Teilerfolg in Trier

Tokra @, Samstag, 13.02.2010 (vor 5278 Tagen)

Hallo!

Ich habe jetzt Antwort vom VerwG erhalten. Mein Antrag nach § 80 V VwGO ist zwar abgelehnt worden,

ABER

dem wurde nicht entsprochen, weil "schwierige Rechtsfragen" zu klären sind, so dass im Hauptsacheverfahren "ein Erfolg ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Misserfolg".

Das VerwG ist nämlich meiner Argumentation, dass der Satzung der Stadt Trier eine Regelung die dem § 2a der Satzung der Stadt Mainz entspricht fehlt, gefolgt. Der Fall unterscheide sich damit von der Entscheidung des BVerwG 9 C 6/08. Ob eine Satzung auch ohne diesen Zusatz rechtmäßig sei, sei im Hauptsacheverfahren zu klären.

Ich werde jetzt den Widerspruchsbescheid abwarten und dann Anfechtungsklage erheben. Leider muss ich nun doch erstmal zahlen.

Teilerfolg in Trier

Alfred @, Samstag, 13.02.2010 (vor 5278 Tagen) @ Tokra

» weil "schwierige Rechtsfragen" zu klären sind, so dass im Hauptsacheverfahren ein Erfolg ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Misserfolg".
Das kann man, wenn man bösartig sein will, auch so interpretieren: "Ich will mich noch nicht festlegen und erst Mal abwarten, wie andere Spruchkörper entscheiden"."

Hast Du in Deinem Antrag an das VG auf die anliegenden Verfassungsbeschwerden hingewiesen> Wenn ja, was hat das VG dazu gesagt>

Bei der Formulierung der Anfechtungsklage sei vorsichtig. Mittlerweile liegen einige Entscheidung von VGs und OVGs vor, die ungerührt besagen:
„Das Besteuern des Innehabens einer Wohnung, deren Inhaber eine andere Wohnung überwiegend nutzt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich“.
Das ist allerdings ein Teilerfolg, der Anlass zu Hoffnung gibt. Denn nun sind wir in verwaltungsgerichtlicher Hinsicht etwa wieder auf dem Stand von 1979.
Man muss schon sehr schmerzfrei (oder unabhängig) sein, um zu erkennen, dass das Innehaben einer einzigen Wohnung einen zusätzlichen Aufwand für das Innehaben einer weiteren Wohnung darstellen und typischerweise eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit indizieren soll.

Teilerfolg in Trier

Tokra @, Samstag, 13.02.2010 (vor 5277 Tagen) @ Alfred

» Hast Du in Deinem Antrag an das VG auf die anliegenden
» Verfassungsbeschwerden hingewiesen> Wenn ja, was hat das VG dazu gesagt>

Ja ich hab darauf hingewiesen. Darauf sind sie nur im Nebensatz eingegangen, in der Form, dass ja auch verfassungsrechtliche Fragen zu klären wären.

» Bei der Formulierung der Anfechtungsklage sei vorsichtig. Mittlerweile
» liegen einige Entscheidung von VGs und OVGs vor, die ungerührt besagen:
» „Das Besteuern des Innehabens einer Wohnung, deren Inhaber eine andere
» Wohnung überwiegend nutzt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich“.

Davon bin ich ohnehin ausgegangen. Die Anfechtungsklage wird auf die selben Argumente gestützt werden wie mein Antrag: Der Trier Satzung fehlt ein § 2a der Mainzer Satzung und über den Rest das BVerfG zu entscheiden.

Ah und zwischenzeitlich hat die Stadt im Schriftsatz sogar anklingen lassen, dass sie meine melderechtlichen Verhältnisse zu überprüfen gedenkt, da Hinweise auf ordnungsrechtswidriges Verhalten vorlägen. Die haben wohl nicht verstanden, dass ich grade gegen sie klagen muss eben WEIL ich mich korrekt verhalten hab...

