Habe Problem mit Gemeinde Oberstaufen-Allgäu. Wohne seit 15.12.09 mit Hauptwohnung angemeldet in Oberstaufen. Die Gemeinde hat mir einen ZwSt-Bescheid über 650€ geschickt. Wohne in Eigentumswohnung,bei der auch mein Mann als Eigner eingetragen ist. Wir haben seit 11 Jahren keine gemeinsame Hauptwohnung. Habe seit 15.1.99 in München gewohnt. Wir leben nicht dauernd getrennt. Der Widerspruch gegen den Bescheid ist fristgerecht eingelegt worden. Die Gemeinde hat nun den ZwSt-Bescheid bis Jan 2011 ausgesetzt mit der Auflage:Zitat: mein Mann muß schfiftlich, eidesstattlich erklären, daß er die Wohnung nicht genutzt hat, auch nicht an wenigen Tagen, Tagesaufenthalten sehen sie nicht als relevant an. Habe der Gemeinde daraufhin mitgeteilt, daß wir keine gemeinsame Wohnung haben und melderechtlich so gemeldet sind, wie im Melderegister eingetragen, was den Meldeauflagen entspricht. Habe auch schon mit Bürgermeister telefoniert, aber auch er hat gesagt, wir müssen einen gemeinsamen Wohnsitz haben und er wird den Widerspruch an das Landratsamt Sonthofen weiterleiten.
Bin soweit, daß ich meiner Tochter, die in Oberstaufen verheiratet ist und weshalb ich eigentlich nun auch hier wohnen will, die Wohnung überschreiben möchte. Aber ich denke es ändert wohl nichts an der ZwST, weil ich verheiratet bin und die Gemeinde von meinem Mann, der in Niederbayern lebt, die ZwSt wollen. Sie begründen es damit, daß er die Wohnung ja innehaben kann. Mein Mann hat nicht vor seine Hauptwohnung zu verändern, was der Beamte des ZwSt-Amtes und der Bürgerm. vorgeschlagen haben. Melderechtlich gesehen wäre das ja ungesetzlich, da er sich ja höchstens besuchsweise bei mir oder unserer Tochter aufhält.
Bin mit meinem Latein am Ende. Kann mir jemand sagen oder helfen, was ich noch unternehmen kann. Bin nicht gewillt ZwSt zu bezahlen, damit ich in Oberstaufen wohnen darf.
Danke und hoffe auf Tip
Oberstaufen ZwST
Yvonne Winkler , Montag, 22.02.2010 (vor 5405 Tagen) @ Knopf 65
Wenn die Realität der melderechtlichen Situation entspricht,
kann einen auch nicht ein noch so gieriger Bürgermeister dazu zwingen, gegen das Melderecht zu verstoßen, bloß damit die Gemeinde Zweitwohnungsteuer beziehen kann.
Ich finde es unglaublich, was da abgeht.
Bleiben sie stur. Beharrlichkeit führt zum Ziel.
Oberstaufen ZwST
Knopf 65 , Montag, 22.02.2010 (vor 5405 Tagen) @ Yvonne Winkler
»Wenn die Realität der melderechtlichen Situation entspricht,
»Kann einen auch nicht ein noch so gieriger Bürgermeister dazu zwingen,
»Gegen das Melderecht zu verstoßen, bloß damit die Gemeinde
»Zweitwohnungsteuer beziehen kann.
»Ich finde es unglaublich, was da abgeht.
»Bleiben sie stur. Beharrlichkeit führt zum Ziel.
Danke für Mutmachen. Es entspricht unserer melderechtlichen Situation.Denke es kommen keine 2Monate im Jahr zusammen. Lt. Meldegesetz ist es erst dann erforderlich eine Nebenwohnung anzumelden. Ich fühle mich total unter Druck gesetzt.Normalerweise würde man von einem Bürgermeister erwarten, als Neubürger willkommen geheißen zu werden. Hier habe ich das Gefühl, nur als Melkkuh betrachtet zu werden. So habe ich mir meinen Wohnungswechsel nicht vorgestellt.
Oberstaufen ZwST
Rebell , Dienstag, 23.02.2010 (vor 5404 Tagen) @ Knopf 65
» »Wenn die Realität der melderechtlichen Situation entspricht,
» »Kann einen auch nicht ein noch so gieriger Bürgermeister dazu zwingen,
» »Gegen das Melderecht zu verstoßen, bloß damit die Gemeinde
» »Zweitwohnungsteuer beziehen kann.
