Ärger mit der Stadt Köln

Exilkölner @, Sonntag, 05.04.2009 (vor 5502 Tagen)

Hallo,

ich schildere einfach mal die Begebenheiten, vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.

Ich bin im Oktober 2002 zwecks Studium von zu Hause ausgezogen und mich in Bielefeld als Hauptwohnsitz an angemeldet.
Vor 2 Jahren habe ich dann Post bekommen, dass ich Zweitwohnsitzsteuer für meine alte Wohnung, die ja nicht meine ist, Mutter zahlen soll.

Telefonat mit der Dienststelle: Es reicht ein schreiben der Mutter dass ich zum 1.10.2002 ausgezogen bin. Gesagt getan.

1 Jahr! später: Das reicht nicht, sie haben sich dann dort abzumelden. (Mittlerweile weiß ich, dass das Blödsinn war.)

Habe mich aber damals Rückwirkend zum 1.10.2002 abgemeldet.
Im Februar kam eine Bestätigung, ich habe sie mir leider nicht genau angeguckt. Dann wäre mir aufgefallen, dass ich nur rückwirkend zum 7.1.08 abgemeldet wurde.
nun soll ich von 2005-2008 zahlen. (Bis 5.5.) oder Klage einreichen.

Sind die zu dumm> Was kann ich tun> Bleibt mir nur die Klage> (Rechtsschutz vorhanden)

Danke schonmal vorab. Vielleicht kann mich jemand beruhigen, dass ich Recht habe und nicht die Stadt Köln...

Ärger mit der Stadt Köln

Alfred @, Sonntag, 05.04.2009 (vor 5501 Tagen) @ Exilkölner

» nun soll ich von 2005-2008 zahlen. (Bis 5.5.) oder Klage einreichen.

Ohne Klage wird das nicht abgehen. Welches Datum hat denn der Steuerbescheid>
Recht haben und Recht bekommen, sind übrigens zweierlei. Aber es müsste bei Dir eigentlich klappen.

Ärger mit der Stadt Köln

Exilkölner @, Montag, 06.04.2009 (vor 5501 Tagen) @ Alfred

Steuerbescheid hat das Datum vom 02.04.09

Ärger mit der Stadt Köln

Alfred @, Montag, 06.04.2009 (vor 5501 Tagen) @ Exilkölner

vermutlich hilft nur eine Klage weiter. Die wäre insofern interessant, weil Du für Deine (nicht genutzte) Nebenwohnung keinen Aufwand betrieben hast, die Steuer also schon von daher ungerechtfertigt ist. Außerdem kannst Du mit der Bestätigung Deiner Mutter nachweisen, dass Du die Nebenwohnung nicht als solche genutzt hast.
Wie das VG Köln bei dem Sachverhalt entscheidet, kann ich nicht sagen – möglich ist da alles, denn wenn ein Richter etwas nicht erkennt, kann er es auch nicht für Recht erkennen.
Unabhängig davon könntest Du die rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung weiter betreiben, aber davon rate ich ab. Schließlich hast Du schon alles unternommen, was erforderlich ist, und wenn Du weiter machst, riskierst Du nur ein Bußgeld
Zeit hast Du ja noch bis mindestens zum 2.5.