Noch eine Wochenendbeziehung mit Zweit-/Nebenwohnung

Susanna @, Donnerstag, 13.08.2009 (vor 5382 Tagen)

Hallo zusammen!

Nach einigem Herumgoogeln, das mich nur noch weiter verwirrt hat, bin ich endlich auf dieses Forum gestoßen. Ich stelle fest, ich bin nicht die Einzige, die Schwierigkeiten hat, das Thema Zweit- bzw. Nebenwohnung zu durchschauen. Vielleicht könnt Ihr mir Tipps zu folgendem Sachverhalt geben:


Aktuell wohne ich mit meinem Ehemann in Hamburg, wo mein EM auch berufstätig ist (ich bin zur Zeit nicht erwerbstätig). In ca. 5 Jahren wird mein Mann in Rente gehen, wir wollen dann als "Altersruhesitz" nach Schleswig ziehen, wo wir jetzt ein tolles Grundstück gefunden haben und bauen.
Sobald das Häuschen fertig ist, werde ich dort einziehen.

Für ein tägliches Pendeln ist der Weg zu weit, so dass wir in Hamburg für meinen EM eine kleine Wohnung suchen müssen - unsere derzeitige ist für diesen Zweck viel zu groß und zu teuer.

In unserem Fall ist die Sachlage also untypisch. Wir ziehen nicht aus beruflichen Gründen woanders hin. Ist das irgendwo für die Steuerfrage und die Um-/Anmeldung von Bedeutung>

--> Wie sieht es in unserem Fall mit der Zweitwohnungssteuer aus> Wer sollte wo seinen Haupt- und/oder Nebenwohnsitz anmelden>

Noch eine Wochenendbeziehung mit Zweit-/Nebenwohnung

Alfred @, Donnerstag, 13.08.2009 (vor 5382 Tagen) @ Susanna

Ich gehe mal davon aus, dass
- einkommensteuerrechtlich doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden soll,
- keine Zweitwohnungsteuer bezahlt werden soll

Die m.E. korrekte Anmeldung wäre:
- Ehemann mit Hauptwohnung in Schleswig und Nebenwohnung in Hamburg
- Ehefrau mit alleiniger Wohnung in Schleswig gemeldet.
Begründung: Die Wohnung in Schleswig ist die gemeinsame eheliche Wohnung.
In Hamburg fällt keine Nebenwohnungsteuer an, weil die Erwerbszweitwohnungen Verheirateter wegen der verfassungswidrigen Satzungsbestimmungen nicht besteuert werden dürfen.
Doppelte Haushaltsführung kann geltend gemacht werden. Das Gesetz lässt den Steuerabzug bei nichtselbständig Beschäftigten zu, wenn die so genannte doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst ist, insbesondere, wenn die Zweitwohnung genutzt wird, um von dort den Arbeitsplatz zu erreichen. Voraussetzung bleibt aber, dass die vom Arbeitsort entferntere Hauptwohnung den Lebensmittelpunkt bildet. Evtl. mach das FA in Schleswig, aber der BFH hat seine bislang gegenteilige Meinung aufgegeben. gab der BFH auf (BFH Urteil vom 05.03.2009- : VI R 58/06 und VI R 23/07). Arbeitnehmer können demnach die Kosten einer beruflich bedingten Zweitwohnung künftig immer von der Steuer absetzen. Das gilt auch dann, wenn die Hauptwohnung vom Arbeitsort wegverlegt wird.

Reicht das> Oder wäre eine andere Konstruktion lieber> Da ist es bei Verheirateten mit dem Melderecht wie bei Toyota - nichts ist unmöglich.

Wohhnsitz wäre meiner Meinung nach Schleswig, das spielt aber eigentlich keine Rolle.

Noch eine Wochenendbeziehung mit Zweit-/Nebenwohnung

Susanna @, Donnerstag, 13.08.2009 (vor 5381 Tagen) @ Alfred

Ich wusste, dass ich hier mit meiner Frage sehr gut aufgehoben bin :ok: ! Das klingt alles äußerst fundiert und logisch.

Alfred, ich danke Dir!