» »Ich finde es unglaublich, was da abgeht.
Ich fühle mich total unter Druck» gesetzt.Normalerweise würde man von einem Bürgermeister erwarten, als
» Neubürger willkommen geheißen zu werden. Hier habe ich das Gefühl, nur als Melkkuh betrachtet zu werden. So habe ich mir meinen Wohnungswechsel nicht vorgestellt.
Ja liebe Knopf 65 da sind Sie doch wirklich in bester Gesellschaft oder >>>>>
Hallo so wie sich der Oberstaufner Bürgermeister samt Bediensteten benimmt, sind fast alle Kommunalen Vertreter samt Aufsichtsorgane – ob nun im Landratsamt oder bei den Kommunalen Verbänden eingestellt. Alle erwecken den Eindruck, dass man eine Sorte von wehrlosen Bürgern von höchsten Richtern erlaubt willkürlich abmelken kann, Widersprüche werden kostenpflichtig zurückgewiesen. Eine solche Zurückweisung bedeutet für viele schon der erste Schock und kennzeichnet die Hilflosigkeit der Betroffenen. Viele scheuen das Prozessrisiko für die relativ niedrigen Streitwertangelegenheiten. Juristen nützen zusätzlich zu deren Vorteil die Rechtslage aus, denn wegen derartig geringem Streitwert muss dann mit einer Sonder-Honorarvereinbarung gerechnet werden. Um und über die Zweitwohnungssteuerproblematik gibt es unzählige sogar noch total widersprüchliche Urteile, welche die Rechtssicherheits-Gefühle für einen Normalbürger vollkommen überfordert. Hinzu kommt noch das kommunale Selbstverwaltungsrecht, wodurch dem Normalbürger keine Differenzierung mehr möglich ist ob er es nun mit Verbrechern oder ehrlichen Bediensteten oder Beamten einer Gemeinde zu tun hätte. Die Gesetzeslage lässt alles zu was der meist überschuldeten Kommune die Einnahmen, ob nun zu Recht oder Unrecht, erhöht. Volle Unterstützung gewährt in den meisten Fällen die Rechtsabteilung des Bayerischen Gemeinde- oder Städtetag. Daraus kann der Eindruck abgeleitet werden, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland zwar offiziell von einer schwarzen Regierungsbeteiligung, welche mehrheitlich gewählt worden ist, mit sozialistischen Gepflogenheiten ganz weit links von der Mitte abgerückt, regiert werden. Wir müssen uns allmählich damit abfinden, mit welchen Neidkampanien jene an den Pranger gestellt werden, die vom Staat keine Unterstützung beanspruchen, denn alle die nur scheinbar etwas besitzen und sich erarbeitet haben werden mit ständig steigender Tendenz zur Solidarität verpflichtet . Die CDU- CSU hat sich soweit nach links orientiert, damit die Linken keinen freien Platz mehr für Ihre Enteignungstendenzen verwirklichen können. Am Ende wird es wohl zu DDR –ähnlichen Konstellationen führen, dazu bedient man sich schon heute mit ausgeklügelten Lügen bei den Kommunen und deren Verbände!!
Es wird inzwischen ignoriert, dass die 50 000 Ferienwohnungen in Bayern zu einer riesigen Wirtschaftsleistung in der Vergangenheit und auch noch heute für die Kommunen von größter Bedeutung sein sollten, aber der Neidkomplex ist inzwischen so endlos gehässig ausgeprägt, dass größte Freude herrscht bei den allermeisten Einheimischen wenn die Zweitwohnungsbesitzer gezielt abgemolken werden. Alle Kommunalvertreter samt Kommunalverbände , Aufsichtsorgane, Ministerien, Minister- Präsidenten und Abgeordnete erfreuen sich an der geschaffenen Faktenlage, obwohl diesen allen bekannt sein müsste, dass die Kommunen schon seit 1988 aus Steuermitteln finanzierte Sonderzahlungen jährlich in Höhe von über sage und schreibe 35 000 000.- €uro mit dem Titel „Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze“ zugeteilt worden sind, als Ersatz für entgangene Einnahmen wegen des Verbots der Zwst.. Seit 2005 erpressen diese Kommunen nun diese Zweitwohnungsbesitzer mit Genehmigung des „schwarzen“ Freistaates Bayern jährlich mit über 26 000 000.- Euro. Dieses alles zum Dank, dass diese treuesten Gäste in Bayern und nicht Investitionen im Ausland getätigt haben. Inzwischen müssen die Besitzer ihrer Ferienwohnungen noch mit einem Wertverlust von etwa 2 000 000 000 €uro als Strafe und Verlust für die Wirtschaftsleitung in Bayern sich geduldig wehrlos fügen!
