Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

Gustav @, Donnerstag, 15.04.2010 (vor 5217 Tagen)

Bayerische Kuriositäten wie folgt.
1988 versuchte eine Allgäuer Fremdenverkehrsgemeinde die Zweitwohnungsteuer einführen, Ministerpräsident Franz Josef Strauß ergriff die Iniatitive und untersagte in Bayern generell die Zweitwohnungsteuer, zum finanziellen Ausgleich wurde allen Kommunen nach dem Stand der Volkszählung von 1987 ein Ausgleich gesetzlich geregelt mit der Bezeichnung Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze zugesichert. Im Laufe der Jahre insbesondere 2003 – 2004 erhoben diese Kommunen den Anspruch über die Kommunalverbände auch in Bayern die Zweitwohnungssteuer.zu erheben, mit dem Ermächtigungsgesetz z. Änderung der KAO 2004 begann fast ein Wettlauf mit wenig glaubwürdigen Argumenten sowohl bei den Bürgern mit Erstwohnsitz als auch bei den über 50 000 Besitzern von Ferienwohnungen in Bayern. Kein Kommunal-Kreis- oder Landtagspolitiker wollte über die Zweigleisigkeit sich auf eine Diskussion einlassen, es wurde einfach geleugnet. Als nun die nicht von der CSU- regierten Unistädte mit Freuden auf den Abzockezug –Zweitwohnungssteuer aufgesprungen sind, war man empört, denn damit hätte angeblich niemand gerechnet- Unruhen bei den Studenten, arbeitswilligen Pendlern und zum Dienst in Großstädten wie München dienstlich verpflichtete Polizisten mit einer Residenzpflicht zwangen die Regierung v. Freistaat zu einer Reform der KAO zu beraten und beschließen. Vor den Sommerferien wurde im Hauruckverfahren eine wenig glücklich formuliertes Gesetz zur Entlastung für Geringverdiener zum 1.1.2005 in Kraft gesetzt. Eine jährlich sich wiederholende Antragsflut bei Gemeinden mit einer jeweils jährlich begrenzten Abgabefrist , jeweils v. 1.1. bis 31.1. besteht die Möglichkeit nachträglich für das abgelaufene Kalenderjahr mit dem Einkommensnachweis aus dem vorletzen Jahr hat ein lediger mit einem Jahreseinkommen unter € 26.000 und verh. Unter € 33 000.-eine Möglichkeit die eingezahlten Beträge zur Zwst. zurückzubekommen, aber das ganz hat noch viele Haken, denn es gilt nicht das zu versteuernde Einkommen man hat einen etwas „faulen“ Trick angewendet – es heißt Summe der positiven Einkünfte zu berücksichtigen. Schon bei den Beratungen zu dieser Reform ignorierten die CSU-Abgeordneten die Bedenken aus vielen Seiten und nun werden die vorgetragenen Bedenken sichtlich erkennbar, denn die Sachbearbeiter der Gemeinden sind und werden keine Steuerexperten. Zusätzlich offenbart sich auch noch die Unterschiedlichkeit in Bayern, denn die Schwaben bearbeiteten diese Anträge schon mit seltsamen Forderungen, man will nämlich – so muss der Eindruck gewonnen werden- die Steuerbescheide der Finanzämter einer Nachkontrolle unterziehen und verlangt allerlei Angaben. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ( bei Einkommen unter € 7.500.-/Jahr) ist viel zu wenig. Man möchte Originalbelege Sparbücher und noch mehr zur Überprüfung vorgelegt bekommen, um zu prüfen ob die Gemeinde den Antrag doch noch zurückweisen könnte. Ja die Oberbayern sind in diesem Fall die ganz intelligenten Steuerexperten, diese zimmerten sich ein 3 – seitiges Formular zusammen und verlangen noch wesentlich nähere ganz gezielte Auskünfte, fristgerechte formlose Anträge werden nicht bearbeitet zurückgeschickt mit den Anforderungen des Spezialformulares.
Die Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten in Bayern ergab allerdings, dass diese „Spezial-Formulare“ in dieser Form nicht verwendet werden dürfen, diese müssten aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert werden. Als dieser Hinweis auch dem Staatsministerium zuständigkeitshalber übermittelt worden ist am Freitag den 9.4.2010 ergingen über die Landratsämter an die Kommunen telefonische Anordnungen, dass diese so nicht zu verwenden seien!
Lasst uns gespannt sein was man im Innenministerium nun ausbrüten wird, denn von dort fehlten schon seit Einführung oder Entlastungen verbindliche Dienstanweisungen, es braucht sich niemand zu wundern, dass von den Kommunen vielfach willkürliche Entscheidungen getroffen werden, das trifft auch auf den Vollzug zu!

Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

Gustav @, Donnerstag, 15.04.2010 (vor 5217 Tagen) @ Gustav

» Ausgleich wurde allen Kommunen nach dem Stand der Volkszählung von 1987 ein
» Ausgleich gesetzlich geregelt mit der Bezeichnung Schlüsselzuweisungen für » Nebenwohnsitze zugesichert.

Hierzu ist doch noch anzumerken, dass diese Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze übrigens einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin an diese Tourismuslobbykommunen aus dem Steueraufkommen finanziert werden. Einem Hartz IV - Empfänger streicht man das Kindergeld mit der Begründung es sei bereits bei der Grundsicherung eingerechnet. Diese Kommunen sponsert man weiterhin trotzdem mit jährlich über 35 Mio Euro weiterhin, denn die Einnahmen aus dem Zwst-Aufkommen betragen auch noch 26 Mio.
Proteste rffgieriger Kommunen verhinderten 2005 die vorgesehene Abbaumöglichkeit dieser Zuwendung welche als Ersatz für nicht zulässige Erhebung seit 1988 bestand.
Diese Tatsache wird dem Normalbürger so nicht vermittelt, man pflegt volkshetzerisch zu behaupten wer eine 2. Wohnung
sich leistet,der sollte auch zur Kasse gebeten werden!!

Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

Alfred @, Donnerstag, 15.04.2010 (vor 5217 Tagen) @ Gustav

» Erhebung seit 1988 bestand. Man pflegt volkshetzerisch zu behaupten wer eine 2. Wohnung sich leistet,der sollte auch zur Kasse gebeten werden!!
Nicht doch immer wieder diese Leier - einfach zur Kenntnis nehmen, dass der Staat Steuern auf nahezu alles erheben kann, was findigen Politikern (oder auch Behörden) einfällt. Das ist jetzt schon eine ganze Menge. aber längst noch nicht das Ende der Fahnenstange.

Die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist doch immer gegeben, wenn man den fortschrittlichen Entscheidungen höchster Gerichte folgen darf:
Jeder Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf ist ein zusätzlicher (und damit ein besonderer) Aufwand zu den sonstigen Lebenhaltungskosten - unwiderlegbar, unanfechtbar.
Jeder, der lebt, ist demnach wirtschaftlich besonders leistungsfähig. War immer so, ist so und wird so bleiben, Mit welcher Begründung wollte man sonst Aufwand- und Verbrauchsteuern rechtfertigen>

Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

Alfred @, Donnerstag, 15.04.2010 (vor 5217 Tagen) @ Gustav

Die Kommunen rücken dem Bürger in den Geldbeutel - das ist doch wahre Bürgernähe. Ist es nicht fantastisch, absurd, beängstigend … zu was eine schlecht erzogene Verwaltung doch fähig ist> Aber die Kommunen brauchen eben Geld.

