir leid, falls die frage schon mal gestellt wurde, aber ich habe eben bis Seite 22 alles durchgeschaut.)

Grüße

Frank

ZWS für Ehepaar mit 2 Wohnungen - Welche ist ZW?

Alfred @, Donnerstag, 02.04.2009 (vor 5475 Tagen) @ Frank

Jeder bleibt für seine bisherige Wohnung mit alleinige Wohnug gemeldet und man besucht sich wechselseitig. Warum mit liebgewordenen Gewohnheiten brechen und mit aller Gewalt eine gemeinsame eheliche Wohnung begründen>

ZWS für Ehepaar mit 2 Wohnungen - Welche ist ZW?

Frank @, Donnerstag, 02.04.2009 (vor 5475 Tagen) @ Alfred

Ganz meine Meinung:-)

Leider sieht es der Gesetzgeber anders: Wenn verheiratete Ehepaare nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben, muß für eine der Wohnungen eine Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
So ist es zumindest in Hamburg

Meine Frage ist nun : Für welche der beiden Wohnungen>

Kann man sich das aussuchen>

Grüße

Frank

ZWS für Ehepaar mit 2 Wohnungen - Welche ist ZW?

Alfred @, Donnerstag, 02.04.2009 (vor 5475 Tagen) @ Frank

Es gibt scheint's nichts, was es nicht gibt. Da würde ich es glatt darauf ankommen lassen.
Aber wenn es um den lieben Frieden geht: Die billigere Wohnung ist die Zweitwohnung d.h., der bisherige Nutzer meldet sie als Nebenwohnung an. Die andere (kostspieligere) Wohnung bleibt für den bisherigen Nutzer alleinige Wohnung, für den anderen wird sie melderechtliche Hauptwohnung.

ZWS für Ehepaar mit 2 Wohnungen - Welche ist ZW?

René ⌂ @, Donnerstag, 02.04.2009 (vor 5474 Tagen) @ Alfred

Bei Verheirateten gibt es nur eine bevorzugte Wohnung. Laut Meldegesetz (wir müßten mal den Paragraphen bei den statischen Seiten mit ergänzen. Der fehlt da)

ZWS für Ehepaar mit 2 Wohnungen - Welche ist ZW?

René ⌂ @, Donnerstag, 02.04.2009 (vor 5474 Tagen) @ Frank

Erst einmal vorweg: auch wenn sich viele Fragen häufig wiederholen - aber ich glaube, genauso einen Fallen hatten wir noch nicht. Oder verammt lange her. (Letztens hatten wir die Situation bei [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=5665]Unverheirateten[/link]).

Gut: Meldegesetz: Verheiratete haben den Lebensmittelpunkt da, wo die Familie ihn hat. Ist nicht nur in Hamburg so. Meine Interpretation dabei ist: es kann nur einen geben. Interessant wäre ggf. die Konstellation eines Pari-Pari - nur mein Gefühl sagt mir, daß ich es zumindest nicht darauf ankommen lassen würde.

Rein von der Theorie: ihr könnt zwar entscheiden, wo ihr wohnen wollt, das sichert euch das Grundgesetz noch zu. Aber entsprechend dieses Wunsches müßtet ihr euch dann melden.

Die Praxis: da ihr zwei Gehminten weiter wohnt, wird keiner das jemals überprüfen oder in Frage stellen können (Beschattung dürfte den Rahmen der Verhältnismäßigkeit sprengen). Von daher sehe ich da keine Gefar.

Das Grundsatzurteil für Verheiratete dürfte auf euch nicht zutreffen - es wird schwer, bei so kurzen Wegen ihn für die Einkommenserzielung als notwendig einzustufen.

Es wäre günstig, wenn ihr beide die Nebenwohnung meldet. Dann müßte theoretisch jeder einen Teil davon tragen (ihr teilt die Miete - und der Mietanteil ist die Bemessungsgrundlage). Da der zu zahlende Geldbetrag auf den "nächstniedrigeren durch 12 teilbaren Betrag" (so das Gesetz) abgerundet wird, kann man sich ggf. diese Regelung zu nutze machen. Muß man dann mit den Mietanteilen etwas jonglieren.

