Wieder mal Köln

Karsten @, Dienstag, 30.03.2010 (vor 5141 Tagen)

Hallo,

habe gestern einen ZWS-Bescheid aus Köln erhalten. Ich soll für Januar bis August 2005 über 400 Euro zahlen, was ich natürlich nicht einsehe. Die Wohnung wurde damals von mir und meiner Freundin genutzt, dies wird aber von der Stadt nicht annerkannt. Allerdings hat meine Freundin auch schon vor einiger Zeit Zweitwohnsteuer zahlen müssen. Wie kann es sein, dass ich jetzt auch nochmal, und zwar für die ganze Wohnung, zahlen soll. Meine Freundin sagt mir, sie hätte damals irgendetwas mit den Einwohnermeldeamt geregelt, was genau weiß sie nicht.


Meine Frage, wie kann ich am besten Vorgehen:

Ich habe hier gelesen, dass man beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid klagen kann. Meine Frage: Wie muss ich diese Klage begründen und kann ich das als nicht-Jurist>

Ich habe hier gelesen, dass ich dann bei der Stadt Köln einen Antrag auf Aussetzung des Bescheides stellen muss. Meine Frage: Ist das eine formloser Antrag, was muss ich zur Begründung reinschreiben>

Ich habe hier auch gelesen oder es so verstanden, dass man die Zahlung durch nachträgliche Ummeldung umgehen kann. Heißt das, ich müsste mich nachträglich mit Hauptwohnsitz in Köln anmelden. Ist das so ohne weiteres möglich>

Vielleicht hat der eine oder ander eine Antwort für mich vielleicht auch auf die ganz praktische Frage, ob mir eine Rechtsschutzversicherung etwas nutzen würde, wenn ich sie spontan abschließe oder gibt es da Sperrfristen>

Viele Grüße

Karsten

Wieder mal Köln

Alfred @, Dienstag, 30.03.2010 (vor 5141 Tagen) @ Karsten

Die lernen es nie. Die verfassungswidrige und deswegen nichtige Satzung ist einfach viel zu kompliziert für eine dafür nicht ausgebildete Verwaltung.

Du musst beim VG Köln gegen den Steuerbescheid klagen, wenn Du die ZWSt nicht zahlen willst. Das kann Jedermann, auch wenn er kein Jurist ist. Ob Du im Recht bist oder nicht, ist dabei unerheblich.

Ich nehme mal an, Du warst 2005 in köln mit Nebenwohnung registriert. Wie die Klage zu begründen wäre, hängt aber auch von verschiedenen anderen Faktoren ab, die man wegen der stillen Mitleser nicht im Forum veröffentlichen muss. Zumindest scheint mir eine Klage nicht aussichtslos, obwohl man natürlich nie im Voraus weiß, wie ein Gericht entscheidet. Da sind Richter vollkommen unabhängig. Wenn Deine Freundin bereits für die gesamte Wohnung ZWSt bezahlt hat, dürftest Du nach § 3 Abs. 2 der Kölner Satzung nicht besteuert werden.

Zum Vorgehen:
1. Klage beim VG Köln – dafür hast Du 4 Wochen Zeit.
2. Antrag an die Stadt auf Aussetzung des Vollzugs (wurde bisher immer stattgegeben, ob das heute noch so ist, kann ich nicht sagen). Zeitlich mit oder unmittelbar nach der Klageeinreichung stellen.

Die Variante mit der nachträglichen Ummeldung ist ohne weiteres nicht möglich. Aber Du kannst es natürlich versuchen. Ob das erfolgreich sein wird, wage ich zu bezweifeln. Es wäre meiner Auffassung nach rechtswidrig von der Stadt, dem zu folgen. Ein Bußgeld kann Dir dabei auch noch blühen. Ein bisschen anders könnte es aussehen, wenn Du Dich von Januar bis August 2005 nahezu ausschließlich in Köln aufgehalten hättest und dies auch unwiderlegbar darstellen könntest. Beachte bitte dabei die Verwendung der richtigen, gesetzlich festgelegten Begriffe. Eine melderechtliche Erfassung mit Hauptwohnsitz ist unmöglich, der richtige Begriff lautet hier „Hauptwohnung“. Man muss ja nicht alles nachplappern, nur weil andere gesetzliche Regelungen missachten.

Eine Rechtschutzversicherung, die ein in der Vergangenheit liegendes Ereignis versichert, kenne ich nicht.

Wieder mal Köln

Karsten @, Mittwoch, 31.03.2010 (vor 5140 Tagen) @ Alfred

herzlichen dank. ich werde es versuchen und dann berichten.