Absetzbarkeit Zweitwohnsitz + Weitergabe von Daten

Tobi-ddorf @, Mittwoch, 12.07.2006 (vor 6668 Tagen)

Hallo,

ich werde wohl vom platten Land nach Düsseldorf ziehen. Hier gibt es (noch) keine Zweitwohnsitzsteuer, aber auch hier überlegt man wohl wie ich gehört habe...

Kann ich die Kosten für den Zweitwohnsitz, erhöhten Verpflegungsaufwand usw. trotzdem geltend machen>
Außerdem habe ich gehört, die Finanzämter akzeptieren die doppelte Haushaltsführung nicht mehr wenn man bei den Eltern auszieht. Ich werde aber weiterhin oft da sein, habe da Freunde, Vereine usw.
Es macht ja auch im Geldbeutel einiges aus ob das akzeptiert wird oder nicht!

Meldet eine Stadt ohne Zweitwohnsitzsteuer den Zweitwohnsitz trotzdem an das Finanzamt des Erstwohnsitzes>
Sonst könnte ich ja ggf. einfach die täglichen Pendelfahrten angeben, besser als nichts! ;-)

Absetzbarkeit Zweitwohnsitz + Weitergabe von Daten

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 12.07.2006 (vor 6667 Tagen) @ Tobi-ddorf

Hallo Tobi,


» Kann ich die Kosten für den Zweitwohnsitz, erhöhten Verpflegungsaufwand
» usw. trotzdem geltend machen>

Dazu könnte man mal unterm Stichwort "doppelte Haushaltsführung" googeln und findet z.B. dies :http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0306.htm#Doppelte%20Haushaltsf%FChrung

» Meldet eine Stadt ohne Zweitwohnsitzsteuer den Zweitwohnsitz trotzdem an
» das Finanzamt des Erstwohnsitzes>

Kleine Kontrollmitteilung> Ist nicht auszuschließen, obwohl ich es im Grunde nicht glaube.

Gruß
Yvonne Winkler

Absetzbarkeit Zweitwohnsitz + Weitergabe von Daten

Christian @, Donnerstag, 13.07.2006 (vor 6667 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Tobi,
» » Meldet eine Stadt ohne Zweitwohnsitzsteuer den Zweitwohnsitz trotzdem
» an das Finanzamt des Erstwohnsitzes>

Das ist gar nicht erforderlich. Das "Einwohnermeldeamt der Hauptwohnung" hat auch sämtliche Nebenwohnungen erfasst. Die Frage wäre also: Meldet dieses Amt im Rahmen der Mitteilung der Hauptwohnung (danach richtet sich ja wohl die Erstellung der Lohnsteuerkarte) auch die Nebenwohnungen an das zuständige Finanznamt>

Das kann ich nicht beantworten, nur vermuten.

Gruß