Teilerfolg in Trier

Alfred @, Sonntag, 14.02.2010 (vor 5277 Tagen) @ Tokra

» Darauf sind sie nur im Nebensatz eingegangen, in der Form, dass ja auch verfassungsrechtliche Fragen zu klären wären.
Na, dann wollen wir die mal klären.

» Der Trierer Satzung fehlt ein § 2a der Mainzer Satzung und über den Rest hat das BVerfG zu entscheiden.
Das meinte ich u.a. mit Vorsicht. Die Trierer Satzung ist auch - oder gerade deswegen - mit einem § 2a verfassungswidrig.

» Ah und zwischenzeitlich hat die Stadt im Schriftsatz sogar anklingen lassen, dass sie meine melderechtlichen Verhältnisse zu überprüfen gedenkt, da Hinweise auf ordnungsrechtswidriges Verhalten vorlägen.
Klar, jetzt zeigen sie Dir die Folterinstrumente einer ordentlichen Verwaltung. Du musst also damit rechnen, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Deiner Umgebung "ermitteln" werden. Verletzung der Privatsphäre auf Grund einer haltlosen/willkürlichen Behauptung>
Dagegen würde ich mich entschieden wehren. So in dem Sinn: Da ich mich melderechtskonform verhalte, können diesbezüglich keine Hinweise "auf ordnungsrechtswidriges Verhalten" vorliegen. Je genauer die Registrierung mit Nebenwohnung in Trier Deinen Wohn- und Lebensverhältnissen entspricht, desto lauter kannst Du schreien.
Was mich da interessieren würde, ist die Frage, ob man sich derartigen Unfug überhaupt gefallen lassen muss oder ob sich da was gegen machen lässt (StGB>).

Teilerfolg in Trier

Tokra @, Sonntag, 14.02.2010 (vor 5277 Tagen) @ Alfred

» Das meinte ich u.a. mit Vorsicht. Die Trierer Satzung ist auch - oder
» gerade deswegen - mit einem § 2a verfassungswidrig.

Achso jetzt hab ich dich verstanden! Alles klar! Das werd ich natürlich auch klarstellen! Daher ja auch immer der Verweis auf die Verfassungsbeschwerde.

» Klar, jetzt zeigen sie Dir die Folterinstrumente einer ordentlichen
» Verwaltung. Du musst also damit rechnen, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes
» in Deiner Umgebung "ermitteln" werden. Verletzung der Privatsphäre auf
» Grund einer haltlosen/willkürlichen Behauptung>
» Dagegen würde ich mich entschieden wehren. So in dem Sinn: Da ich mich
» melderechtskonform verhalte, können diesbezüglich keine Hinweise "auf
» ordnungsrechtswidriges Verhalten" vorliegen. Je genauer die Registrierung
» mit Nebenwohnung in Trier Deinen Wohn- und Lebensverhältnissen entspricht,
» desto lauter kannst Du schreien.
» Was mich da interessieren würde, ist die Frage, ob man sich derartigen
» Unfug überhaupt gefallen lassen muss oder ob sich da was gegen machen lässt
» (StGB>).

Im Falle einer solchen Ermittlung würde ich nicht ausschlißelich den juristischen, sondern auch den poltischen Weg beschreiten. Kontakte zum Stadtrat sind da und die Welt ist ein Dorf ;).

Du kannst gegen Maßnehmen der Ordnungsbehörden nur sehr eingeschränkt vorgehen leider. Strafrechtlich gibts da eigentlich keine Ansatzpunkte. Nur im Verwaltungsrecht gehts - das Problem ist, im besten Fall hat man dann am Ende ein Urteil in dem steht: Die Stadt hat böse böse gehandelt... Aber Konsequenzen ergeben sich daraus keine.

Ich hab das Schreiben als Drohung verstanden - eine Drohung vor der ich mich nicht zu verstecken brauche mal abgesehen davon. Zu verbergen habe ich nichts. Sollten allerdings tatsächlich Ermittlungen eingeleitet werden, werde ich mich auf Heftigste dagegen wehren! Ich lasse mich nicht ausforschen und noch weniger gern lasse ich mir drohen.