Oberstaufen ZwST
Soraya , Montag, 22.02.2010 (vor 5405 Tagen) @ Knopf 65
» Habe Problem mit Gemeinde Oberstaufen-Allgäu. Wohne seit 15.12.09
Da sind Sie in bester Gesellschaft, denn es gibt noch viel viele die mit dem "beliebtesten Bürgermeister vom Allgäu" wenn es um die Zweitwohnungssteuer geht, denn die Allgäuer Bürgermeister haben die Zwst. zum beliebtesten Steckenpferd gemacht. Fakt ist, dass man die vielen Zweitwohnungsbesitzer so stark besteuern will, damit diese den Widerstand aufgeben, die Wohnung verkaufen,man wünscht sich nämlich wieder eine neue Gästegeneration im Allgäu.( Zitat aus einer Pressemitteilung zwischen den Zeilen zu entnehmen)
Der Widerspruch gegen den Bescheid ist fristgerecht
» eingelegt worden. Die Gemeinde hat nun den ZwSt-Bescheid
bis Jan 2011
Ja diese Vorgehensweise ist nämlich damit zu begründen, denn bei der Bayerischen Staatsregierung schwarz/gelb steht es im Koalitionsvertrag und auch im Reformgesetz für die KAG-Änderung für Geringverdiener, das im Jahre 2010 eine Evaluierung der Zweitwohnungssteuer beschlossene Sache sei.
In Punkto- Zwangandrohung- der Ehemann müsste sich auch mit dem Erstwohnsitz in Oberstaufen anmelden, da hat die Stadt Immenstadt schon die Finger etwas verbrannt, denn solche Forderungen sind nämlich Anleitung zur Mißachtung des Meldegesetzes.
Oberstaufen ZwST
Alfred , Donnerstag, 04.03.2010 (vor 5395 Tagen) @ Knopf 65
Du bist mit Hauptwohnung in Oberstaufen / Allgäu erfasst. Wo hast Du Deine Nebenwohnung(en)>
Dein Mann ist also melderechtlich mit Hauptwohnung irgendwo in Niederbayern erfasst. Wo hat er seine Nebenwohnung(en)>
Der Knackpunkt dürfte wohl das „Innehaben“ sein. Wenn die Gemeinde mit der Begründung hausieren geht, dass Dein Mann die Wohnung ja innehaben kann und eine eidesstattliche Erklärung verlangt, dass er die Wohnung nicht nutzt, zeigt das einmal mehr, dass der Unterschied zwischen Innehaben und Nutzen in Bayern dank der formidablen Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Jahr 2010 noch nicht bekannt ist. Dein Mann kann die Wohnung nutzen wie er will (m.E. u.U. dort auch mit Nebenwohnung gemeldet sein), ohne deswegen ZWSt-pflichtig zu sein. Allerdings dürft es nicht ganz einfach sein, für einen (Mit)eigentümer zu konstruieren, dass er nicht gemeinsam mit seiner Ehefrau Inhaber der Wohnung - und damit steuerpflichtig ist.
Was mir da einfiele sind Bekannte, die in einer vergleichbaren Situation (gemeinsame Wohnunseigentümer) eine wechselseitige Vereinbarung getroffen haben, die jedem von Ihnen jeweils eine der Wohnungen zur alleinigen Verfügung überlässt. Melderechtlich nutzt jeder von ihnen nur eine Wohnung, und es gibt somit keine Hauptwohnung. Im Widerspruchsverfahren sind sie erwartungsgemäß gescheitert, die Verhandlung ist noch nicht anberaumt.
Zusatz:
Wenn die Gemeinde normiert:
„Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie“
überschreitet sie mit dieser Verkürzung schlicht ihre Kompetenzen und verstößt damit gegen höherrangiges Recht.
Oberstaufen ZwST
Gustav , Freitag, 05.03.2010 (vor 5395 Tagen) @ Alfred
» in Bayern dank der formidablen Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Jahr 2010
» noch nicht bekannt ist. Dein Mann kann die Wohnung nutzen wie er will (m.E.
