ZWS Hamburg

hummingbird @, Sonntag, 25.10.2009 (vor 5316 Tagen)

Hallo,

bin seit September Studentin in Hamburg und wollte vor einer Woche meinen Zweitwohnsitz hier anmelden und den Erstwohnsitz in Bayern bei meinen Eltern lassen.
Die nette Dame vom Amt hat mir gesagt, dass es nicht darauf ankommt, an welchem Ort ich öfter bin (hatte Fernstudium etc. erwähnt), sondern wo meine Uni ist. Dort muss ich Erstwohnsitz anmelden. Sie hat mich ziemlich überrumpelt, sodass ich nun Hamburgerin bin. Allerdings frage ich mich erstens, ob ihre Aussage stimmt und zweitens habe ich eben hier im Forum gelesen, dass man sich gar nicht unbedingt anmelden muss, wenn man studiert, weil das sowieso nur für einen bestimmten Zeitraum ist und nicht dauerhaft.
Kann ich mich jetzt wieder "abmelden">

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!

ZWS Hamburg

Alfred @, Sonntag, 25.10.2009 (vor 5316 Tagen) @ hummingbird

Die „nette Dame vom Amt“ ist – wenn sie das wirklich so behauptet hat -, entweder unwissend, schlecht ausgebildet, dumm, ignorant, verlogen, bösartig oder träge - oder alles zusammen. Vielleicht hat sie auch nur was gegen Bayern.

Melderechtlich entscheidend ist einzig und allein,
a)ob man mehrere Wohnungen nutzt,
b) welche Wohnung die vorwiegend genutzte ist.
Wo sich die Uni befindet ist hingegen völlig gleichgültig.

Was die Meldepflicht angeht, das hat aber nichts damit zu tun, ob man studiert oder nicht, könnte bei Dir § 24 des Hamburgischen Meldegesetzes zutreffen:
"Wer zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthaltes eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht …"

Ansonsten: Ab-/Ummelden kann man sich jederzeit. Wenn die melderechtliche Registrierung falsch ist, ist man dazu sogar verpflichtet.

Bezüglich der „netten Dame vom Amt“ würde ich mir deren Namen, die Uhrzeit und den Inhalt des Gesprächs notieren und dem Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg eine Dienstaussichtsbeschwerde auf den Tisch legen. Dann hat er endlich was zu tun.

Desweiteren wäre es zwekmäßig, den eigenen Bürgermeister in BY zu informieren, dass in HH immer noch Störtebekers Geist umgeht. Keine Kommune ist befugt, einer anderen einer Einwohner abzujagen. Und schon gar nicht mit Lug und Betrug.

ZWS Hamburg

Yvonne Winkler @, Montag, 26.10.2009 (vor 5315 Tagen) @ Alfred

Was Alfreds Ausführungen angehen, würde ich mir die Dienstaufsichtsbeschwerde sparen,

sie ist formlos, fristlos, fruchtlos (3 f) und auch keine Bösartigkeit etc. unterstellen (zu viel negative Energie, die da hineinfließt).

Ich vermute, sie wissen es einfach nicht besser, die Mitarbeiter von der Meldebehörde.

ZWS Hamburg

Alfred @, Montag, 26.10.2009 (vor 5315 Tagen) @ Yvonne Winkler

Unwissenheit war auch für mich die 1. Wahl. Ist allerdings beschämend für den Zustand hanseatischer Verwaltung. Klar, dass man dann nach „Verwaltungsvereinfachung“ schreit – der Vorgang muss auch für unwissende Mitarbeiter überschaubar sein. Sieht das BVerwG ja genau so.
Bei der "negativen Energie" stimme ich voll zu. Fragt sich nur, von welcher Seite die kommt. Tatsächlich kommt Bösartigkeit aber wahrscheinlich nicht in Frage.
Aber richtig ist es deswegen noch lange nicht.
Klar gelten die 3 F bei der Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber deswegen alles hinnehmen, was von „oben“ kommt>

ZWS Hamburg

hummingbird @, Montag, 26.10.2009 (vor 5315 Tagen) @ Alfred

@Alfred: Vielen Dank fürs Antworten!

Dh. ich gehe jetzt zum Amt nach Bayern und sage denen, ich möchte mich wieder ummelden, weil....>!>
Habe jetzt ca. hundert verschiedene Meinungen darüber, ob man als Student Zweitwohnsitz anmelden muss oder nicht und würde gern wissen, ob ich das wirklich machen muss.

ZWS Hamburg

Alfred @, Montag, 26.10.2009 (vor 5315 Tagen) @ hummingbird

Definitiv:
1. Niemand muss einen Zweitwohnsitz anmelden. Der Begriff ist in diesem Zusammenhang schlicht falsch.
2. Es geht hier ums Melderecht. Und da gibt es für Studenten keine Sonderregelung. Das Gesetz gilt für alle.
3. Wer mehrere Wohnungen nutzt, muss sich für diese anmelden. Die vorwiegend genutzte Wohnung ist die Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen. Einfach mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Da steht eigentlich alles drin.
4. Was in Deinem Fall richtig ist, kann ich nicht beurteilen, da mir die Informationen über Deine Wohnverhältnisse fehlen. Wenn Du eine Wohnung in BY nutzt und eine andere in Hamburg, ist eine davon die Haupt-, die andere die Nebenwohnung. Die Registrierung richtet sich nach dem vorwiegenden Aufenthalt. Wenn Du in Hamburg keine Wohnung nutzt, musst Du Dich dort überhaupt nicht anmelden. Dann ist die Wohnung in BY die alleinige Wohnung
5. Für die (Um)meldung brauchst Du keine andere Begründung als die Feststellung, dass Du die Wohnung in Bayern vorwiegend nutzt. Die muss natürlich stimmen.