Umzug wegen Job/Wochenende Beziehung/Wo ist Hauptwohnsitz ?

jivan @, Samstag, 08.08.2009 (vor 5347 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe folgende Situation:

1. Ehefrau und ich beide wohnen/arbeiten in München
2. Ich werde nach Berlin versetzt

D.h. unter der Woche bin ich in Berlin und meine Frau in München.

Laut Definition ist der Hauptwohnsitz dort wo die Familie existiert. Jetzt kommt die Frage:

Stimmt es dass wenn meine Frau am Wochenende zu mir nach Berlin fährt, existiert die Familie in Berlin d.h. Hauptwohnsitz für mich und meine Frau ist Berlin >

Nach der selben Logik, wenn ich am Wochenende nach München fahre, dann existiert die Familie in München und der Hauptwohnsitz ist in München >

Danke vielmals für Eure Unterstzützung.

PS - es gibt auch eine Definition Hauptwohnsitz ist dort wo man überwiegend aufhält. Laut dieser Definition sollte meine Frau Hauptwohnsitz in München haben und ich in Berlin.

Umzug wegen Job/Wochenende Beziehung/Wo ist Hauptwohnsitz ?

Alfred @, Montag, 10.08.2009 (vor 5345 Tagen) @ jivan

von einer Grattlerstadt in die andere.
Eheleute ohne Kinder haben den Vorteil, dass sie sich bei der Anmeldung die Kombination aussuchen können, die für sie am besten (= kostengünstigsten) ist. Ob ihr eine eheliche Wohnung führen wollt oder nicht, und welche der Wohnungen das sein soll, liegt bei euch.
Da beide Städte die Zweitwohnungsteuer in verfassungswidriger Weise erheben, dürfen dort Eheleuten, die eine gemeinsame eheliche Wohnung haben, für die aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung nicht besteuert.
Deswegen die Kombination: Frau mit alleiniger Wohnung in München (Ehefrau auf keinen Fall in Berlin mit Nebenwohnung anmelden), Ehemann mit Hauptwohnung in München und Nebenwohnungin Berlin. Zweitwohnungsteuer wird nicht fällig (s.o.), Stress mit dem Finanzamt wegen doppelter Haushaltsführung ist nicht zu erwarten.
Geht natürlich auch umgekehrt.
Mann mit alleiniger Wohnung in Berlin (auf keinen Fall in München mit Nebenwohnung anmelden), Ehefrau mit Hauptwohnung in Berlin und Nebenwohnung München - Zweitwohnungsteuer wird nicht fällig (s.o.), Stress mit dem Finanzamt wegen doppelter Haushaltsführung ist nicht zu erwarten. Auch hier wird Zweitwohnungsteuer nicht fällig (s.o.), allenfalls kann das Finanzamt bei der doppelter Haushaltsführung unberechtigten Ärger machen – muss man sich halt wehren.

Was den Wohnsitz angeht, den könnt ihr wählen wie ihr wollt. Wohnsitz ist der Ort, wo man eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lasen, das man diese Wohnung beibehalten und nutzen will. Das Melderecht mit Haupt- und Nebenwohnung spielt das keine Rolle.

Umzug wegen Job/Wochenende Beziehung/Wo ist Hauptwohnsitz ?

jivan @, Montag, 10.08.2009 (vor 5345 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für die Antwort. Aus administrativen Gründen würde ich die zweite Variante nehmen wollen. D.h. Frau und ich mit Hauptwohnsitz in Berlin. NUR Frau mit Nebenwohnung in München.

Dann ein kleines Problem - der Vertrag für die Wohnung in München läuft unter meinem Name > Kann Finanzamt daraus die Schlussfolge ziehen dass ich zusätzlich unsere jetzige Wohnung in MUC als Nebenwohnung anmelden soll > D.h. ist es wichtig unter welchem Name der Vertrag läuft >

Vielen Dank nochmals.....

Umzug wegen Job/Wochenende Beziehung/Wo ist Hauptwohnsitz ?

Alfred @, Montag, 10.08.2009 (vor 5345 Tagen) @ jivan

Nur um der Ordnung willen:
Eheliche Wohnung in Berlin, Du mit alleiniger Wohnung in Berlin, Deine Frau mit Hauptwohnung in Berlin und Nebenwohnung in München, das Ganze als doppelte Haushaltsführung absetzbar. Wer als Mieter eingetragen ist, dürfte weder bei der Einkommen- noch bei der Zweitwohnungsteuer eine Rolle spielen. Und das Melderecht interessiert das Finanzamt nur am Rande. (Alleiniger) Wohnsitz dürfte damit Berlin sein.

Und um der Verwirrung willen:
Da ihr beide dann tatsächlich Inhaber einer Zweitwohnung (in München) seid, darf diese wegen der verfassungswidrigen Satzung nicht besteuert werden. Aber die Spruchpraxis der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern ist nicht zu beanstanden – so die bayer. Landesanwaltschaft.