Auch Lübeck erhebt Zweitwohnungssteuer

Heiner @, Montag, 18.09.2006 (vor 6402 Tagen)

Die Stadt Lübeck erhebt Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandssteuer (§1).Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der Zweitwohnung(§ 4.1)Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete(§ 4.2)Die Jahresrohmiete berechnet sich nach Bewertungsgesetz basierend auf dem Hauptfestellungs-zeitpunkt 1964 !! aus dem Grundsteuerbescheid des Finanzamtes ermittelt, indiziert mit 4,43(bis 1999)Die Steuer beträgt 10% dieses ermittelten Mietwertes.
Die so ermittelte Steuer für meine Wohnung (85m²)beträgt somit 1.049 € im Jahr:-( :-(
In einem Hinweis der Stadt heißt es immerhin: Die durch das Finanzamt nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ermittelte Jahresrohmiete ist nicht identisch mit der tatsächlich gezahlten Miete.Eine solche angenommende Miete ist absolut nicht erzielbar und entspricht nicht annähernd dem Mietspiegel. Also:Wucher>>
Muss eine Aufwandssteuer sich nicht am tatsächlichen Aufwand orientieren.>
Hat jemand eine Einschätzung zu diesem Sachverhalt>;-)

Auch Lübeck erhebt Zweitwohnungssteuer

Yvonne Winkler @, Montag, 18.09.2006 (vor 6402 Tagen) @ Heiner

Das mit der Aufwandsteuer ist so eine Sache. Die Steuer muss sich nicht nur auf den Aufwand des Bürgers beziehen, sondern kann sich auch den der Gemeinde betreffen, den sie für ihre Einwohner treibt. Wir betrachten hier immer den Aufwand der Bürger, anders herum wird jedoch auch ein Strumpf draus.

Yvonne Winkler

Auch Lübeck erhebt Zweitwohnungssteuer

Christian @, Montag, 18.09.2006 (vor 6402 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo,

1. Zu Yvonnes Bemerkung:

Den Strumpf würde sich manche Kommune gerne so stricken. Einen besonderen Charme hätte diese Definition von Aufwandsteuer schon. Je mehr Aufwand die Kommune betreibt (= je höher die Schulden) desto mehr kann sie den Bürger schröpfen und dabei laut rufen: Alles rechtens (Originalzitat eines Steueramtsleiters)! Irgendwie erhebt da immer die Schimäre von der Kostenbeteiligung der Nebenwohnler an der vorzuhaltenden städtischen Infrastruktur ihr hässliches Haupt - dabei ist zu Allererst an die kommunalen Friedhöfe zu denken, wo Unmengen von Grabstellen für die dort einstmals gratis ruhenden Nebenwohnler vorgehalten werden müssen.

Mit dem Aufwand der Kommunen hat das aber nichts zu tun. Bei der Zweitwohnungsteuer geht es nur um den Aufwand des Steuerpflichtigen. Da halte ich glatt dagegen:

[blockquote] Die von den Kommunen erhobene Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG. Aufwandsteuern sind Steuern auf die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt. Der Aufwand als ein äußerlich erkennbarer Zustand, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient. Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich. Das Innehaben einer Zweitwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt. Eine Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf liegt vor, wenn - wie in den vorliegenden Fällen - der Steuerpflichtige die Zweitwohnung selbst bewohnt. [/blockquote]

2. Wucher oder nicht>

Bei einer Mietwohnung ergibt sich die Miete im Allgemeinen zweifelsfrei aus dem Mietvertrag. Die Art der Berechnung der Jahresrohmiete ist eigentlich nur bei Wohnungseigentum oder unentgeltliche/teilweise unentgeltliche Überlassung üblich - Wenn die Eingangswerte stimmen (Wohnungsbeschreibung/-lage und Mietspiegel) ist dann gegen diese Art der Festsetzung nicht viel zu machen, zumindest nicht vor Gericht.

Da ich die genannten Eingangswerte für die Wohnung nicht kenne, weiß ich nicht, ob hier ein Fall von Wucher vorliegt. Ca. € 11,-- pro qm Monatsmiete erscheint mir für Lübeck ziemlich hoch, aber nicht völlig absurd. Ein Blick in den Mietspiegel der Stadt rentiert sich da vielleicht.

Noch Fragen>

Viele Grüße