» überschreitet sie mit dieser Verkürzung schlicht ihre Kompetenzen und
» verstößt damit gegen höherrangiges Recht.
Danke für diesen Hinweis aber in Bayern gehen die Uhren anderst, das beweist nachstehender zeitungsbericht v.4.+5,3.10
Zudem meldete sich Zweitwohnungsbesitzer Richard Hagenauer zu
Wort: Die Zweitwohnungssteuer sei zwar rechtmäßig, es
handle sich dabei aber um eine Zusatzsteuer zu sämtlichen
anderen Abgaben, die Zweitwohnungsbesitzer und Oberstdorfer
zahlten. «Wir sind ausgegrenzt und diskriminiert», so
Hagenauer. Bürgermeister Mies hatte einen Vorschlag parat:
«Diese Diskriminierung können Sie selbst beseitigen,
indem Sie Ihren Erstwohnsitz hierher verlegen.
( man stelle es sich vor Herr Bgm. Mies will Volljurist sich bezeichnen)
» Altbürgermeister Edi Geyer erläuterte zudem:
Bei Zweitwohnungsbesitzern komme die Einkommenssteuer einer
anderen Gemeinde zugute. Die Zweitwohnungssteuer sei damit ein
gerechter Ausgleich dafür, dass Zweitwohnungsbesitzer die
komplette gemeindliche Infrastruktur nutzen könnten.
Insgesamt gibt es in Oberstdorf rund 1850 Zweitwohnungen, 2009
brachte die Zweitwohnungssteuer der Kommune rund 960000 Euro ein.
Oberstaufen ZwST
Alfred , Freitag, 05.03.2010 (vor 5395 Tagen) @ Gustav
Natürlich gehen in Bayern die Uhren anders. Und das ist auch gut so.
Abgesehen davon gilt das Grundgesetz auch in BY (habe ich zumindest mal irgendwo gehört).
Das Lamentieren um Diskriminierung, Ausgrenzung, Enteignung, Sozialismus usw. ändert nichts am Gang der Uhren. Eben so wenig die Hinweise auf die begrenzte Wahrnehmungsfähigkeit von Politikern und Richtern. Wobei letztere es unmöglich machen, in Bayern zu einem verfassungskonformen Urteil zu kommen. Das Reiben am Äquivalenzprinzip ist ziemlich fruchtlos und verbalrer Druck (mehr dürfte kaum möglich sein) auf die Politik allein reicht nicht aus.
Was ich vermisse, ist eine klare, sauber begründete, ideologiefreie Verfassungsbeschwerde, mit der die bayerischen, so genannten ZWSt-Satzungen angegriffen werden. Wobei eines klar sein muss: Der vom BVerfG vorgegebene Zustand, das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf neben der Hauptwohnung, ist bei den meisten Ferienwohnungsinhabern gegeben. Aber das ändert nichts daran, dass die Besteuerung in verfassungswidriger Weise erfolgt. Dagegen kann man sich wehren.
Bei den fünf Beschwerdeführern, zu deren Gunsten das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Satzungen bzw. der Besteuerungspraxis festgestellt hat, handelte es sich durchweg um die Inhaber von zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf. Trotzdem haben sie Recht bekommen. Aber nicht, weil der Steuertatbestand nicht erfüllt war, sondern weil die Satzungen selbst verfassungswidrig (und nichtig) waren bzw. nicht verfassungskonform angewendet wurden.
