Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

christ.90 @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5313 Tagen)

Hallo,
ich habe zwischen den Jahren eine Studendenwohnung in Heidelberg bezogen und mich jetzt zu Jahresbeginn ordnungsgemäß beim Bürgeramt angemeldet.
Dort habe ich dann den Fragebogen zur Aufenthaltszeit - also zur Bestimmung des Haupt- und Nebenwohnsitzes ausgefüllt. Heute kam dann per Post ein Anschreiben, das mich zum Ausfüllen eines Steuerbescheides für die Zweitwohnsitzsteuer auffordert. Beim Bürgeramt selbst wurde ich nichtmal über die Existenz einer solchen Steuer aufgeklärt. Deswegen versuchte ich mich nun über meine generelle Melde- und Steuerlage zu informieren und bin auf diese super Seite gestoßen ...
was ich leider noch nicht herausfinden konnte ist eine generelle Übersicht über Vor- und Nachteile einer Anmeldung eines Nebenwohnsitzen und einer Ummeldung zum Hauptwohnsitz.

Welche Vorteile bietet ein Nebenwohnsitz gegenüber einem Hauptwohnsitz>
Für mich persönlich konnte ich nur die Möglichkeit der Kommunalwahl im bekannten heimatlichen Wohngebiet herausfinden - auf welche ich allerdings verzichten könnte ...

Nachteil wäre natürlich die NWS-Steuer die mit fast 30 Euro im Monat doch eine erhebliche Nebenbelastung wäre ...

Was für folgen hätte eine Ummeldung als Hauptwohnsitz überhaupt>
In meinen Augen müsste das doch eine "Win-win"-Situation sein, da ich Steuern sparen könnte und die Stadt einwohnerabhängie Gelder bewilligt bekäme ...
oder übersehe ich hier irgendetwas>
Birgt ein Hauptwohnsitz am Studienort sonstige Nachteile>

Entschuldigt bitte diese grundlegen Fragen, aber aus dem Steuerbescheid und den dazugehörigen Satzungen werde ich einfach nicht schlau ...

herzlichen Dank für mögliche Antworten bereits im Voraus

Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

LionelHutz @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5313 Tagen) @ christ.90

Vorab: Du kannst melderechtlich Deine Hauptwohnung nicht frei bestimmen. Diese ist bei mehreren Wohnungen i.d.R. die vorwiegende genutzte Wohnung. Selbstverständlich kann man durch die Wahl der Lebensführung (vorwiegende Nutzung einer von mehreren Wohnungen) seine Hauptwohnung frei wählen.

Wenn Du bereits einen Fragebogen bezüglich der vorwiegenden Nutzung ausgefüllt hast, solltest Du bei weiteren Angaben vorsichtig sein, Dir nicht selbst zu widersprechen.

Mit den Konsequenzen die für den Einwohner aus dem Status einer Wohnung folgen, habe ich mich noch nicht ausführlich beschäftigt. Ich meine mich zu erinnern, dass es dazu bzgl. Kindergeld und Versicherungen Ausführungen auf der Hauptseite gibt.

Eine Konsequenz die mir einfällt, ist ein mögliches Zusammenspiel mit "Heimschläferregelungen", durch die denen ein Vorteil gewährt wird, die zu einem Ort in einer besonderem Beziehung stehen. Solche Regelungen stellen zwar normalerweise nicht auf das Melderecht ab, eine besondere Beziehung zu dem Ort dürfte sich aber in der Praxis leicht mit der melderechtlichen Hauptwohnung begründen lassen.

Relevant könnte das beispielsweise bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden, falls sich an Dein Studium ein Referendariat anschliesst. Bei einem geplanten Wechsel an eine Uni in der Nähe Deiner Hauptwohnung, könnten es ebenfalls von Vorteil sein, die Wohnung als Hauptwohnung zu behalten.

Interessieren würde mich dieser Fragebogen den Du ausfüllen musstest. Hast Du ihn noch in Kopie vorliegen> Was wurdest Du denn genau gefragt, auf welche Zeiträume hat die Stadt abgestellt>

Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

christ.90 @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5313 Tagen) @ LionelHutz

