ZWS, vergessen abzumelden!

sweeto @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5141 Tagen)
bearbeitet von sweeto, Mittwoch, 30.06.2010

Hallo zusammen,

ich hoffe es weiß jemand Rat:

Ich habe am 25.06. einen Zweitwohnungsteuerbescheid der Stadt Freising erhalten.
ich habe mich in Freising wohl vergessen abzumelden. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass ich nun fast 3000,-€ nachzahlen soll; seit 2007.
Seit April 2007 wohne ich dort allerdings gar nicht mehr. Muss ich irgendwas befürchten, doch etwas zahlen zu müssen>
Dieser Bescheid ist sowieso eine Frechheit: Man hat einfach mal angenommen ich habe dort 70qm. Als Student hatte ich annodazumals ganze 15 qm. Das würde die geforderte Summe schon mal gewaltig herunterbrechen. Allerdings muss ich ja wohl hoffentlich nix bezahlen.
Muss ich Widerspruch einlegen> Ich habe erstmal ein formloses Anschreiben formuliert.
Wie soll ich weiter vorgehen>

p.s.: Es ist angegeben, dass ich Widerspruch bzw. Klage einreichen kann!

Ich sollte noch erwähnen, dass ich dort ja eigentlich meinen Hauptwohnsitz hatte. Der war zwar bei meiner Mutter gemeldet, tatsächlich war ich aber nur dort vor Ort...

p.p.s.: Es gibt ja dann auch diese Einkommensfreigrenze. Fallen da Studenten nicht immer drunter und müssen dann sowieso nicht zahlen> Somit bin ich bis April 2007 befreit und danach müsste ich ja sowieso nix zahlen.

Nach durchforsten des Forums stelle ich allerdings fest, dass die ganze Thematik etwas komplexer und schwerwiegender ist als ich dachte...hoffentlich geht das gut. Es nervt nur, dass diese Beamten einem dadurch so viel wertvolle eit rauben...

ZWS, vergessen abzumelden!

Alfred @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5141 Tagen) @ sweeto

» Ich habe am 25.06. einen Zweitwohnungsteuerbescheid der Stadt Freising erhalten.
Wenn der Bescheid schon vorliegt, wird es ohne Widerspruch oder Klage wohl nicht abgehen. Die Frist für den Widerspruch ist zu beachten.
Die Schätzung dürfte zu widerlegen, der Auszug nachzuweisen sein. Ob der Nachweis erbracht werden kann, dass die Freisinger Wohnung die Erstwohnung war, wäre von Dir zu prüfen. Je nachdem, was Du stichhaltig beweisen kannst, ergibt sich die ggf. zu zahlende ZWSt.
Die Befreiung nach der bayer. Armutsgrenze gilt erst für Stuerfälle ab 1.1.2010 und muss beantragt werden.

» Es nervt nur, dass diese Beamten einem dadurch so viel wertvolle Zeit rauben...
Ob es sich um Beamte handelt, die da nerven, sei erst mal dahin gestellt. Allerdings dürfte es auch öffentlich Bedienstete und von Stuergeldern Bezahlte nerven, wenn sie wegen der Vergesslichkeit anderer zum Arbeiten getragen werden.

ZWS, vergessen abzumelden!

Rebell @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5140 Tagen) @ Alfred

» » Ich habe am 25.06. einen Zweitwohnungsteuerbescheid der Stadt Freising
» erhalten.
» Die Befreiung nach der bayer. Armutsgrenze gilt erst für Stuerfälle ab» 1.1.2010 und muss beantragt werden.