Also:
Wo bleibt die Verfassungsbeschwerde aus Bayern>
Oberstaufen ZwST
Knopf 65 , Freitag, 05.03.2010 (vor 5394 Tagen) @ Alfred
» Du bist mit Hauptwohnung in Oberstaufen / Allgäu erfasst. Wo hast Du Deine
» Nebenwohnung(en)>
» Dein Mann ist also melderechtlich mit Hauptwohnung irgendwo in Niederbayern
» erfasst. Wo hat er seine Nebenwohnung(en)>
» Der Knackpunkt dürfte wohl das „Innehaben“ sein. Wenn die Gemeinde mit der
Ich wohne in Oberstaufen und ich habe keine Nebenwohnung auch mein Mann nicht. Er ist mit Hauptwohnung in Landau Isar gemeldet. Ich besuche ihn 5 bis 6 Mal im Jahr. Meine älteste Tochter und Enkel leben im gleichen Ort. Oberstaufen habe ich gewählt,weil auch eine Tochter mit Enkel hier lebt und selbständig ist, nicht weil ich Oberstaufen so toll finde und es ist auch keine Ferienwohnung für mich. Es dürfte auch kein Problem sein die Wohnung auf mich oder meine Tochter zu überschreiben.Aber die Gemeinde wird wohl trotzdem von meinem Mann ZwSt haben wollen mit der Begründung er könne ja die Wohnung innehaben. Seit wann kann man denn vorschreiben, wie ich meine Ehe zu führen habe, ob ich alleine wohnen will oder nicht. Bloß weil die Gemeinde ZwSt haben will, werde ich mich doch nicht scheiden lassen in meinem Alter, um Ruhe von der Gemeinde zu haben. Ich finde es ja wohl komisch von jedem Neubürger in Oberstaufen zu glauben er sei ein Feriengast auf Zeit und nicht ein Bürger,der aus anderen Gründen hier leben möchte.
Oberstaufen ZwST
Alfred , Freitag, 05.03.2010 (vor 5394 Tagen) @ Knopf 65
» Ich wohne in Oberstaufen und ich habe keine Nebenwohnung auch mein Mann
» nicht. Er ist mit Hauptwohnung in Landau Isar gemeldet.
Die Frage nach Haupt- und Nebenwohnung war nicht nur eine formale Frage. Wer melderechtlich eine Hauptwohnung nutzt, muss auch eine Nebenwohnung haben. Wer nur eine einzige Wohnung melderechtlich relevant nutzt ist mit alleiniger (oder einziger) Wohnung zu erfassen. So will es das Gesetz. Es ist grob irreführend (bei Kommunen oft vorsätzlich), die alleinige Wohnung als Hauptwohnung zu bezeichnen.
Richtig ist:
Du bist melderechtlich mit alleiniger Wohnung in Oberstaufen erfasst, Dein Mann ist melderechtlich mit alleiniger Wohnung in Landau an der Isar erfasst. Wenn das melderechtlich so stimmt, nutzt keiner von Euch eine Nebenwohnung und kann mithin auch keine Hauptwohnung haben. Mit „dauernd getrennt leben“ usw. hat das grundsätzlich nichts zu tun.
Zum Innehaben: Die Gemeinde kann mit der Begründung, der Ehemann könne die Wohnung ja innehaben, keine ZWSt erheben. Der Ehemann hat die Wohnung inne oder er hat sie nicht inne. Hauptmerkmal des Innehabens ist die rechtliche Verfügungsbefugnis über eine Wohnung. Wer die nicht hat, ist nicht Inhaber.
Was die Gemeinde will, was ihr zusteht und was sie bekommt, sind drei völlig verschiedene Sachverhalte.
Oberstaufen ZwST
Rebell , Freitag, 05.03.2010 (vor 5394 Tagen) @ Alfred
» Was die Gemeinde will, was ihr zusteht und was sie bekommt, sind drei
» völlig verschiedene Sachverhalte.
Wo bleibt die Verfassungsbeschwerde aus Bayern>
Das was die Allgäuer Kommunen wollen ist deutlich erkennbar, Sie wollen von den ZWB nur das Geld, je öfter diese anwesend sind und dort in den Geschäften einkaufen um so höher die Besteuerung. Wenn jemand eine Ferienwohnung innehat und vertraglich nachweisen kann dass eine Eigennutzung ausgeschlossen ist, ja dann hat er dieser Gemeinde genüge getan und wird von der Zwst befreit. Würde er z.B. die Wohnung einem Hartz IV - Empfänger überlassen, dann müsste er auch keine Zwst. bezahlen, ja die kommune würde auf Zwst. verzichten aber die Miete für die Wohnung dem Besitzer bzw. Vermieter bezahlen, auch die Heizkosten und die Nebenkosten könnt die Gemeinde übernehmen, das wäre der Gemeinde noch viel lieber, denn dafür bekäme sie für den Erstwohnsitzeinwohner- sofern die Kommune finanziell schlecht dasteht- aus Steuermittel zusätzlich Schlüsselzuweisungen. Genau aus diesem Grund sind die Zweitwohnungsbesitzer nicht gerne gesehene Gäste.
Lieber Alfred, soweit mir bekannt ist wurden 2 mal Verfassungsbeschwerden nach vielen Monaten einfach nicht angenommen- dazu gibts keine Kommentare!
