Vorgehensweise bei Widerspruch

katzeschwarz @, Mittwoch, 10.03.2010 (vor 5161 Tagen)

Hallo!

Ich soll meine ZWS-Erklärung abgeben, bin aber nicht damit einverstanden, dass meine Solinger Wohnung als Nebenwohnung definiert wird. Ich habe mich weit mehr als die Hälte des Jahres in Solingen aufgehalten, und nur für 6 Monate von Mo-Fr in Stuttgart (Diplomarbeit).

Jetzt möchte ich dagegen Widerspruch einlegen, da ja die Wohnung des Lebensmittelpunktes die Hauptwohnung ist. Muß ich das jetzt machen BEVOR ich die Steuererklärung abgebe, oder soll ich erstmal warten was die errechnen und dann den Widerspruch einlegen>

Da Stuttgart erst ab 2011 ZWS berechnet käme ich damit um die Zahlung der ZWS herum, da ich nur für die genannten 6 Monate in einem Wohnheim ein Zimmer gemietet hatte..

Wäre super wenn Ihr mir bald einen Rat geben würdet, ich muß bis Freitag die Erklärung abgegeben haben...

MfG

Vorgehensweise bei Widerspruch

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 10.03.2010 (vor 5161 Tagen) @ katzeschwarz

» errechnen und dann den Widerspruch einlegen>


Wieso Widerspruch>
Zuerst Melderecht korrigieren, dann Erklärung ausfüllen.

Vorgehensweise bei Widerspruch

katzeschwarz @, Mittwoch, 10.03.2010 (vor 5161 Tagen) @ Yvonne Winkler

» » errechnen und dann den Widerspruch einlegen>
»
»
» Wieso Widerspruch>
» Zuerst Melderecht korrigieren, dann Erklärung ausfüllen.

danke für deine schnelle antwort!
sorry, aber was heisst jetzt melderecht korrigieren>

Vorgehensweise bei Widerspruch

LionelHutz @, Mittwoch, 10.03.2010 (vor 5161 Tagen) @ katzeschwarz

Widerspruch gibt es nicht.

Wende Dich an die Meldebehörde der Stadt Solingen und fordere sie mit Deiner Begründung auf, das Melderegister zu korrigieren.

Wie auch immer Solingen handelt, lass Dir etwas schriftliches geben. Bescheinigung über Korrektur oder einen ablehnenden Bescheid.

Wie Du dann weiter mit der ZwSt verfährst ist Geschmackssache.

Wenn gegen Dich ein ZwSt-Bescheid erlassen wird gegen den Du vorgehen möchtest, musst Du fristgerecht Klage erheben. Das genaue Prozedere sollte sich dann aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides ergeben.

Gegebenenfalls könnte es dann sinnvoll sein, die Klage gegen den Bescheid mit einer Klage auf Korrektur des Melderegisters zu verbinden.

Vorgehensweise bei Widerspruch

katzeschwarz @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5160 Tagen) @ LionelHutz

ok, ich geh gleich direkt zum bürgerbüro und stelle einen antrag.

wenn ich mich jetzt dazu entscheide klage einzureichen, was kommt da auf mich zu> ich meine da insbesondere den finanziellen aufwand... und gibts dann irgendwann nen gerichtstermin wo ich hingehen muß>

Vorgehensweise bei Widerspruch

Alfred @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5160 Tagen) @ katzeschwarz

Gegen was willst Du denn überhaupt klagen>

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katzeschwarz @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5160 Tagen) @ Alfred

gegen den bescheid der zweitwohnungssteuer wenn die stadt den antrag auf änderung des melderegistereintrags nach §10 des meldegesetzes NRW ablehnt.

Meine Hauptwohnung ist fälschlicherweise als Nebenwohnung deklariert, wodurch die Stadt solingen ZWS von mir haben will. Mit der Korrektur dessen wäre die Forderung hinfällig.

Vorgehensweise bei Widerspruch

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5160 Tagen) @ katzeschwarz

Genau so ist es. Warum sollte der melderechtliche Status nicht korrigiert werden können> Daher weiter oben mein erster Kommentar.

Melderecht korrigieren und dann Formular ausfüllen. Dort wird man nämlich hineinschreiben, wie der korrekte melderechtliche Status aussieht. Folgerichtig gäbe es, wenn es glatt geht, keinen Zweitwohnungsteuerbescheid, weder einen richtigen, noch einen falschen, sondern gar keinen.

Vorgehensweise bei Widerspruch

katzeschwarz @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5160 Tagen) @ Yvonne Winkler

ich habe jetzt folgendes schreiben formuliert:

Antrag auf Änderung des Melderegistereintrags nach § 10 des MG NW


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Änderung meines Melderegistereintrages zur Haupt- und Nebenwohnung nach § 10 "Berichtigung von Daten" des Meldegesetzes des Bundeslands Nordrhein Westfalen für den Zeitraum vom XXX bis XXX.

Der XXX Wohnsitz mit der Anschrift

XXX

ist dort fälschlicher Weise als Nebenwohnsitz deklariert, wohingegen der in diesem Zeitraum existierende XXX Wohnsitz

XXX

als Hauptwohnsitz deklariert ist.

