ZWS München - Nachzahlung für 06/07/08 - Student

mannig @, Mittwoch, 08.07.2009 (vor 5497 Tagen)

Hallo,

bin durch Zufall bzw. die Not hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht.

kurz mein Fall:

Ich habe in München eine Zweiwohnung angemeldet, da ich in München studiere. Und gehöre zu den so genannten Kinderzimmer Fällen, also meine Hauptwohnung besteht aus einem Zimmer bei meinen Eltern an einen anderen Ort in Bayern.

Anfang 2006 wurde ich angeschrieben.. das übliche angeben wo meine Hauptwohnung ist usw. In diesem Formular habe ich angegeben das ich aufgrund meiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit (Student) keine Zweitwohnungssteuer zahlen kann. Gutgläubig schnell die Immatrikulationsbestätigung rein gesteckt und hab das ganze abgeschickt. In der Hoffnung das die Stadt München das wohl einsieht und ggf. noch Dokumente nachfordert (Gehaltsnachweis usw.).

Danach hab ich bis zum Herbst 2007 nichts mehr gehört bis ein Schreiben eintraf, das ich ca. 500€ Steuer bezahlen soll.

Also hab ich Widerspruch eingelegt mit Verweisen (erst da hab ich mich richtig informiert) auf für Studenten positive Gerichtsurteile (Mainz, Koblenz>> usw).

Danach hab ich wieder nichts mehr gehört bis vor kurzem. Ich habe am Rande nur mehr mitbekommen, das ab 2009 in München nur noch ZWS bezahlt werden muss, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze 25T€ überschritten wird. Das hat mich damals beruhigt und ich habe gedacht na ja die werden dann ja wohl nie kommen und noch Geld nachfordern wenn sie es jetzt eh nicht mehr machen. Man kennt das ja, schnell ne Steuerentscheidung gefällt ohne alles zu berücksichtigen....

Auf jeden Fall hab ich jetzt ein Schreiben bekommen, dass mein Widerspruch nun abgelehnt wurde (hat ja 2 Jahre gedauert, sind verdammt schnell die Münchner) und ich bis Ende Juli doch die 750€ ZWS nachzahlen soll. Mit dem Extra Vermerk, dass die jetzige ZWS Verordnung, also die 25T€ für die vorherigen Jahre nicht gilt. Was mir schon klar ist, aber ich dachte dann wenigstens, dass die Stadt München wg. "Unbilligkeit" darauf wohlwollend verzichtet. War mal wieder etwas gutgläubig von mir.

Jetzt meine Frage:
Was für Möglichkeiten habe ich:
-Zahlen>, obwohl ich ab diesem Jahr nicht mehr zahlen muss, seh ich irgendwie überhaupt nicht ein und ich bin mom. finanziell auch nicht in der Lage mal schnell 800€ an die Stadt München zu überweisen.
-Klagen> Was kostet mich das> Und ist nach dem Urteil des BVG überhaupt noch Aussicht auf Erfolg> Es ist ja noch ein Urteil des Bundesfinanzhofs offen, welcher sich mit so genanten Kinderzimmerfällen beschäftigt:
Aktenzeichen: II R 5/08
-gibt es noch andere Wege:
Stundung bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs
-Antrag auf Erlass wg. Unbilligkeit(wird sowieso abgelehnt, vermute ich)
-Antrag auf >>>>>>
-Oder habt ihr Tipps an welche Stelle ich mich wenden kann>
-Ein Anruf bei der Stadt bringt wohl nicht viel oder>


Vielen Dank für eure Antworten Hilfe

ZWS München - Nachzahlung für 06/07/08 - Student

Alfred @, Donnerstag, 09.07.2009 (vor 5496 Tagen) @ mannig

Na ja, klagen kann man immer.
Nach den neuesten Urteilen besonders lustig, denn das BVerwG hat den Kommunen wie München usw. ein richtiges Kuckucksei ins Nest gelegt. Es hat nämlich mitnichten entschieden, dass jede Nebenwohnug eine Zweitwohnung sei, sondern aufgezeigt, wie es bei der "Zweitwohnungsteuer" das Anknüpfen an das Melderecht für zulässig hält. .
Die VGs der verschiedenen Couleurs werden, so vermuten einige, zwar wieder alles für Recht erkennen, was die Kommunen so von sich geben bzw. gegeben haben oder aber deren Quatsch überhaupt nicht beachten und frei schwebend für Recht erkennen, was sie für solcher halten.
Aber bitte zur Sprachregelung:
Du bist mit Nebenwohnung in München gemeldet, die melderechtliche Hauptwohnung ist die Wohnung Deiner Eltern. Deine Erstwohnung (= die einzige Wohnung die Du innehast) ist meldrechtskonform als Nebenwohnung erfasst. Dies berücksichtigt die Münchener Satzung nicht, wenn sie rechtswidrig normiert, jede Nebenwohnung sei eine Zweitwohnung.
Dagegen kann man klagen – immer. Ergebnis: s. oben.
Ab 2009 ist es sowieso uninteressant – da muss man allerdings einen Befreiungsantrag stellen.
Für die Zweit davor kann man einen Antrag auf Erlass stellen (Begründung: wirtschaftlich nicht leistungsfähig, sie Neufassung des KAG), den wird die Stadt ablehnen. Dann kann man die Stundung beantragen (gesamte Summe oder Ratenzahlung (Begründung: wirtschaftlich nicht leistungsfähig); dem muss die Stadt eigentlich stattgeben (zumindest der Ratenzahlung).
Gegen die Bescheide kann man ggf. auch klagen. Die Rechtsmittelbelehrung muss immer angegeben sein.
Entscheidend ist aber, dass die Klagefrist noch nicht verstrichen ist. Muss im Widerspruchsbescheid stehen (Rechtsmittelbelehrung).
Kosten der Klage richten sich nach dem Streitwert – einfach mal googeln was das beim VG München so kosten.
Auf den BFH würde ich nicht warten/hoffen. Die haben in der Vergangenheit, so wird von kundigen Kreisen berichtet, noch absurder (sic) geurteilt als das BVerwG.
Sonstige Möglichkeiten des Handelns:
- Petition an den BY Landtag – bringt im Ergebnis nichts, hält die Wunde aber offen;
- Schreiben an Abgeordnete (MdB/MdL) Inhalt und Ergebnis wie Petition;
- Presse einschalten – am wirkungsvollsten wohl Bild oder ähnliche Blätter.