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Alfred @, Donnerstag, 02.04.2009 (vor 5474 Tagen) @ René

» Gut: Meldegesetz: Verheiratete haben den Lebensmittelpunkt da, wo die
» Familie ihn hat. Ist nicht nur in Hamburg so. Meine Interpretation dabei
» ist: es kann nur einen geben.
Nicht einfach interpretieren, erst prüfen. Das mit dem Lebensmittelpunkt (= Schwerpunkt der Lebensbeziehungen) ist im Melderecht für Verheiratete genau so bedeutend/bedeutungslos wie für Ledige - zählt nur in Zweifelsfällen. Ein Blick in die Meldegesetze (hier: MRRG) zeigt deutlich, dem ist nicht so:
"Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Sätzen 2 und 5 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist Hauptwohnung die Wohnung nach Satz 1."
Steht so - allerdings im Klartext - auch auf der Startseite im Menupunkt "Hauptwohnung".
Aber wer interessiert sich schon für das Melderecht> Das scheint ja nicht mal das BVerwG zu kennen. Zumindest interpretieren es einige so.
Noch Fragen>

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René ⌂ @, Freitag, 03.04.2009 (vor 5474 Tagen) @ Alfred

» "Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Sätzen 2 und 5 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist Hauptwohnung die Wohnung nach Satz 1."

Also noch mal das Hamburger Meldegesetz zur Hand, es geht um §15.

Da steht nicht, ob der Wohnungssstatus nicht zweifelsfrei bestimmt werden kann - sondern es ist ein konkreter Verweis: nach den vorangestellten Sätzen 2 und 5. Und da steht auch nicht, wenn der Wohnungsstatus einer Familie nicht zweifelsfrei bestimmt werden kann - was ggf. hier zutreffen könnte.

Rein von der Sachlogik: wenn Satz 2 bereits reicht, ist dein zitierter Satz 6 egal.

(Man könnte noch den Satz 5 auswerten: In Zweifelsfällen)

Man könnte nun diskutieren: naja, wenn die Familie sich nicht entscheiden kann, gilt es dann, daß Satz 2 nicht greift> Aber das sind dann schon Spitzfindigkeiten.

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Alfred @, Freitag, 03.04.2009 (vor 5474 Tagen) @ René

» Es wäre günstig, wenn ihr beide die Nebenwohnung meldet. Dann müßte
» theoretisch jeder einen Teil davon tragen (ihr teilt die Miete - und der
» Mietanteil ist die Bemessungsgrundlage). Da der zu zahlende Geldbetrag auf
» den "nächstniedrigeren durch 12 teilbaren Betrag" (so das Gesetz)
» abgerundet wird, kann man sich ggf. diese Regelung zu nutze machen. Muß man
» dann mit den Mietanteilen etwas jonglieren.
Vorausgesetzt, das FA Hamburg veranlagt nicht das Ehepaar gemeinsam sondern jeden einzeln: Wieviel kann man denn mit dieser Zirkusnummer im Jahr sparen>
Der geldwerte Vorteil dürfte bei Aufgabe einer der beiden Wohnungen erheblich höher zu veranschlagen sein. Wenn das nicht gewollt ist, dürfte es auf ein paar EURO pro Jahr auch nicht ankommen. Es handelt sich hier doch nicht um wirtschaftlich besonders leistungsfähige Studenten (so zumindest BVerwG) die mit jedem Cent rechnen müssen und deswegen auch ohne eigenen Aufwand zur Nebenwohnungsteuer herangezogen werden können (so wiederum BVerwG - vielleicht).

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René ⌂ @, Freitag, 03.04.2009 (vor 5474 Tagen) @ Alfred

» Vorausgesetzt, das FA Hamburg veranlagt nicht das Ehepaar gemeinsam sondern jeden einzelen:

In dem Gesetz ist kein Hinweis, daß man Ehepaar gemeinsam heranzieht. Möglicherweise ergibt es sich aber durch die Abgabenordnung.

Maximale theoretische Einsparung im Jahr: 11,99 Euro. Nicht viel.

ZWS für Ehepaar mit 2 Wohnungen - Welche ist ZW?

Frank @, Freitag, 03.04.2009 (vor 5474 Tagen) @ René

Hallo,

danke für die vielen Rückmeldungen. Ich habe mir das Meldegesetz eben einmal angeshen, und fürchte, daß wir da schon Fakten geschaffen haben, indem wir weiter jeweils in unseren Wohnungen gemeldet geblieben sind.

Richtig mulmig wird mir nun bei dem Gedanken, daß wir wohl schon zu Anfang des Jahres eine der Zweitwohungen als solche hätten melden müssen (schluck...).


Grüße

Frank

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Alfred @, Freitag, 03.04.2009 (vor 5474 Tagen) @ Frank

» Richtig mulmig wird mir nun bei dem Gedanken, daß wir wohl schon zu Anfang
» des Jahres eine der Zweitwohungen als solche hätten melden müssen
Nein, kein Grund zur Besorgnis. Wenn ihr euch HEUTE entschließt, eine (1) gemeinsame eheliche Wohnung zu führen, habt ihr mindestens 7 Tage Zeit, die andere Wohnung als Nebenwohnung zu melden. Die wird damit zur Zweitwohnung.