Zweitwohsteuer Hamburg auch für Verheiratette?

limmpi @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5235 Tagen)

Hallo,

wir beabsichtigen eine Wohnung in HH zu mieten. Leut Zweiwstg. verstehe ich dass verheiratette davon befreit sind>>>... oder habe ich dien § 2 Abs. 5 fallsch verstanden >>>

Muss ich in HH diese Steur zahlen, bzw. falls ja, wie kann ich diese Zahlung auf gerechtem Weg umgehen>

Ich würde im Jahr die Zweitwohnung zeitlich gesehen weniger nutzen als die Hauptwohnung.

Bin dankbar für jede Hilfe!!

Gruß Limmpi

Zweitwohsteuer Hamburg auch für Verheiratette?

Alfred @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5235 Tagen) @ limmpi

Ganz so einfach ist es leider nicht.

Problem Nr. 1:
Es ist nicht ganz deutlich, ob ihr zu Zweit die Wohnung nutzen wollt oder nur einer von euch. Es darf nur 1 sein.

Problem Nr. 2
ist der etwas eigenwillig formuliere § 2 Abs. 5 c):
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht … für Wohnungen, die eine verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartner lebt, aus überwiegend beruflichen Gründen innehat, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg belegen ist.
und daraus ergibt sich fast nahtlos

Problem Nr. 3,
wenn die Nebenwohnung zeitlich weniger genutzt wird als die gemeinsame eheliche (Haupt-)wohnung. Da weiß ich nicht, wie die Stadt sich konkret verhält. Gilt der Wortlaut oder wird dwieder ausgelgt, weil es nicht so gemeint ist, wie es dasteht.

Noch Fragen>

Umgehen kann man jede Steuer, aber man sollte es rechtskonform tun (anders als Zumwinkel).

Zweitwohsteuer Hamburg auch für Verheiratette?

limmpi @, Samstag, 27.02.2010 (vor 5190 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
nun sind die Sachverhalte in meinem Fall deutlicher…
Meine Frau und ich haben die Wohnung in HH bezogen u. sind beide als Mieter im Mietvertrag eingetragen.
Alle zwei bis drei Tage und jedes Wochenende fahren wir nach „hause“ wo wir ein EFH besitzen.
(Schneebeseitigung, betr. Post, im Sommer Rasen mähen …u.v.m.)
Die Wohnung in HH benutzen wir nur als Übernachtungsmöglichkeit, da wir beide in HH arbeiten und um uns einen täglichen Arbeitsweg von ca. 140 km einmalige Strecke zu sparen.
Nach Anfrage bei der Meldebehörde sagte man mir, dass HH unser gewöhnlicher Aufenthaltsort sei, da wir auch in HH arbeiten und somit die Wohnung auch unsere Hauptwohnung ist.

Unser Steuerberater gab uns den Tipp, uns erst gar nicht in HH anzumelden und sagte, dass dann aus gesetzlicher Sicht auch keine Probleme auftreten werden.

Meine Fragen:
Welche Argumente kann ich der Behörde vorlegen, damit diese eindeutig die Wohnung in HH als Zweitwohnung anerkennt bzw. anerkennen muss>

Meldepflicht, ja oder nein, bzw. was nun machen…>

Danke Limmpi

Zweitwohsteuer Hamburg auch für Verheiratette?

Yvonne Winkler @, Samstag, 27.02.2010 (vor 5190 Tagen) @ limmpi

» Nach Anfrage bei der Meldebehörde sagte man mir, dass HH unser gewöhnlicher
» Aufenthaltsort sei, da wir auch in HH arbeiten und somit die Wohnung auch
» unsere Hauptwohnung ist.

Völlig korrekt

»
» Unser Steuerberater gab uns den Tipp, uns erst gar nicht in HH anzumelden
» und sagte, dass dann aus gesetzlicher Sicht auch keine Probleme auftreten
» werden.

Der Steuerberater scheint keine Ahnung vom Melderecht zu haben

»
» Meine Fragen:
» Welche Argumente kann ich der Behörde vorlegen, damit diese eindeutig die
» Wohnung in HH als Zweitwohnung anerkennt bzw. anerkennen muss>

Ich sehe unter den faktischen Bedingungen keine Möglichkeit, da irgendetwas zu gestalten.
Die Hauptwohnung ist in HH, die Nebenwohnung der 140 km entfernte Fleck.
Also Nebenwohnung dort anmelden, dann entsteht in HH keine Zweitwohnungsteuer. Ganz einfach.

Zweitwohsteuer Hamburg auch für Verheiratette?

Bjoern @, Donnerstag, 14.01.2010 (vor 5234 Tagen) @ limmpi

kurze Ergänzung:

wenn du die Wohnung in HH aus (überwiegend) beruflichen Gründen anmietest, dann dürfte keine ZWS anfallen. ist der Grund der Wohnungsnahme ein anderer, könnte es passieren, dass du trotz deines Status als Verheirateter die Steuer zahlen musst.

falls die Wohnung tatsächlich aus beruflichen Gründen angemietet wird, dann sollte nur derjenige im Mietvertrag stehen, der beruflich viel in HH zu tun hat. ansonsten könnte der Ausnahmetatbestand des Abs. 5 dadurch ausgehebelt werden, dass nicht nur "eine Person" die Wohnung innehat.