ZWS Köln - bestandskräftiger Bescheid

firasa @, Mittwoch, 15.04.2009 (vor 5627 Tagen)

Hallo zusammen,

am 30.03.2009 habe ich einen bestanskräftigen ZWS-Bescheid erhalten über eine Wohnung, die ich von 2002 bis 2003 als Zweitwohnung angemeldet hatte. Offenbar ist die Abmeldung aber nicht erfolgt. Eine Bestätigung vom ehemaligen Vermieter dürfte den Sachverhalt ja eigentlich aufklären. Hauptwohnsitz war und ist bei meinen Eltern - dies ist auch so gemeldet.

Kurz zum Verlauf:

Am 05.02.2009 erhielt ich einen Zweitwohnsitzsteuerbescheid mit den geschätzten Beträgen. Daraufhin habe ich die Stadt Köln angeschrieben (13.02.) und mitgeteilt, wie die tatsächlichen Wohnverhältnisse aussehen.

Geklagt habe ich gegen den Bescheid - dummerweise, wie sich jetzt herausstellt - nicht.

Wie es aussieht, werde ich um die Zahlung der Summe wohl nicht herumkommen. Dennoch wollte ich mich auf diesem Wege mal erkundigen, ob es tatsächlich keine Möglichkeit gibt, auch jetzt noch gegen diese (absurde) Forderung vorzugehen - denn welcher Student kann schon "mal eben" knapp 2000€ auftreiben...>

Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon jetzt,

beste Grüße,

firasa

P.S.: Heute habe ich beim Amt vorgesprochen, um die Sache persönlich zu besprechen. Die zuständige Teamleiterin war allerdings nicht da.
Interessant war jedoch, die Aussage zu hören, dass dies der "normale Fall" sei. Mich würde interessieren, ob es tatsächlich gleichfalls Betroffene gibt...

ZWS Köln - bestandskräftiger Bescheid

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 15.04.2009 (vor 5627 Tagen) @ firasa

Wie kann man einen bestandskräftigen ZWA - Bescheid erhalten>
Wenn er am 30.03.2009 ankam, besteht die Möglichkeit dagegen zu klagen bis 30.04.2009 (ca.) müsste doch in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Erst wenn dagegen nicht vorgegangen wird, wird er bestandskräftig.

Wenn er am 5.2.2009 kam, dann wird er mit Verstreichen der Klagefrist bestandskräftig.
Bitte mal ein bissel klarer schreiben, was nun gesendet wurde.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Stadt Köln einen ZWS-Bescheid erlässt und wenn die Widerspruchsfrist vorüber ist, nochmal einen schickt.

Vielleicht sind ja noch nicht alle Messen gesungen.

ZWS Köln - bestandskräftiger Bescheid

mattis.123 @, Mittwoch, 15.04.2009 (vor 5627 Tagen) @ Yvonne Winkler

Kommt mir auch ein wenig komisch vor, dass du einen bestandskräftigen ZWA - Bescheid bekommen hast, jedenfalls nicht zweimal.

Da solltest du nochmals ein wenig nachforschen und dir auch einen Termin ausmachen um das zu besprechen, weil ich nicht denke, dass das der Fall sein kann.

Sollte es der Fall sein, solltest du überlegen eventuell zu klagen, dann würde ich mich mit einem Anwalt zusammenreden und mal abklären wie deine Rechte aussehen und die Kosten.

ZWS Köln - bestandskräftiger Bescheid

firasa @, Mittwoch, 15.04.2009 (vor 5627 Tagen) @ mattis.123

Hallo Yvonne Winkler, hallo mattis.123,

zunächst einmal vielen Dank für eure schnellen Antworten. Tut mir leid, dass ich den Fall beim ersten Post nicht gut erklärt habe.

Ich versuche es, klarer zu schreiben:

am 05.02.2009 erhielt ich den ZWS-Bescheid mit dem Hinweis auf die Klagemöglichkeit innerhalb eines Monats.

Diese habe ich - wie gesagt, dummerweise - nicht in Anspruch genommen. Stattdessen habe ich das Amt angeschrieben, in dem Schreiben meine tatsächlichen Wohnverhältnisse dargelegt mit der Bitte um erneute Prüfung des Sachverhalts.

Daraufhin passierte erstmal nichts, bis ich am 30.03.2009 (clever, denn das Amt kann ja die Klagefrst in aller Ruhe verstreichen lassen...) ein weiteres Schreiben erhielt mit dem Hinweis, dass das Widerspruchsverfahren durch das "Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau ab dem 01.11.2007" entfallen sei und ein Widerspruch somit nicht mehr zulässig sei. (In diesem Sinne hatte ich das Schreiben ja aufgesetzt).

Die Stadt beruft sich nun auf o.g. Klagefrist, die ja mittlerweile aber verstrichen ist.


Rechtlich scheint es keine Möglichkeit zu geben, das noch irgendwie anzufechten. Sehr ärgerlich, da eine rechtzeitige Klage ja vermutlich Erfolg gehabt hätte. Oder>

ZWS Köln - bestandskräftiger Bescheid

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 15.04.2009 (vor 5627 Tagen) @ firasa

Sieht tatsächlich nicht prachtvoll aus. Man könnte es allenfalls über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versuchen, je nachdem, welche Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid stand. Das kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen, wäre sinnvollerweise auch juristisch zu klären.

ZWS Köln - bestandskräftiger Bescheid

naay02 @, Mittwoch, 20.04.2011 (vor 4892 Tagen) @ firasa

Hallo,

ich stehe im moment genau vor dem selben Problem. Ich habe nicht geklagt und der Bescheid ist schon längst bestandskräftig. Wie hast Du nun das Problem gelöst>

LG