Oberstaufen ZwST
Alfred , Freitag, 05.03.2010 (vor 5394 Tagen) @ Rebell
Die Beispiele sind zwar zutreffend und interessant, aber keine Grundlage für eine Verfassungsbeschwerde.
Mir ist von Verfassungsbschwerden gegen bayer. Satzungen überhaupt nichts bekannt. Wenn sie nicht angenommen wurden, mag das seine Gründe - sachliche oder formale - haben.
Wo bleibt die Verfassungsbeschwerde aus Bayern>
Oberstaufen ZwST
Rebell , Montag, 08.03.2010 (vor 5392 Tagen) @ Alfred
» Wo bleibt die Verfassungsbeschwerde aus Bayern>
Hallo Alfred, ist es denn in der Bundesrepublik nicht mehr möglich vernünftige Gesetze und Verordnungen von unseren vom Volk, wenn auch nur von 25 % der Gesamtbevölkerung gewählten politisch Verantwortlichen, zu erwarten > Muss denn alles vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden> Wozu eigentlich soviele Staatssekretäre, Abgeordnete uns sonstige Taugenichts>
Sollte man den alles nur über Richter beim Bundesverfassungsgericht entscheiden > Ob Entfernungspauschale oder Datenspeicherung> Lasst uns mal noch einige Monate gespannt die Entwicklung beobachten wie sich denn Kanzlerin Merkel samt Gefolge weiterhin in zurückhaltender Manier verhält, mit dem einzigen Ziel " Wahlen zu gewinnen", dabei auch nicht zurückschreckt mit Gängstern, Dieben und sonstigen Krimminellen zusammen zu arbeiten, diese auch noch mit Millionen Euro zu belohnen an Stelle intelligente Gesetze auszuarbeiten,damit das Volk in unsere Staatsregierung wieder mehr Vertrauen zurückkehren könnte>
Es bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof auch in diese Richtung mal aktiv wird!!!
Oberstaufen ZwST
Alfred , Montag, 08.03.2010 (vor 5392 Tagen) @ Rebell
» … ist es denn in der Bundesrepublik nicht mehr möglich vernünftige Gesetze und Verordnungen von unseren … politisch Verantwortlichen, zu erwarten>
Ganz offensichtlich ist es nicht möglich.
» Muss denn alles vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden>
Ganz offensichtlich ist das unumgänglich.
Wo bleibt die Verfassungsbeschwerde aus Bayern>
Oberstaufen ZwST
Rebell , Dienstag, 23.03.2010 (vor 5376 Tagen) @ Alfred
» Wo bleibt die Verfassungsbeschwerde aus Bayern>
Hallo Alfred auch die Verfassungsbeschwerde aus Bayern hat eine Niederlage erlitten!
Wie willst denn Du nun weiter diskutieren und Empfehlungen geben >
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 18/2010 vom 23. März 2010
Beschlüsse vom 17. Februar 2010 – 1 BvR 529/09 und 1 BvR 2664/09 –
Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuer bei
einer "Residenzpflicht für Beamte" und in einem "Kinderzimmerfall"
nicht zur Entscheidung angenommen
Hat eventuell der Beschwerdeführer Fehler begangen >
Oberstaufen ZwST
Alfred , Mittwoch, 24.03.2010 (vor 5375 Tagen) @ Rebell
» Hat eventuell der Beschwerdeführer Fehler begangen >
Die Verfassungsbeschwerde war von vorneherein zum Scheitern veruteilt. Aber als Fehler muss man das nicht bezeichnen. Kein vernünftig denkender Mensch konnte davon ausgehen, dass das BVerfG den Unfug des BVerwG absegnen und seine eigene Rechtsprechung als "überholt" ablegen wird. Es ist schon interessant, dass mit einer vom BVerfG für nichtig erklärten Satzung rechtmäßig und verfassungskonform eine Steuer erhoben werden kann. Das hätte ich schon gerne erklärt.
Man wird die Entscheidungen hinnehmen müssen. Akzeptieren muss man sie deswegen nicht.
Ob sich neue Ansatzpunkte ergeben, kann ich im Moment nicht sagen, dazu muss ich die Beschlüsse erst Mal in Ruhe lesen. Das ist z.Zt. nicht möglich, da ich im Urlaub was Besseres zu tun habe. Aber ob mir was Brauchbares einfällt, wage ich kaum zu hoffen.