»
Hallo Alfre,Lyra/Sweeto
Hier ist glaube ich eine gründliche Aufklärung bezüglich etwas unglücklicher Änderung der KAGO vom 22.07.2088 mit Wirkung zum 1.1.2009 , jährlich sich wiederholende Antragsfrist für das jeweils abgelaufene Jahr und zwar nur immer v. 1.1.bis 31.1., spätere oder früher gestellte Anträge zwecklos wirksam für Geringverdiener, mit dem Begriff Summe der positiven Jahreseinkünfte (hat nichts mit dem zu versteuernden Einkommen zu tun) bei ledigen Bürgern unter 25.000 € u. bei Verheirateten unter 33 000.- €/i. Jahr. Erstmalige Antragsmöglichkeit im Jahre 2010 ( v.1.1.bis 31.1.2010) für das zurückliegende Jahr 2009 mit dem Einkommensnachweis aus dem Jahre 2007 möglich. Wenn der Antragsteller Pech hat, verlangt der kommunale Sachbearbeiter amtlich beglaubigte Belege, dazu hat fast jede Kommune ein anderes Steuererklärungsformular und ist mit einem Steuerbescheid vom Finanzamt bei weitem nicht zufrieden, es könnte ja sein ,dass Steuerfachbeamte nicht zu Gunsten der Gemeinde genau genug gearbeitet hättenA, so müssen sich Bürger u.U. sogar mit Formularen befassen, welche den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gar nicht entsprechen. Auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages werden die betroffenen Bürger nicht über die Satzung oder sonstige Mitteilung informiert, denn die Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger ist rechtes und ausreichend, so die Auffassung von Vertretern der Kommunalverbände.
Soviel Bürokratismus ist nur in Bayern möglich.
Grundsätzlich sollte noch erwähnt werden, dass man dieses Reformgesetz im Jahre 2008 kurz vor der Sommerpause durch den Landtag gepeitscht hat, man erhoffte nämlich mit dieser Änderung zu Gunsten von Studenten Polizisten, Beamten und Wochenendpendlern, für aktive Erwerbstätige zahlreiche Wählerstimmen zur Bayerischen Landtagswahl zu gewinnen, doch die Rechnung ging scheinbar nicht auf, die CSU musste trotzdem herbe Verlust hinnehmen. Zum Glück gab es bei der Gesetzesverabschiedung „intelligente bürgernahe Abgeordnete“ welche auf eine Evaluierung im Jahre 2010 zur Bedingung machten. Die FDP schmückte sich nach der Landtagswahl mit der Behauptung, die Evaluierung im Koalitionsvertrag als Erfolg ausgehandelt zu haben, denn im FDP- Wahlprogramm wurde vor der Landtagswahl die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer in Bayern versprochen, inzwischen erweckt die FDP auch in Bayern den Eindruck in die Bedeutunglosigkeit im Sumpf der CSU unterzugehen. Auf die Evaluierung 2010 sollten alle noch hoffen. Sachdienliche Hinweise solcher Fälle bitte an mehrere Mitglieder des Bayerischen Landtages informativ übermitteln.

ZWS, vergessen abzumelden!

sweeto @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5140 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, Lyra & Rebell,

vielen Dank schon mal für die Antworten.

Also: Innerhalb eines Monats kann ich Widerspruch oder unmittelbar Klage einlegen.
Soll ich demnach erstmal Widerspruch einlegen> (es steht dabei (Unterpunkt 1. Widerspruch) "die Klage kann nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit der Einlegung des W. eingelegt werden. Wenn ich also W. einlege, habe ich, falls negativer Ausgang, nach 3 Monaten die Möglichkeit Klage einzureichen (nicht, dass mir dieses Rechtsmittel dann fehlt, weil ja erläutert wird W oder unmittelbar K - ich weiß, blöde Frage, aber nur um sicherzugehen)
Ist es also "gut", dass ich noch die Möglichkeit zum Widerspruch habe> Was muss dort drin stehen> Es steht nur zu einer Klage da, was alles gefordert ist: Antrag, Gegenstand etc. Soll selbiges auch in den Widerspruch> Wohl Ja, weil sonst hätte ich wohl wenig Argumente, oder>

Ich soll auch die Steuererklärung unverzüglich nachreichen. Dort soll ich Angaben zur Zweitwohnung machen. Dies gilt dann also für früher> Ich werde dazu eine Anlage geben, welche besagt, dass ich seit April 2007 nicht mehr dort wohne.