ZWS München - Nachzahlung für 06/07/08 - Student

Rebell @, Mittwoch, 15.07.2009 (vor 5490 Tagen) @ Alfred

» - Presse einschalten – am wirkungsvollsten wohl Bild oder ähnliche
» Blätter.

Hallo Alfred und mannig,
ich kann Euch empfehlen an den Münchner Merkur sich bitte wenden, da wäre ein Herr Prem und bei der Süddeutschen ein gewisser Herr Stroh zuständig die Bitte richten hierüber etwas zu berichten. An CSU MdL, oder SPD- MdL bringt nichts, aber versuchs mal bei FDP, Grüne und Freie Wähler zu informieren.
Hierzu eine aufschlußreiche Info: In der Landeshauptstadt München haben nach Einführung der Zweitwohnungssteuer i. Jahre 2006 gerade die Ummeldungen von Nebenwohnsitze auf Hauptwohnsitze um ein vielfaches zugenommen. Während in den Jahren 2004 und 2005 ca. 3000 Ummeldungen von Neben- auf Hauptwohnsitze registriert- waren es im Jahre 2006 25 714 Ummeldungen zu verzeichnen.Im Vergleichsjahr 2007 waren es noch 7 795 Ummeldungen. Mit Einführung der Zweitwohnungssteuer hat auch der Anteil der 18 bis 30-Jährigen bei den Ummeldungen zugenommen. Waren es im Jahr 2005 noch 46 % stieg ihr Anteil im Jahr
2006 auf 67 %.
Man stelle sich vor, derartige Veränderungen seien dem ehemaligen Ministerpräsidenten nicht bekannt gewesen, denn nach den gemachten Äußerungen hätte die Zweitwohnungssteuer zu keinerlei Ummeldungen geführt.
Also es wird alles verschwiegen und nur zugegeben was bereits öffentlich bekannt ist - das ist Christlich Sozial Unikum!

ZWS München - Nachzahlung für 06/07/08 - Student

mannig @, Mittwoch, 15.07.2009 (vor 5490 Tagen) @ Rebell

Hallo, erst mal vielen Dank an für eure Antworten.

In erster Linie ist es mir natürlich wichtig das ich Ende Juli nix bezahlen muss (Säumnisaufschlag).

Dehalb werde ich einen Antrag auf Erlass stellen, das verzögert die ganze Sache schon mal etwas. Insbesondere muss ich ab Ende Juli einen Säumnisaufschlag zahlen was aufgrund des Antrags auf Erlass ja erst mal verschoben wird oder>>

Den Widerspruch soll ich auf jeden Fall nicht zurückziehen oder>
In den Schreiben heißt es ich hab vier Wochen Zeit (Ende Juli) meinen Widerspruch zurückzuziehen sonst wird er der Regierung Oberbayern zur kostenpflichtigen Entscheidung vorgelegt wird.

Gleichzeitig werde ich an den Merkur uns SZ schreiben (Danke an Rebell) und meinen Unmut kundtun. Ich finde es auch sehr grenzwertig, dass ich ab diesem Jahr nicht mehr bezahlen muss (wg. meines geringen Einkommens) aber für die Jahre zuvor soll ich plötzlich nachzahlen.

Oder haltet ihr eine bessere Variante für sinnvoller>

Vielen Dank schonmal

ZWS München - Nachzahlung für 06/07/08 - Student

mannig @, Montag, 20.07.2009 (vor 5485 Tagen) @ mannig

Hallo erstmal,

also ich habe jetzt erst mal Antrag auf Erlass gestellt. Der wird selbstverständlich abgelehnt.

Allerdings bin ich mir jetzt immer noch nicht sicher ob es sinnvoll ist den Widerspruch zurückzuziehen oder ob ich das Widerspruchsverfahren kostenpflichtig von der Regierung Oberbayern entscheiden lassen soll.

Letztendlich sollte ich doch gute Chancen haben, da ich mit der jetzigen Rechtslage von der ZWS befreit bin und das Gesetz wie so oft vorschnell verabschiedet wurde, sodass es erst drei Jahre später (im Münchner Fall) zu einer Nachbesserung kam. Somit ist München heute wieder "Studentenfreundlich".

Hat jemand Erfahrung was so eine Entscheidung kosten würde (25€ mind. hab ich gelesen) bzw. Zitat von der Homepage:
"Die Gebühr beträgt bei einem erfolglosen Widerspruch in der Regel das 1 1/2-fache der Gebühr, die Sie für den angefochtenen Verwaltungsakt entrichten müssen." Da ich für den Verwaltungsakt nichts bezahlen mußte sollte es mit der Mindestgebühr bei einer negativen Entscheidung bleiben, also wenn mein Widerspruch abgelehnt wird. Insbesondere kann man dann immer noch klagen, soweit ich es verstanden habe, dient diese Entscheidungsebene nur der Entlastung der Gerichte.

Hat da jemand vielleicht Ahnung bzw. Erfahrung> Oder soll ich den Widerspruch zurücknehmen>>

Bitte helfen :-D bin mir so unsicher