Nachforderung Zweitwohnungsteuer

DorianGray @, Sonntag, 07.02.2010 (vor 5284 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hab wohl ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer in der Stadt München und bin gespannt, ob jemand eine sinnvolle Antwort auf meine verzwickte Sachlage kennt.

Die Randbedingungen:

- Ab 2005: Zweitwohnsitz in München angemeldet
- Ende September 2007 abgemeldet
- Erstwohnsitz dauernd bei meinen Eltern gemeldet, bis Anfang 2008, danach in Berlin Erstwohnsitz angemeldet.
- Mietvertrag in München lief auf meinen Vater, ich habe die Wohnung aber hauptsächlich genutzt und bezahlt.
- Unter der Woche habe ich in München gearbeitet.
- Am Wochenende bin ich zu meinen Eltern oder Freundin gefahren.
- Bei meinen Eltern habe ich an den Wochenenden das Gästezimmer bewohnt, Kinderzimmer gab’s damals schon nicht mehr.


Den Erstwohnsitz hatte ich damals nicht in München angemeldet, da Behördengänge in der Stadt meiner Eltern einfacher zu erledigen waren und sind, außerdem wollte ich dort auch zur Wahl gehen. Außerdem ist meine Freundin 2006 schwanger geworden und Kind kam 2006 auf die Welt, da war es klar, dass ich die Einzimmerwohnung in München nicht lange behalten werde. Ziel war es auch, eine andere Arbeitsstelle zu finden.

Erstaunlicher Weise hat sich damals mit der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer keiner von der Stadt um mich gekümmert, mir war das Ganze auch nicht so ganz bewusst, ich dachte, dass trifft ja nur die „Reichen“ und kann mich nicht berühren, da ich ja ohnehin nur eine Wohnung habe, für die ich Miete zahle.

Durch Zufall war ich letzten Monat (Weihnachten) bei meinen Eltern und da ist mir ein an mich adressiertes Mahnschreiben der Stadt München aufgefallen. Hier wird die Zweitwohnungsteuer inklusive Mahnung eingefordert. Ich weiß gar nicht, wie die auf diese alte Anschrift kommen. Dem Betrag nach schätze ich, dass die Stadt München mich wohl geschätzt hat, da der Betrag deutlich höher war, als die 9% Kaltmiete. Vermutlich hat die Stadt schon mehr Briefe verschickt>>>

Jetzt stell ich mir natürlich folgende Fragen:

1. Gilt das Schreiben überhaupt als richtig zugestellt, wenn ich da gar nicht mehr wohne> Der Nachsendeantrag ist schon lange vorbei.
2. Wie soll man darauf reagieren, oder soll ich das überhaupt, da falsche Adresse>
3. Ich habe gelesen, dass die Zweitwohnsteuer nach 4 Jahren verjährt, bedeutet das auch, dass der Anspruch für den Monat Februar 2006 am 01.03.2010 verjährt>>>
4. Ich habe gelesen, dass die Zweitwohnsteuer bei Eheleuten entfallen kann. Kann ich das auch bei einer Lebensbeziehung anwenden> Nicht verheiratet, dafür aber mit Kind. ;-)
5. Macht es Sinn, der Stadt meinen damaligen Arbeitsvertrag zuzusenden, damit die sieht, dass wohl eher ein Meldefehler vorlag und mein wirklicher Lebensmittelpunkt in München war. 5/7 des Jahres war ich ja da und habe dort gelebt und gearbeitet. Wenn das nicht der Mittelpunkt des Lebens ist. :-)

Über eine Antwort freu ich mich natürlich und bedanke mich schon mal vorab sehr herzlich.

Grüße aus Berlin

Dorian

Nachforderung Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Sonntag, 07.02.2010 (vor 5284 Tagen) @ DorianGray

Da die Mahnung vom Dezember 2009 zu sein scheint, dürfte der ZwStBescheid noch älter und damit bestandskräftig sein. Die Klagefrist ist verstrichen,, wenn sich wegen der falschen Anschrift nicht noch etwas machen lässt.
Zahlen oder eine Anwalt einschalten.

Der Begriff "Wohnsitz" ist hier falsch, es geht um Neben- und Hauptwohnung.

» nicht in München angemeldet, da Behördengänge in der Stadt meiner Eltern einfacher zu erledigen waren und sind, außerdem wollte ich dort auch zur Wahl gehen.
Alles keine Gründe, sich melderechtswidrig zu verhalten.

»ich dachte, dass trifft ja nur die „Reichen“ und kann mich nicht berühren, da ich ja ohnehin nur eine Wohnung habe, für die ich Miete zahle.
Es ist eine Nebenwohnung und nach Vorstellung einiger ... bist Du damit wirtschaftlich besonders leistungsfähig. Da hättest Du Dich also ruhig zu den "Reichen" zählen müssen.

» 1. Gilt das Schreiben überhaupt als richtig zugestellt, wenn ich da gar nicht mehr wohne>
Siehe oben.
» 2. Wie soll man darauf reagieren, oder soll ich das überhaupt, da falsche Adresse>
Siehe oben
» 3. Ich habe gelesen, dass die Zweitwohnsteuer nach 4 Jahren verjährt, bedeutet das auch, dass der Anspruch für den Monat Februar 2006 am 01.03.2010 verjährt>>>
Nein, ab 31.10.2010, ist außerdem unwesentlich, da ein Steuerbescheid fristgerecht ergangen ist

» 4. Ich habe gelesen, dass die Zweitwohnsteuer bei Eheleuten entfallen kann.
Nein. Nur wenn die Satzung verfassungswidrig ist - wie z.B. die Münchener - sind die Erwerbszweitwohnungen Verheirateter nicht steuerbar.
» Kann ich das auch bei einer Lebensbeziehung anwenden> Nicht verheiratet, dafür aber mit Kind. ;-)
Gegenstandslos, da Steuerbescheid bestandskräftig (s.o.)
» 5. Macht es Sinn, der Stadt meinen damaligen Arbeitsvertrag zuzusenden, damit die sieht, dass wohl eher ein Meldefehler vorlag
Wird die Stadt nicht im Geringsten rühren.
» mein wirklicher Lebensmittelpunkt in München war. 5/7 des Jahres war ich ja da und habe dort gelebt und gearbeitet. Wenn das nicht der Mittelpunkt des Lebens ist.
» :-)
Ob Arbeit der Mittelpunkt des Lebens ist, ist eine Frage, die wohl jeder nur persönlich für sich selbst beantworten können.

Nachforderung Zweitwohnungsteuer

Yvonne Winkler @, Montag, 08.02.2010 (vor 5283 Tagen) @ Alfred

Moment mal,

wenn der Mahnbrief und der Bescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt wurden, dann ist der Bescheid nicht bestandskräftig.