So unausgegoren die bayer. Armutsgrenze auch sein mag, sie macht den Großstädten, die mit ihrer ZWSt auf die Umwandlung von Nebenwohnungen in Hauptwohnungen/alleinige Wohnungen abzielen, das Leben doch recht sauer. Der Aufwand dürfte da hoffentlich größer sein als der Nutzen.
Bei den Fremdenverkehrsgemeinden kann es anders aussehen, ein zu hoher Anteil an Zweitwohnungen ist auch aus anderen Gründen unerwünscht und hängt nicht nur von rein fiskalischen Überlegungen ab.
Wäre ich verheirateter Rentner, ich würde glatt auf eine gemeinsame eheliche Wohnung verzichten und mich „überwiegend“ in meiner Ferienwohnung aufhalten – ordentlich gemeldet mit alleiniger Wohnung. Die Ehefrau bleibt am Wohnort (der natürlich auch ZWSt erhebt) - mit alleiniger Wohnung gemeldet. Kein Stress mit der ZWSt - und falls doch, dann wenigstens ein vergnügliches Intermezzo mit der bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit, die wieder glaubt, etwas erkennen zu können. Die Absurdität mancher Entscheidungen hat doch fast schon etwas Erheiterndes. Kann den einen oder anderen Lebensabend schon ausfüllen.

Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

Rebell @, Donnerstag, 15.04.2010 (vor 5217 Tagen) @ Alfred

eine gemeinsame eheliche Wohnung verzichten und mich „überwiegend“ in meiner Ferienwohnung
» aufhalten – ordentlich gemeldet mit alleiniger Wohnung. Die Ehefrau bleibt
» am Wohnort (der natürlich auch ZWSt erhebt) - mit alleiniger Wohnung
» gemeldet. Kein Stress mit der ZWSt - und falls doch, dann wenigstens ein
» vergnügliches Intermezzo mit der bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit,

Lieber Alfred, da könntest ganz schön blechen müssen, denn nur im Allgäu sind mir Fälle bekannt nach denen von der Gemeinde Verfahren wegen Steuerbetrug und Verstoß gegen das Meldegesetz eingeleitet worden sind.

mit dem gerügten Formular macht sich allmählich das ganze Innenministerium, welches für die Zwst. und nicht das Finanzministerium zuständig ist, schon etwas lächerlich, denn das stümperhafte Reformgesetz hat schon während der Beratungen die Schatten vorausgeworfen. da kann benannt werden: Dr. J. Bu-Gemeinetag lehnte schon bei den Beratungen den Gesetzentwurf ab, weil politischer und finanzieller Flurschaden sich entwickeln könnte, rechtlich und problematisch sei und von der Bürokratie her die Gemeinden nicht nachvollzogen werden könne. Die Gemeinden werden jetzt damit eine Steuerbehörde!..Sie wollten auch nicht jedes Jahr nach dem Erlass der Steuerbescheide Unruhe mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Dies bestätigt welche Auswirkungen eine dominante Regierung ohne jeglichen Weitblick zur Folge hat. Nur ein Minister auf dem falschen Platz >

Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

Alfred @, Donnerstag, 15.04.2010 (vor 5217 Tagen) @ Rebell

» Lieber Alfred, da könntest ganz schön blechen müssen, ... Fälle bekannt nach denen von der Gemeinde Verfahren wegen Steuerbetrug und Verstoß gegen das Meldegesetz eingeleitet worden sind.
Eingeleitet - und was ist dabei herausgekommen>
Und wo bitte ist es Steuerhinterziehung oder Verstoß gegen das Meldegesetz, wenn ich mich genau nach dem Meldegesetz richte>

» mit dem gerügten Formular macht sich allmählich das ganze Innenministerium,... lächerlich,
Das Formular ist ja wohl nicht vom Innenministerium. Das hat so was gar nicht nötig, um sich lächerlich zu machen.

Und was der Bayer. Gemeindetag in Sachen ZWSt von sich gibt, ist noch lächerlicher. Für mich übriges kein seriöser Sachanwalt - eher ein clownesker Lobbyist. Es gibt hier für die Kommunen eine ganz einfache Möglichkeit, diesen "Zumutungen" zu entgehen:

Keine ZWST erheben.

