zwei Wohnsitze in München

glueckskaefer @, Montag, 06.04.2009 (vor 5523 Tagen)

Guten Tag,
mein Fall ist etwas konfus, fürchte ich. Ich habe zwei Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung (Zweitwohnungssteuer) bekommen. Einen für Wohnung A (elterliche Wohnung), einen für Wohnung B. Folgendermaßen war ich in den letzten Jahren gemeldet:

2006 bis Mitte 2007 Erstwohnsitz in Augsburg (Studium) und Zweitwohnsitz in Wohnung A (elterliche Wohnung)

Mitte 2007 bis Ende 2007 Erstwohnsitz in Wohnung A (elterliche Wohnung), Zweitwohnsitz in Wohnung B (auch in München, zusammen mit meinem Freund. Wohnte zu dem Zeitpunkt noch nicht fest dort, hatte aber den Mietvertrag mit unterschrieben, sodass ich dachte, ich müsse dort einen Zweitwohnsitz anmelden.)

Ende 2007 bis Ende 2008 Erstwohnsitz in Wohnung B, Zweitwohnsitz in Wohnung A (elterliche Wohnung): Hatte dort gar kein Zimmer mehr, hab den Wohnsitz nur nicht abgemeldet, weil ich dachte, es wäre egal, da ich ja meinen Hauptwohnsitz eh auch in München habe.

Ende 2008 habe ich den Zweitwohnsitz abgemeldet. Nun kamen eben besagte zwei Aufforderungen, einmal für Wohnung A und einmal für Wohnung B.

Wie verhalte ich mich jetzt am Besten>

Vielen Dank schon im Voraus für eine Antwort.

zwei Wohnsitze in München

Alfred @, Montag, 06.04.2009 (vor 5523 Tagen) @ glueckskaefer

So konfus ist das nun auch wieder nicht. Aber das sind eben die Tücken des Melderechts. Allenfalls der Hinweis: Da mit "Wohnsitz" gem. Abgabenordnung die Stadt bezeichnet wird, in der man sich niedergelassen haben, kannst Du rein formal in München keine zwei Wohnsitze haben:-D.

Wie weit mittlerweile die so genannte Rechtsprechung in diesen Fällen in den Bayerischen Landen degeneriert ist, weiß ich nicht, da mir keine neueren Entscheidungen vorliegen und das BVerwG nun ja am 17.9.2008 alles kräftig durcheinander gewirbelt hat – die Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer ohne jeglichen Aufwand des Steuerpflichtigen.

Wohnung A:
Nach Münchener Satzung eine „Zweitwohnung“, solange sie als Nebenwohnung gemeldet war. Aber im Grunde nicht steuerpflichtig, da Du sie nicht innehattest (Inhaber waren Deine Eltern). Nach der bisherigen Verwaltungsrechtsprechung in BY besteht für diese Art von Nebenwohnung nach der Münchener Satzung keine Zweitwohnungsteuerpflicht. Müsste auf dem Fragebogen entsprechend vermerkt werden. Widerspruch/Klage falls Stadt trotzdem Steuer verlangt, ggf. Erfolg versprechend. Eine Besteuerung auf keinen Fall einfach hinnehmen

Wohnung B
Nach Münchener Satzung eine „Zweitwohnung“, solange sie als Nebenwohnung gemeldet war. Steuerpflichtig nach der Satzung, weil Du sie als Mitmieterin „innehattest“. Allerdings fällt die Steuer für Dich nur anteilig an. Wie groß die Gestaltungsfreiheit bei Deinem Anteil ist, kann ich nicht beurteilen. Gegen diese Besteuerung kann man wegen Verfassungswidrigkeit klagen. Recht wirst Du frühestens bei BVerfG bekommen. Allerdings kannst Du erheblich Sand ins Verwaltungsgetriebe werden, wenn Du angibst, dass es sich bei dieser Wohnung immer um Deine Erstwohnung gehandelt hätte. Das könnte so verwirren, dass keiner mehr was erkennt – weder Verwaltung noch Justiz. Die Reaktion der Stadt könnte zumindest Ansatzpunkte für eine Klage bieten.
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