Was noch viel "Spaß" bereiten kann, ist die weitere Entwicklung dieser sogenannten ZWSt im Besonderen und der örtlichen Aufwandsteuern im Allgemeinen. Die Lizenz zum Abzocken haben die Kommunen jetzt ja. Da bleibt es spannend.
Oberstaufen ZwST
Alfred , Mittwoch, 31.03.2010 (vor 5368 Tagen) @ Rebell
» Wie willst denn Du nun weiter diskutieren und Empfehlungen geben >
Nun habe ích beide Beschlüsse in relativer Ruhe durchgelesen. Im Grunde hat das BVerfG damit nur bestätigt, was letztlich Grundlage jeder Steuererhebung ist: Der Gesetzgeber kann frei bestimmen, was er besteuern will – mit anderen Worten: Jeder Sachverhalt darf der Steuer unterworfen werden. Der Gesetzgeber darf nur nicht willkürlich handeln, und die Exekutive muss im Rahmen ihrer Fähigkeiten die Gesetze in strikter Legalität umsetzen.
Aus dieser Sicht meinrseit weiterhin keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Zweitwohnungsteuer.
Bleibt für mich die Frage: Was ist willkürlich> Da lassen beide Nichtanahmebeschlüsse für Klagen noch viel Raum. Wie fruchtbar das sein kann, muss sich herausstellen - wenn sich denn noch einer findet, der es herausfinden will.
Um sich einer Steuer zu entziehen, gibt es viele Möglichkeiten – legitim sind irgendwie alle, legal sollten sie aber zumindest so weit schon sein, dass man – insbesondere wegen einer Bagatellsteuer - nicht wegen Steuerhinterziehung bestraft werden kann. Da jede Satzung anders gestrickt ist, und die meisten Satzungen immer noch Elemente der Willkür enthalten, muss man die Satzung und sein eigenes Verhalten noch sorgfältiger analysieren als bisher, um ungestraft die Zweitwohnungsteuer zu umgehen.
Diskussions- und Empfehlungsbedarf dürfte da weiterhin bestehen. Z.B.: Wann wird die Armutsgrenze in BY wegen verfassungsrechtlicher Bedenken (Willkür) abgeschafft und was ist dann zu tun>
Beispiel für Bayern:
Ein gut situiertes Ehepaar (oberhalb der bayer. Armutsgrenze) hat in – sagen wir Mal München -, seine Wohnung (melderechtliche Hauptwohnung) und in – nehmen wir Tegernsee - eine aufwändige Eigentumswohnung, die es oft zu Erholungszwecken nutzt. Mit Einführung der Zweitwohnungsteuer in Tegernsee und der sich ankündigenden Einführung der ZWSt in München ein klarer Fall: Die sind dran. Zahlen sie heute ZWSt> Nein, denn sie haben ihre Lebens- und Wohnverhältnisse geändert. Beide sind heute mit Hauptwohnung in Tegernsee gemeldet, er hat – aus beruflichen Gründen – die Wohnung in München beibehalten und ist dort mit Nebenwohnung registriert. Finanzielles Ergebnis:
- Keine Zweitwohnungsteuer
- Höhere Vollkaskoversicherung für drei Fahrzeuge
- Niedrigere Haftpflichtversicherung für drei Fahrzeuge (leider)
- Neuerdings: Weniger Einkommensteuer, weil sogar doppelte Haushaltsführung.
Gesamtbilanz:
Mehr Geld in der wegen des aufwändigen Lebensstils nur spärlich gefüllten Haushaltkasse. Da kann sich die Ehefrau locker einen Besuch ihres schwer schuftenden Ehemannes und einen gemeinsamen Theaterbesuch in München leisten.
Weitere Beispiele bei Bedarf – Aber: Man sollte sich immer rechtzeitig überlegen, was zu tun ist, wenn ein Gesetz geändert wird. Möglich ist letztlich alles.
Sonstiges:
» Die Lizenz zum Abzocken haben die Kommunen jetzt ja.
Diesen Satz bitte ich zu streichen. Die Lizenz zur Steuererhebung („Abzocken“ ist natürlich falsch) hatten die Kommunen immer schon. Sie müssen nur rechten Gebrauch davon machen. Nur Gleiches darf/muss Gleich behandelt werden.
