Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

fb @, Freitag, 14.05.2010 (vor 5090 Tagen)

Hallo!
Ich habe in München eine neue Wohnung gefunden, allerdings möchte der Vermieter (Bayrische Versorgungskammer), dass mein Vater den Mietvertrag unterschreibt.
Da kam die Frage nach der ZWS in München auf. Wie ich es bisher verstanden habe, ist es wahrscheinlich, dass ZWS gezahlt werden müsste.
Der Vermieter sagte mir, dass es wohl keine Probleme geben würde und ich ein Schreiben von ihm bekommen würde, dass ich in der Wohnung wohne und nicht mein Vater.

Das ist uns allerdings etwas zu unsicher. Mit ZWS würde ich die Wohnung nicht nehmen.

Weiß da jemand was dazu>


Viele Grüße
Fabian

Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

Alfred @, Freitag, 14.05.2010 (vor 5090 Tagen) @ fb

Für die verfassungswidrige Zweitwohnungsteuer in München ist weniger der Mietvertrag als fast ausschließlich die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung von Bedeutung. Wenn Du Dich für die Wohnung in München mit Nebenwohnung registrieren lässt und die elterliche Wohnung als Hauptwohnung beibehältst, erwacht as Münchener Kassen- und Steueramt zum Leben und wird eine Steuererklärung verlangen. Danach bist Du oder Deine Vater als Inhaber der Wohnung dran. Für Dich dürfte dann allerdings die byaer. Armutsgrenze greifen und die Befreiung von der Stuer möglich sein.

Davon abgesehen: Der Vermieter ist bescheuert, wenn er Dir ein Schreiben geben will, das Du und nicht Dein Vater in der Wohnung wohnst.

Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

fb @, Freitag, 14.05.2010 (vor 5090 Tagen) @ Alfred

Servus Alfred!

Danke für die schnelle Antwort!

Ich habe meinen Hauptwohnsitz in München und würde diesen in die neue Wohnung "übertragen".

Die Frage ist eher, ob mein Vater dann ZWS bezahlen müsste, nur weil er eine Wohnung in München anmietet, aber nicht dort wohnt.

Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

fb @, Freitag, 14.05.2010 (vor 5090 Tagen) @ fb

Laut muenchen.de:

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung zur persönlichen Lebensführung des Inhabers der Wohnung oder eines Familienangehörigen gehalten wird, unabhängig davon, ob sie als Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Wohnungen, die nicht der persönlichen Lebensführung dienen, also z. B. Gewerberäume oder vermietete Eigentumswohnungen (Kapitalanlagen), sind somit keine Zweitwohnungen im Sinne der Satzung.

Steuerpflichtig ist jeder, der eine Zweitwohnung in München inne hat, also die Möglichkeit der Verfügungsgewalt über die Wohnung hat.


Das liest sich für mich so, dass wir ZWS zahlen müssten.

Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

Alfred @, Freitag, 14.05.2010 (vor 5090 Tagen) @ fb

» Das liest sich für mich so, dass wir ZWS zahlen müssten.

So versteht es jeder normale Mensch, stimmt aber nicht.

Inhaber einer Wohnung ist derjenige, der die rechtliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung hat. Das ist - üblicherweise - der Mieter. Wenn aber der Mieter (hier: Dein Vater) Dir die Wohnung einschließlich der rechtlichen Verfügungsbefugnis (entgeltlich oder unentgeltlich) „überlässt“, bist Du der Inhaber und nicht mehr Dein Vater.
Nur wenn Die Vater Inhaber der Wohnung bliebe (was letztlich nur ihr beide verbindlich sagen könnt) wäre diese Wohnung u.U. für Deinen Vater eine Zweitwohnung.

Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

fb @, Freitag, 14.05.2010 (vor 5090 Tagen) @ Alfred

» » Das liest sich für mich so, dass wir ZWS zahlen müssten.
»
» So versteht es jeder normale Mensch, stimmt aber nicht.
»
» Inhaber einer Wohnung ist derjenige, der die rechtliche Verfügungsbefugnis
» über die Wohnung hat. Das ist - üblicherweise - der Mieter. Wenn aber der
» Mieter (hier: Dein Vater) Dir die Wohnung einschließlich der rechtlichen
» Verfügungsbefugnis (entgeltlich oder unentgeltlich) „überlässt“, bist Du
» der Inhaber und nicht mehr Dein Vater.
» Nur wenn Die Vater Inhaber der Wohnung bliebe (was letztlich nur ihr beide
» verbindlich sagen könnt) wäre diese Wohnung u.U. für Deinen Vater eine
» Zweitwohnung.