Ich beantrage hiermit die Änderung des Status der XXX Wohnung von Nebenwohnung zu Hauptwohnung, sowie die entsprechende Änderung des Status der XXX Wohnung von Hauptwohnung zu Nebenwohnung.

Dies beantrage ich aus folgendem Grund:

Während des o.g. Zeitraums hielt ich mich werktags (Montag bis Freitag) in XXX auf. Während der Wochenenden sowie des Urlaubs hielt ich mich stets in XXX auf. Während der übrigen Zeit des Jahres 2009, also vom XXX – XXX und XXX bis XXX hielt ich mich ebenfalls stets in XXX auf.

Die Definition der Hauptwohnung nach § 16 Abs. 2 "Mehrere Wohnungen" des Meldegesetzes des Bundeslands NRW ist somit erfüllt. Dort heißt es unter anderem "...Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners".

Die "Auskunftspflicht des Wohnungsgebers" nach § 20 des Meldegesetzes NRW ist durch beiliegende Bestätigung des Vermieters der Solinger Wohnung erfüllt.

Ich finde das ganz gut, meint Ihr da fehlt noch etwas>

Vorgehensweise bei Widerspruch

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5160 Tagen) @ katzeschwarz

Kann man natürlich machen, aber ich würde erst hinstiefeln und es mündlich im Einwohnermeldeamt live berichtigen ohne groß rumzuschreiben.

Vorgehensweise bei Widerspruch

katzeschwarz @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5160 Tagen) @ katzeschwarz

ist ja nicht so als wäre ich nicht schon selbst auf die idee gekommen :-)

habe da heute morgen angerufen und wollte das ändern lassen. aber dann kam halt die info, dass ich das schriftlich machen soll. außerdem haben wir hier nur bürgerbüros die alles machen und kein einwohnermeldeamt.
dann wurde mir zusätzlich noch gesagt, dass die beweispflicht auf meiner seite liegt, daher noch ein bestätigungsschreiben vom vermieter über meine anwesenheit im betroffenen zeitpunkt...
bin ich falsch informiert worden>

Vorgehensweise bei Widerspruch

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5160 Tagen) @ katzeschwarz

Nein, bewahre. Ist schon in Ordnung. Ich kenne mich nicht mit allen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro/Varietäten aus. Und wenn die sagen schriftlich,
dann muss man es halt schriftlich machen. Wer schreibt, der bleibt. ;-)
Das ist auch was Tröstliches.

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Alfred @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5160 Tagen) @ katzeschwarz

» daher noch ein bestätigungsschreiben vom vermieter über meine anwesenheit im betroffenen zeitpunkt...
Wie der Vermieter das bestätigen will/soll/kann, ist mir schleierhaft.

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katzeschwarz @, Freitag, 12.03.2010 (vor 5159 Tagen) @ Alfred

» Wie der Vermieter das bestätigen will/soll/kann, ist mir schleierhaft.

verstehen tu ich das auch nicht, aber der freundliche bei der stadt hat mir halt gesagt, dass die beweispflicht auf meiner seite liegt und das der vermieter mir das bestätigen soll.

ich hab auch noch sämtliche bahntickets, mit denen ich am wochenende immer nach hause gefahren bin, aber die wollte er nicht haben... merkwürdig ists schon...
naja. ich geh da gleich mal hin und geb das schreiben ab. mal sehen was passiert.

Vorgehensweise bei Widerspruch

LionelHutz @, Donnerstag, 18.03.2010 (vor 5153 Tagen) @ katzeschwarz

Hey Katze,

was ist denn aus der Korrektur des Melderegisters geworden>
Wäre nett, wenn Du mal ein update gibst. Danke!

Vorgehensweise bei Widerspruch

katzeschwarz @, Dienstag, 18.05.2010 (vor 5092 Tagen) @ LionelHutz

So, hier möchte ich Euch nun über den Ausgang dieser Geschichte informieren:

Nach unzähligen Nachfragen bei meinem Bürgerbüro habe ich nun letzte Woche endlich Antwort erhalten. Meinem Antrag auf Änderung des Melderegistereintrags wurde stattgegeben :-D

Der Status der ehemaligen (ZWS pflichtigen) Hauptwohnung ist jetzt in Nebenwohnung geändert worden, womit die ZWS Forderung seitens der Stadt hinfällig geworden ist.

Für alle die das auch vorhaben: Einfach mit meinem Schreiben aus dem Post weiter oben zum Bürgerbüro gehen, und sich vor allem nicht abschrecken lassen, wenn die erstmal sagen "das geht nicht". Das haben die bei mir auch versucht, und als ich dann das ausgedruckte Meldegesetz §10 sowie mein Schreiben ausgepackt habe, wurde dumm geguckt :-)

Viel Erfolg!

Vorgehensweise bei Widerspruch

Alfred @, Dienstag, 18.05.2010 (vor 5092 Tagen) @ katzeschwarz

Schön für Dich.