Herzlichen Dank für die sehr flotte Antwort,
die angesprochen Konsequenzen bzgl. Kindergeld etc. scheinen mir nach folgendem Abschnitt auf der Hauptseite: „Für die steuerlichen Vergünstigungen der Eltern spielen das Melderecht keine Rolle, sondern nur der Ausbildungsgrad und die finanzielle Situation der Kinder.“ folgenlos.
Den Fragebogen gab es leider nicht als Durchschlag bzw. Kopie aber da ich ihn erst vor 3 Tagen ausgefüllt habe sind mir die Hauptpunkte noch bekannt:
Auszufüllen waren die Wochentage, die ich in der neuen Wohnung verbringe (bei mir Mo-Do), Feiertage und Semesterferien (160 Tage) sowie die Entfernung zum alten Wohnort (zum Einschätzen der Pendelmöglichkeit am Wochenende).
Da ich mich zu diesem Zeitpunkt dummerweise noch nicht über mögliche steuerliche Folgen einer Einstufung als Nebenwohnsitz informiert hatte haben meine Angaben wohl eine ganz knappe Einstufung zugunsten der Nebenwohnsitzregelung bewirkt.
Was mich allerdings wundert ist, dass das Bürgeramt mir in keinster Weise eine Ummeldung zum Hauptwohnsitz empfohlen hat … da ich dies ja, wie im vorherigen Post erwähnt eigentlich als „win-win“-Situation gesehen hätte.

Meiner Meinung dürfte es doch möglich sein, meine Angaben zu korrigieren und beispielsweise bei der Wochentagsabfrage Mo-Fr. statt Mo-Do anzugeben … dies würde auf jeden Fall zu einem zeitlichen Übergewicht in der neuen Wohnung führen und müsste eigentlich zu einer Einstufung als Hauptwohnsitz führen … oder mache ich hierbei einen gedanklichen Fehler>

Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

Yvonne Winkler @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5312 Tagen) @ christ.90

Kein gedanklicher Fehler, sondern logisch zu Ende gedacht :-D

Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

LionelHutz @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5312 Tagen) @ christ.90

» Den Fragebogen gab es leider nicht als Durchschlag bzw. Kopie aber da ich
» ihn erst vor 3 Tagen ausgefüllt habe sind mir die Hauptpunkte noch
» bekannt:
» Auszufüllen waren die Wochentage, die ich in der neuen Wohnung verbringe
» (bei mir Mo-Do), Feiertage und Semesterferien (160 Tage) sowie die
» Entfernung zum alten Wohnort (zum Einschätzen der Pendelmöglichkeit am
» Wochenende).
» Da ich mich zu diesem Zeitpunkt dummerweise noch nicht über mögliche
» steuerliche Folgen einer Einstufung als Nebenwohnsitz informiert hatte
» haben meine Angaben wohl eine ganz knappe Einstufung zugunsten der
» Nebenwohnsitzregelung bewirkt.

Hat Dich die Meldebehörde nach der Zahl der Tage gefragt, an denen Du in den Semesterferien und an Feiertagen in Deiner Wohnung bist> Alles andere mach ja keinen Sinn... was nichts heissen muß.

Nach Ansicht der Verwaltung kommt es für die Bestimmung der vorwiegenden Nutzung einer Wohnung wohl darauf an, in welcher der gemeldeten Wohnungen sich der Einwohner überwiegend aufhält. Entscheidend ist also die Relation.

Die von Dir erhobenen Daten lassen aber vernünftigerweise keinerlei Schluss auf die Relation Deines Aufenthalts verteilt auf die beiden Wohnungen zu. Dafür ist alleine die Frage relevant, wieviele Tage Du Dich in jeder der Wohnungen aufhältst.
Da ist es natürlich von Bedeutung, welche Daten sonst noch erhoben wurden.

Wenn ich selbst keine konkrete Angabe zu meiner Hauptwohnung gemacht hätte, würde ich erstmal freundlich bei der Verwaltung anfragen, wie sie zu der melderechtlichen Entscheidung gekommen ist, meine Wohnung zu einer Nebenwohnung zu qualifizieren.

Das ganze stinkt für mich...

» Was mich allerdings wundert ist, dass das Bürgeramt mir in keinster Weise
» eine Ummeldung zum Hauptwohnsitz empfohlen hat … da ich dies ja, wie im
» vorherigen Post erwähnt eigentlich als „win-win“-Situation gesehen hätte.
»
» Meiner Meinung dürfte es doch möglich sein, meine Angaben zu korrigieren
» und beispielsweise bei der Wochentagsabfrage Mo-Fr. statt Mo-Do anzugeben …
» dies würde auf jeden Fall zu einem zeitlichen Übergewicht in der neuen
» Wohnung führen und müsste eigentlich zu einer Einstufung als Hauptwohnsitz
» führen … oder mache ich hierbei einen gedanklichen Fehler>

Dir steht es natürlich jederzeit frei, Dein Wohnverhalten zu ändern. Nach Ansicht der Stadt Heidelberg bist Du vermutlich sogar verpflichtet, Ihr dieses dann unverzüglich mitzuteilen. Wenn Du die Sache rückwirkend korrigieren willst, musst Du Dir die Frage gefallen lassen, warum Du zuvor falsche Angaben gemacht hast.

Am interessantesten wäre es, zunächst der Sache auf den Grund zu gehen... (s.o.)

Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

christ.90 @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5312 Tagen) @ LionelHutz

» Hat Dich die Meldebehörde nach der Zahl der Tage gefragt, an denen Du in
» den Semesterferien und an Feiertagen in Deiner Wohnung bist> Alles andere
» mach ja keinen Sinn... was nichts heissen muß.


verzeihung, hier habe ich mich offensichtlich unpräzise ausgedrückt ... diese Frage der Meldebehörde nach den Semesterferienzeiten zielte auf die Zahl der Tage in meiner "alten", noch Hauptwohnung ab. Also auf die Zeit, die ich nicht in der neuen Heidelberger Wohnung verbringe.

Da ich mir wie gesagt dummerweise keine weiteren Gedanken über die Folgen meiner Angaben gemacht hatte, habe ich mit 160 Tagen den, nach abzählen im Kalender, größt möglichen Wert an freien Tagen, die ich eventuell in der alten Heimat verbringen könnte eingetragen ... da ich das zum Zeitpunkt des Ausfüllens für die ehrlichste und folgenloseste Antwort hielt ...

jetzt wüsste ich es besser!

Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

Yvonne Winkler @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5312 Tagen) @ christ.90

Mit Verlaub.

Man muss ja schon hellseherische Fähigkeiten haben, um abschätzen zu können, wieviele Tage im Jahr man hier und dort zubringt. Das kann doch allenfalls ex post, also im Nachhinein ermittelt werden.
So eine hypothetische Aufenthaltsdauer in die Zukunft festzulegen, kann aus meiner Sicht jederzeit geändert werden.

Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

LionelHutz @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5312 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Mit Verlaub.
»
» Man muss ja schon hellseherische Fähigkeiten haben, um abschätzen zu
» können, wieviele Tage im Jahr man hier und dort zubringt. Das kann doch
» allenfalls ex post, also im Nachhinein ermittelt werden.
» So eine hypothetische Aufenthaltsdauer in die Zukunft festzulegen, kann aus
» meiner Sicht jederzeit geändert werden.

Hehe... Du hast es zutreffend erfasst! :-D

Wenn jemand eine zweite Wohnung anmeldet, wonach soll er entscheiden, ob diese Haupt- oder Nebenwohnung ist>

Das geht logischer Weise nur nach der momentanen Absicht der künftigen Nutzung.

In der Vergangenheit gab es keine vorwiegende Nutzung einer Wohnung, da der Einwohner nur eine hatte.

Das ist ja mit die Krux an der ganzen Geschichte.

Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

christ.90 @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5312 Tagen) @ LionelHutz

Vielen Dank euch beiden,
ich fühle mich sehr gut verstanden hier in diesem Forum …
und bin nun auch bestärkt bei nächster Gelegenheit meine angegebene Abwesenheitsdauer zu berichtigen und somit das Aufenthaltsschwergewicht eindeutig nach HD zu verlegen.
Was ich allerdings noch nicht verstehe ist die Motivation seitens der Behörden mir diese Steuer zu verschweigen und mich lieber als Zweitwohnsitzbesitzer zu melden statt eine Hauptwohnsitzummeldung vorzunehmen …
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Steuer höher ist als die zugeteilten Gelder pro Einwohner, der ich ja durch Ummeldung würde …

Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

Yvonne Winkler @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5312 Tagen) @ christ.90

Die Zweitwohnungsteuer ist in der Regel niedriger, als die Landeszuwendung für die Erstwohnung. Zumindest wenn man nicht die Ferienwohnungen im Blick hat.

Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

LionelHutz @, Samstag, 09.01.2010 (vor 5312 Tagen) @ christ.90

» Vielen Dank euch beiden,
» ich fühle mich sehr gut verstanden hier in diesem Forum …
» und bin nun auch bestärkt bei nächster Gelegenheit meine angegebene
» Abwesenheitsdauer zu berichtigen und somit das Aufenthaltsschwergewicht
» eindeutig nach HD zu verlegen.

Ich verstehe das immer noch nicht. Wenn Du angegeben hast, dass Du 160 Tage des Jahres in Deiner bisherigen alleinigen Wohnung verbringen wirst und den Rest des Jahres in Deiner neuen Wohnung in Heidelberg, dann wäre nach Auffassung der Verwaltung Deine Hauptwohnung in Heidelberg.

Ich würde wirklich mal freundlich nachfragen.

Wenn man es dann auf die Spitze treiben möchte, könnte man in Deinem Fall mitteilen: "Durch Ihr Schreiben vom X ist mir bekannt geworden, dass in Heidelberg eine Besteuerung für Nebenwohnungen nach dem Meldegesetz besteht. Auf Grund dieses Steuertatbestandes beabsichtige ich nunmehr mich dieses Jahr mindestens 183 Tage in meiner Wohnung in Heidelberg aufzuhalten. Ich bitte Sie daher, die bei Ihnen gemeldete Wohnung künftig als Hauptwohnung zu führen."
Das dürfte meiner Ansicht nach rechtlich unbedenklich sein und Dich vermutlich aus der Steuer holen. Aber natürlich ohne Gewähr. Vermutlich wird sich die Stadt irgendwie quer stellen. Zu unrecht, meiner Meinung nach.

Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

LionelHutz @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 5312 Tagen) @ christ.90

» Was ich allerdings noch nicht verstehe ist die Motivation seitens der
» Behörden mir diese Steuer zu verschweigen und mich lieber als
» Zweitwohnsitzbesitzer zu melden statt eine Hauptwohnsitzummeldung
» vorzunehmen …
» Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Steuer höher ist als die
» zugeteilten Gelder pro Einwohner, der ich ja durch Ummeldung würde …

Das ist das Ergebnis einer juristischen Feinheit. Die Stadt Heidelberg tritt Dir quasi als gespaltene Persönlichkeit gegenüber.

Das Meldewesen ist eine Angelegenheit des Bundes. Die Stadt erfüllt hier Aufgaben, die ihr durch den Bund und das Land zugewiesen wurden, als "Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung".

Die Zweitwohnungssteuer ist eine originäre Angelegenheit der Stadt.

Wenn die Stadt ihre Aufgaben im Meldewesen wahrnimmt, hat sie sich streng an das Melderecht und die ihr erteilten Weisungen zu halten. Sie darf in dieser Funktion keinen Einfluss auf das Meldeverhalten der Einwohner nehmen.

Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

Alfred @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 5312 Tagen) @ christ.90

Ein paar Ergänzungen, die das Verhalten der Heidelberger Meldebehörde vielleicht in einem anderen Licht erscheinen lassen.
Es ist allgemein anerkannt, dass der Einwohner bei der Anmeldung einer weiteren Wohnung lediglich eine Prognose über seine zukünftigen Lebens- und Wohnverhältnisse (die er frei nach seinem Belieben gestalten darf) abgibt bzw. abgeben kann. Die Zuzugsbehörde prüft die Plausibilität dieser Angaben und bestimmt danach, welche Wohnung Haupt- und welche Wohnung Nebenwohnung ist.
Dies hat die Stadt Heidelberg m.E. sehr korrekt getan, zumindest kann sie sich dabei auf die ständige Rechtsprechung, insbesondere ein Urteil des BVerwG berufen. Letzteres zeichnet es mit dem angesprochenen Fragebogen erkennbar nach.
Da bei der melderechtlichen Registrierung ausschließlich die persönlichen Lebens- und Wohnverhältnisse des Einwohners ausschlaggebend sind, kann es weder für die Stadt noch für den Einwohner Spielraum bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung geben und insbesondere nicht darauf ankommen, welche Vor- und Nachteile (für den Einwohner oder die Stadt entstehen) dabei entstehen. Ob ein Hinweis auf die Nebenwohnungsteuerpflicht zwingend erforderlich gewesen wäre, wage ich zu bezweifeln, sie hat im Melderecht keine Bedeutung. Allenfalls hat die ZWSt Einfluss auf die individuelle Entscheidung auf Gestaltung der Lebens- und Wohnverhältnisse, die von der melderechtlichen Registrierung widerzuspiegeln aber nicht zu gestalten ist. Ob ein derartiger Zweck der ZWSt verfassungskonform ist, wird das BVerfG hoffentlich prüfen und entscheiden.
Es ist auch keine reine win-win-Situation, denn es gibt noch einen 3. Beteiligten, einen Looser. Die Wegzugsgemeinde, ist eindeutige Verliererin bei diesem Geschäft.
Es liegt allerdings auf der Hand, dass die Leben- und Wohnverhältnisse des Einwohners sich jederzeit ändern können oder sogar die Prognose über die Aufenthaltsdauer von Anfang an falsch war. Inwieweit bei einer Hauptwohnung eine rückwirkende Änderung des Melderegisters möglich/zwingend erforderlich ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Sie hat m.E. aber deutliche Grenzen, denn die Hauptwohnung hat als Anknüpfungspunkt für öffentliche Rechte und Pflichten erhebliche Bedeutung gehabt, die sich nicht rückwirkend ändern lassen. Im vorliegenden Fall dürfte es allerdings noch problemlos möglich sein – wenn es denn wirklich die vorwiegend genutzte Wohnung ist. Es wäre auch wohl melderechtlich völlig korrekt, die eigenen Lebens- und Wohnverhaltnisse so zu ändern, dass eine Nebenwohnungstuer nicht anfällt.
Das ändert aber nichts an der bereits festgestellten Verfassungswidrigkeit der Satzung. Die Gleichsetzung von Neben- und Zweitwohnung ist für die Verwaltung zwar einfach, aber eben nicht zulässig. Es macht die Heidelberger ZWSt zu einer echten Nebenwohnungsteuer.