» Die Schätzung dürfte zu widerlegen, der Auszug nachzuweisen sein. Ob der
» Nachweis erbracht werden kann, dass die Freisinger Wohnung die Erstwohnung
» war, wäre von Dir zu prüfen. Je nachdem, was Du stichhaltig beweisen
» kannst, ergibt sich die ggf. zu zahlende ZWSt.

Mit dieser Steuererklärung und den Angaben im Mietvertrag ist diese Schätzung ja einfach zu wiederlegen, oder>
Inwiefern nur kann ich diesen Nachweis erbringen> Ein fromloses Schreiben, dass ich dort gewohnt habe, weil dort studiert> Erklärung meiner Eltern/Studienkolegen>

Ein Kollege ist direkt nach mir dort eingezogen. Somit kann ich 1. eine Kündigung des Mietvertrages & 2. Den neuen Mietvertrag meines Kollegen vorweisen...

Noch eine Frage: Wenn ich jetzt Widerspruch/Klage einlege, muss ich ja hoffentlich nicht trotzdem bis zur Frist (28.7.) zahlen (das ist wirklich zu viel Geld), da das Widerspruchsverfahren ja durchaus länger dauern könnte, oder>
Wie hoch sind denn die Erfolgsaussichten bei so etwas> Ich meine der Sachverhalt ist klar, ich habe eigtl. alle Unterlagen...

p.s.: @Alfred - da hast du natürlich Recht, dass Vergesslichkeit/Unachsamkeit auch nervt. Allerdings lernt man daraus, in D alles immer akribisch & korrekt zu machen ;-)

ZWS, vergessen abzumelden!

Alfred @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5140 Tagen) @ sweeto

Du hast die Möglichkeit, entweder Widerspruch oder Klage einzulegen. Wird der Widerspruch nicht binnen 3 Monaten beschieden kannst Du Klage einreichen (Untätigkeit>). In den Widerspruch gehört ein Antrag und die Begründung (mit Belegen). Abgesehen davon ein merkwürdiges Verfahren der Stadt – erst Steuerbescheid und dann Aufforderung zum Nachreichen der Steuererklärung.

» Mit dieser Steuererklärung und den Angaben im Mietvertrag ist diese Schätzung ja einfach zu wiederlegen, oder>
» Ein Kollege ist direkt nach mir dort eingezogen. Somit kann ich 1. eine Kündigung des Mietvertrages & 2. Den neuen Mietvertrag meines Kollegen vorweisen...
Das sollte für die Zeit nach dem 31. März oder 30. April (>) vollauf reichen. Weitere Nachweise sind nicht erforderlich. Achtung: wenn Du erst am 1.4. oder im Verlauf des Monats ausgezogen bist, ist für diesen Monat die ZWSt fällig.

In Deinem Fall sollte ein Widerspruch ausreichen, um die Forderung wegen niedrigerer Bemessungsgrundlage und kürzerer Nutzungszeit – zu reduzieren. Da müsste eigentlich auch die Stadt einsehen, dass sie da einen Prozess wohl verlieren würde. Da sind nach meiner Einschätzung die Erfolgsaussichten recht gut.

Bliebe also übrig: Eine Steuerforderung für den 1.1. 2007 bis 31.3. oder (30..4.2007.

Der Widerspruch hebt die Zahlungsfrist nicht auf. Da solltest Du bei der Stadt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen (das gilt für das bayer. Kommunalabgabengesetz zwar nicht, aber die Stadt muss darauf antworten). Wird der abgelehnt, musst Du ggf. klagen. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über Antrag/Klage brauchst Du nicht zu zahlen.

PS.: Hinsichtlich des korrekten Umgangs solltest Du den Lerneffekt nicht auf Behörden und D. beschränken.
:-)

ZWS, vergessen abzumelden!

Lyra @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5140 Tagen) @ sweeto

Hallo Sweeto!

