ZWS für Pendler ?

Swen @, Freitag, 29.09.2006 (vor 6510 Tagen)

hallo,
ich bin max. 3 tage in meiner ,,zweitwohnung'' in leipzig, meine familie und mein hauptwohnsitz befinden sich an einem anderen ort. ich nutze die wohnung nur zum übernachten und nicht zum wohnen. muß man,auch wenn man nur kurze zeit in der stadt ist und die familie und ich eigentlich wo anders wohne steuern zahlen> die stadt leipzig erkennt es nicht an,da ich nicht verheiratet bin ! muß ich noch schnell heiraten oder warum soll ich zahlen > :-(

ZWS für Pendler ?

Christian @, Freitag, 29.09.2006 (vor 6510 Tagen) @ Swen

Hallo Swen,

Wohnung nach der Leipziger Definition ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen ODER Schlafen genutzt wird. Die Leipziger Nebenwohnung ist nach der Satzungsdefinition also eine Zweitwohnung und damit zweitwohnungsteuerpflichtig. Auf Grund und Dauer des Aufenthalts kommt es dabei erst Mal nicht an.

Gegen die Leipziger Zweitwohnungsteuer ist im konkreten Fall nicht viel zu machen. Allenfalls ließe sich gegen die Satzung grundsätzlich klagen - Erfolgsaussichten>>>

Ob nach einer Heirat dann immer noch die Zweitwohnungssteuer anfällt, hängt von der Rechtsauslegung der Leipziger Verwaltung ab. So wie der Fall liegt, müsste z.B. in Bochum auch dann die Zweitwohnungsteuer entrichtet werden. Die Rechtmäßigkeit ließe sich ebenfalls nur gerichtlich überprüfen.

Noch Fragen>

Gruß