Oberstaufen ZwST
Rebell , Freitag, 06.04.2012 (vor 4631 Tagen) @ Alfred
Der Gesetzgeber darf nur nicht willkürlich handeln, und die
» Exekutive muss im Rahmen ihrer Fähigkeiten die Gesetze in strikter Legalität umsetzen.
»
Wer die Oberstaufner Satzung kennt, dem ist auch bekannt, dass dort die selbe PROBLEMATIK besteht wie in der Vergangenheit es in Köln zu Problemen geführt hat. Mit dem Begriffe Zweifamilienhaus wird vom Eigentümer selbst genutzt. Auch in Oberstaufen müsste die Satzung wegen Vollzugsdefizite für nichtig erklärt werden, das ist der bayerischen Staatsregierung und dem Landratsamt bekannt- aber keine Spur von Kommunaler Aufsichtsorgane - es bleibt bei der Willkür!Das hat man im dafür zuständigen Innenministerium noch nicht wahrhaben wollen.
Knackpunkt = i der Satzung fehlt der Begriff "in einem anderen Gebäude die Hauptwohnung"- stammt eigentlich aus der Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages!
Fragen Sei bitte mal bei Joachim Herrmann nach was der Ihnen antworten wird >>>
Oberstaufen ZwST
Alfred , Freitag, 06.04.2012 (vor 4631 Tagen) @ Rebell
Die Oberstaufener Satzung (Stand 30.05.2005) hat ebenso wenig wie die Kölner Satzung (in der alten Fassung) ein „Zweifamilienhaus-Problem“, das zu einem Vollzugsdefizit führen könnte. Abgesehen von der alten „Ehegatten-Diffamierung“, die zur Nichtigkeit der Satzung führt, ist nur steuerpflichtig für seine Nebenwohnung, wenn er diese und seine Hauptwohnung innehat. Willkür ist bei dieser Satzung die Besteuerung einer nicht genutzten Wohnung. Da hat die bayer. Verwaltungsrechtsprechung noch ein Geschwür, das man mal anpicken könnte, um zu sehen, was dann rauskommt.
» Fragen Sei bitte mal bei Joachim Herrmann nach was der Ihnen antworten wird
IM J. Herrmann zu schreiben, ist immer gut. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass in Sachen ZWSt seine Kenntnisse (bzw. die seiner Kofferträger/Zigarrenabbeißer) für eine fundierte Antwort reichen.
Oberstaufen ZwST
Gustav , Mittwoch, 30.05.2012 (vor 4577 Tagen) @ Alfred
» IM J. Herrmann zu schreiben, ist immer gut. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass in Sachen ZWSt seine Kenntnisse (bzw. die seiner Kofferträger/Zigarrenabbeißer) für eine fundierte Antwort reichen.
Ach - dem lieben Innenminister auch noch zu schreiben, ist ziemlich für die Katz, denn dieser besitzt nicht die erforderlichen Fähigkeiten, die von einem Normalbürger erwartet werden.
Um einen Bagger fahren zu können bedarf es der körperlichen und geistigen Fähigkeit- ohne große Prüfungen oder Ausbildung. Was hat ER gemacht- er hat es fertig gebracht vor der Presse und großem Publikum bei einer öffentlichen Spatenstichveranstaltung in Kempten einen Riesenbagger umzuwerfen und zu beschädigen. Er hatte allerdings einen dafür sehr intelligenten Schutzengel, sodass er nur ein paar Kratzer abbekam.
Es sei hiermit die Frage gestattet: braucht ein Innenminister noch weniger als geistige Fähigkeiten > Für die Erhebung und Verteidigung einer Zweitwohnungssteuer braucht es nur einen Neidfaktor und schon passt alles zusammen - Piraterie ist alles was man zu beherrschen hätte.
Oberstaufen ZwST
zuegely , Montag, 28.05.2012 (vor 4580 Tagen) @ Alfred
» Die Beispiele sind zwar zutreffend und interessant, aber keine Grundlage
» für eine Verfassungsbeschwerde.
»
» Mir ist von Verfassungsbschwerden gegen bayer. Satzungen überhaupt nichts
» bekannt. Wenn sie nicht angenommen wurden, mag das seine Gründe - sachliche
» oder formale - haben.
»
» Wo bleibt die Verfassungsbeschwerde aus Bayern>
Ich sah ganze Beiträge in diesem Thema denke ich du antwortest RGT Weg, um hier zu erklären ... Ich habe auch gegen Bayern auf Verfassungsbeschwerde Gegen.