1. Widerspruch einlegen, mit wirklich allem was Du an Belegen hast!
2. Antrag auf Aussetzung stellen!

...ich glaube ebenfalls, dass Du ganz gute Karten hast, vorallem wenn Du derart eindeutige Belege hast.

Aber Du musst Dich entscheiden, ob Dein Ziel eine Änderung des Bescheides zu Deinen Gunsten ist (also "NUR" für das erste Viertel 2007 zahlen zu müssen) oder ob Dein Ziel ist, gar nichts zahlen zu müssen, indem Du darauf plädierst, dass überhaupt KEINE Zweitwohnung vorlag. Letzteres ist viel zu schwierig zu beweisen, deshalb solltest Du Dich auf die Änderung des Steuerbescheides konzentrieren -dann hast Du gute Chancen!

Grüße
Lyra

ZWS, vergessen abzumelden!

sweeto @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5140 Tagen) @ Lyra

» Hallo Sweeto!
»
» 1. Widerspruch einlegen, mit wirklich allem was Du an Belegen hast!
» 2. Antrag auf Aussetzung stellen!
»
» ...ich glaube ebenfalls, dass Du ganz gute Karten hast, vorallem wenn Du
» derart eindeutige Belege hast.
»
» Aber Du musst Dich entscheiden, ob Dein Ziel eine Änderung des Bescheides
» zu Deinen Gunsten ist (also "NUR" für das erste Viertel 2007 zahlen zu
» müssen) oder ob Dein Ziel ist, gar nichts zahlen zu müssen, indem Du darauf
» plädierst, dass überhaupt KEINE Zweitwohnung vorlag. Letzteres ist viel zu
» schwierig zu beweisen, deshalb solltest Du Dich auf die Änderung des
» Steuerbescheides konzentrieren -dann hast Du gute Chancen!
»
» Grüße
» Lyra

THX @ Alfred & Lyra

Ich bin auch eher so veranlagt, dass ich dies alles hinter mir haben will, die ~90,- kann ich wol verkraften, die 3000,- wären da der Knock Out
Ich werd euch auf dem laufenden halten, danke nochmal:-)

ZWS, vergessen abzumelden!

sweeto @, Mittwoch, 28.07.2010 (vor 5112 Tagen) @ sweeto

Hallo, ich nochmal ;)
aaalso: ich habe nun die Abmeldung anerkannt bekommen und fristgerecht den Widerruf eingereicht: Kündigungsbescheinigung, Abmeldebescheid, Mietvertrag, Steuererklärung...
Nun habe ich eine Email dazu erhalten, dass fristgerechteingereicht und ich demnächst einenneuen Bescheid erhalte>>> Wie>>> Einen neuen, also habe ich den "Fehler" gemacht dne Mietvertrag mitzuschicken> Auf dem ist ja ersichtlich, dass ich bereits seit 99 in FS wohnhaft war. Damals, wie so viele hatte ich ja 2 Wohnsitz angegeben. Kann es also sein, dass ich dafür einen neuen Bescheid erhalte>

Meine Abmeldung warübrigens zum Ende 2006. Der Besheid umfasst die Jahre 2007 bisheute. Wieso eigtl. erst ab 2007>

Oder mache ich mir zu viele Sorgen>

Vielen Dank schon mal und beste Grüße,

sweeto

ZWS, vergessen abzumelden!

Alfred @, Mittwoch, 28.07.2010 (vor 5112 Tagen) @ sweeto

» Wieso eigtl. erst ab 2007>
Weil es die ZWSt in Freising erst seit dem 1.1.2007 gibt.
Ein neuer Bescheid ist auf jeden Fall erforderlich - allein schon deswegen, um den alten aufzuheben.
» Oder mache ich mir zu viele Sorgen>
Vermutlich ja.

ZWS, vergessen abzumelden!

Lyra @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5141 Tagen) @ sweeto

Hallo Sweeto

Es ist wichtig, zu unterscheiden, ob Du

die Möglichkeit des Widerspruchs hast

oder ob Du

Klage einreichen musst!

Überprüf das nochmal!

Lyra