So weit mir bekannt ist, gibt es kein Gesetz, das sie zur Erhebung zwingt. So kann man nur sagen: Ihr habt sie gewollt, jetzt seht zu, wie ihr damit fertig werdet. Hätte den Vorteil:
- NULL Bürokratie in der Angelegenheit,
- NULL Unruhe unter den Inhabern von ZW.
Was will man mehr>

Ansonsten: Die Aufhebung des Verbots in der KAG war Unfug, die Einführung der Armutsgrenze war Unfug, die ZWSt ist Unfug (Entschuldigung Prof.(em.) Dr. Bayer)

Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

Rebell @, Donnerstag, 15.04.2010 (vor 5217 Tagen) @ Alfred

»
»
» So weit mir bekannt ist, gibt es kein Gesetz, das sie zur Erhebung zwingt.
» So kann man nur sagen: Ihr habt sie gewollt, jetzt seht zu, wie ihr damit
» fertig werdet. Hätte den Vorteil:
» - NULL Bürokratie in der Angelegenheit,
» - NULL Unruhe unter den Inhabern von ZW.
» Was will man mehr>
»
» Ansonsten: Die Aufhebung des Verbots in der KAG war Unfug, die Einführung
» der Armutsgrenze war Unfug, die ZWSt ist Unfug (Entschuldigung Prof.(em.)
» Dr. Bayer)

Hier entest Du lieber Alfred vollste Zustimmung, was bei mir die Leber anschwellen lässt ist doch die Tatsache, dass angesehene politischen CSU- Mandatsträger sich nicht schämten wegen der Zweitwohnungssteuer-Aktion mit offiziellen Lügen das Volk für dumm zu verkaufen. Schließlich und endlich kommt die Wahrheit immer wieder ans Licht, da helfen oft ein wenig glückliche Zufälle.
Wenn Minister oder sagar Ministerpräsidenten und Bürgermeister die Existenz der Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze über viele Jahre leugnen, man kann es sogar im Internet heute noch nachlesen z.B. auf der Webseite einer Gemeinde, von dieser Gemeinde hat sich sogar der Bürgermeister bei den Beratungen zum Reformgesetz persönlich stark gemacht für den Begriff "Summe der positiven Einkünfte" zu verwenden, denn sonst würden etwa 70 - 80 % der Rentner unter diese Geringverdienergrenze fallen und von der Zweitwohnungssteuer befreit!!Mit diesem Trick wurde es zur Falle und die Gemeinde kann ihre Misswirtschaft weiter betreiben zu Lsten der unbeliebten Fremden, denn als Gäste akzeptiert diese kaum ein inzwischen aufgehetzter Einheimischer Bürger!

Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

Alfred @, Donnerstag, 15.04.2010 (vor 5217 Tagen) @ Rebell

» ... Fälle bekannt nach denen von der Gemeinde Verfahren wegen Steuerbetrug und Verstoß gegen das Meldegesetz eingeleitet worden sind.
Sicherlich sehr interessant wäre für Rentner auch die Variante, sich am Ferienort mit Nebenwohnung zu melden, an der melderechtlichen Hauptwohnung bleibt die Ehefrau mit alleiniger Wohnung gemeldet. Bei der ZWSt-Erklärung behauptet man dann - muss natürlich stimmen – sich in dieser Nebenwohnung vorwiegend aufzuhalten und sie nicht ummelden zu können, weil man sich für eine gemeinsame eheliche Wohnung entschieden hat.
Das dürfte dann – je nach Humor der Kommune – schnell die Dimensionen eines Glaubenskrieges annehmen. Und beim BVerfG landet man dann schnell - ist nicht mal so teuer.

Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

Soraya @, Donnerstag, 15.04.2010 (vor 5217 Tagen) @ Alfred

Im Allgäu werden die formlosen Anträge doch wirksam bearbeitet denn laut Presse meldung von heute ergab die Reform für Geringverdiener, trotz der ungerechten Falle - Summe der positiven Einkünfte- eine Rückgang bei dem Zweitwohnungssteueraufkommen von über 13000 €, trotzdem zahlen die restlichen zweitwohnungsbesitzer fas für jeden Einheimischen Bürger umgerechnet jährlich 100 €, bei weniger als 1000 Einwohner sind 97000 € ein schönes Taschengeld. Man müsste allerdings noch abwägen, wie hoch ist denn bei der Gemeinde die Zweitwohnungssteuerabteilung> Wenn dort 2 Angestellte beschäftig sind, dann hat sich der Ärger und die gesamte ungute Entwicklung der Gemeinde einen Bärendienst erwiesen. Die meisten ZWB reagierten nämlich ziemlich verärgert und reagierten sehr zurückhaltend, bei geschäftlichen und im konsumen Verhalten. Mit Sicherheit ist der Schaden viel größer als der Gewinn, aber da kommen die Verantwortlichen erst dahinter wenn das Kind mit samt dem Bad ausgeschüttet ist. Es bleibt weiterhin ein Fass ohne Boden!!

Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

ulf @, Montag, 26.04.2010 (vor 5206 Tagen) @ Gustav

Servus aus Augsburg,

du schreibst von Schwaben, ist da Augsburg auch mitbetroffen> Was´n das für´n Formular> Gibt es dass irgendwo zum anschauen> Die von der Stadt ham gesagt, ich hab für 2010 bis zum 31.01.2011 Zeit den Antrag zu stellen. Stimmt das nicht>

Bis bald
Ulf

Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

Rebell @, Montag, 26.04.2010 (vor 5206 Tagen) @ ulf

» Servus aus Augsburg,
»
» du schreibst von Schwaben, ist da Augsburg auch mitbetroffen> Was´n das
» für´n Formular> Gibt es dass irgendwo zum anschauen> Die von der Stadt ham
» gesagt, ich hab für 2010 bis zum 31.01.2011 Zeit den Antrag zu stellen.
» Stimmt das nicht>

Ja das stimmt lieber Ulf, Augsburg zählt nämlich zum Regierungsbezirk Schwaben, die Schwaben sind zwar auch von Raffgier besessen, sind allerdings nicht so streng und unter starker Kuratell wie die Oberbayern, in Schwaben kocht vorerst noch jeder sein Süppchen selber. Aus diesem Grunde werden die Anträge für Geringverdiener noch formlos bearbeitet. Die Oberbayern dagegen wollen vom Bürger der zur Zweitwohnungssteuer abkassiert( abgezockt) wird noch viel mehr wissen als das Finanzamt es üblich verlangt. Doch die stümperhafte Gesetzeslage gilt für ganz Bayern , es ist ein riesiges Beschäftigungsprogramm für die armen von Schulden gebeutelten Kommunen, denn wie Du bereits unterrichtet bist, ist eine jährlich sich wiederholende Antragsfrist in der Zeit v. 1.bis 31. Januar jeweils für das zurückliegende Kalenderjahr zu beachten. Bei Fristüberschreitung schaut der Antragsteller in die Röhre, dann hat es der Sachbearbeiter der inzwischen Steuerexperte sein muss, relativ einfach mit der Ablehnung. Ein echter Wahnsinn liegt noch dazu im Vollzug, denn der Zwst-Zahler muss nach der Gesetzeslage zuerst bezahlen , danach im nächsten Jahr den Antrag stellen und beweisen, dass er die Verdienstgrenze( hier hat man eine weiter Falle eingebaut mit der Summe der positiven Einkünfte) unterschreitet dann kann er allerdings warten müssen bis der Antrag abgelehnt oder anerkannt worden ist damit es eine Rückvergütung gibt. Bis diese allerdings bearbeitet und beschieden und zur Auszahlung kommt müsste im Regelfall schon wieder der nächste Beitrag fällig sein zur Steuerbezahlung. Also Bürokratismus pur und das in einem Bundesland das Vorbildfunktion haben möchte, denn hier sitzt auch der EU- Beauftragte für Entbürokratisierung mit riesigem Verwaltungsapparat unter Edmund Stoiber war es schon üblich die Bürokratie auszubauen - Geldverschwendung pur - liegt wohl in der Natur >>>>>>>>