Wie kann denn mein Vater mir die rechtliche Verfügungsbefugnis übertragen> Benötigen wir dann eine Art Untervermietungsvertrag>
Wenn ich die rechtliche Verfügungsbefugnis habe, hätte der Vermieter denn dann noch Ansprüche gegenüber meinem Vater, wenn ich z.B. die Miete nicht zahlen würde>

Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

Alfred @, Freitag, 14.05.2010 (vor 5090 Tagen) @ fb

» Wie kann denn mein Vater mir die rechtliche Verfügungsbefugnis übertragen>
Indem er sie Dir überlässt. Ich weiß, das klingt absurd, ist aber vom Prinzip her nichts anderes als ein mündlich vereinbarter Mietvertrag. Dein Vater überlässt es Dir, die von ihm (formal) angemietete Wohnung entsprechend Deiner Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung zu nutzen, und selbst bestimmen zu können, wann und wie Du diese nutzt, ob und wann Du dich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen willst. Damit bist Du "Inhaber" der Wohnung.

» Benötigen wir dann eine Art Untervermietungsvertrag>
S.o. - mündliche Vereinbarung zwischen nahen Verwandten sollte genügen.

» Wenn ich die rechtliche Verfügungsbefugnis habe, hätte der Vermieter denn dann noch Ansprüche gegenüber meinem Vater, wenn ich z.B. die Miete nicht zahlen würde>
Ja, denn das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und Deinem Vater wäre davon nicht betroffen. Dem Vermieter gegenüber „haftet“ Dein Vater für die Mietzahlung.

Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

fb @, Samstag, 15.05.2010 (vor 5089 Tagen) @ Alfred

Servus Alfred!

Des is doch alles a Schmarrn mit der ZWS :-|

Danke für deine ausführlichen Antworten!
Habe gerade auch einen interessanten Artikel in der Fachschaftszeitung Maschinenbau gefunden:
http://www.reisswolf.mw.tum.de/>page=1&ID=68

Viele Grüße
Fabian

Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

Rebell @, Sonntag, 16.05.2010 (vor 5088 Tagen) @ fb

» Des is doch alles a Schmarrn mit der ZWS :-|
»

Hallo Fabian, Du hast mit diesem Satz die Sache richtig erkannt und dokumentiert, sei doch bitte so nett und übermittle Deine Ansicht und vollkommen zu Recht erkannte Tatsache bei jeder sich bietenden Gelegenheit an den nächsten Dir bekannten CSU- Mandatsträger( obwohl die FDP mit in die Regierungsverantwortung gewählt worden ist- ist nur die CSU in Bayern die alleine entscheidende Fraktion- denn die FDP wird stärker bekämpft als jede Opposition im Landtag)! oder wende Dich direkt an das Innenministerium, diese Persönlichkeiten gehen immer noch davon aus, dass die Sache von den Bürgern längst akzeptiert sei und es nur ein paar einzelne Bürger gäbe die es nicht wahrhaben möchten! Leider finden in Bayern nun längere Zeit keine Wahlen mehr statt und die Bürger haben relativ wenig Chancen etwas zu bewegen.Da allerdings in Bayern im Jahre 2010 die Bayerische Landesregierung fest verankert hat, dass man die Gesetzeslage um die Zweitwohnungssteuer zur Evaluierung ( ja dafür ist unbedingt dieses Fremdwort nötig) denn man könnte ja auch Überprüfung es nennen aber dieses Wort könnten die Bürger ja verstehen, von Evaluierung wissen viele nicht was damit zusammenhängt.
Also Protestschreiben sooft wie möglich - die Lage schildern und ruhig alles um die Zwst- als Schmarren betiteln und erläutern. Je mehr sich dazu äußern, desto eher erwacht auch mal eine Schlafmütze im Kabinett oder in der Regierung!!