HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Hallo liebe Mitstreiter,
folgender Sachverhalt:
- Ich bin verheiratet
- habe außerhalb von München meinen Hauptwohnsitz, in München Nebenwohnsitz (da ich in München arbeite)
- Meine Frau ist nur an unseren Hauptwohnsitz gemeldet
Die Stadt München hat mir nach fast 3 Jahren seit meinen Widerspruch zur Zweitwohnsteuer geschrieben, dass "für die Anerkennung des Ausnahmetatbestandes 'Erwerbszweitwohnung' kommt es entsprechend dem Urteil des BVG vom 11.10.05 darauf an, dass die Nebenwohnung im Vergleich zur Hauptwohnung zeitlich überwiegend genutzt wird".
Daher möchten sie wissen, wieviele Tage pro Woche bzw. Monat ich mich seit 2007 in München aufgehalten habe bzw. werde, außerdem ob die Zweitwohnung zeitlich überwiegend benutzt wird, und wie sich die Eigentumsverhältnisse der Wohnung in München zwischen meiner Frau und mir aufteilen.
a) Ich dachte, dass für mich als Verheirateter der Lebensmittelpunkt (Gemeinde, Familie usw.) gleich Hauptwohnsitz ist, egal wieviel Tage ich dort bin>!
b) Aus dem Brief lese ich heraus, dass ich nur von der ZWS befreit bin, wenn ich mehr Tage in München bin>!
c) Wenn ich aber mehr Tage in München bin, muss ich dann München als HWS melden>!
d) Was haben die Eigentumsverhältnisse damit zu tun>
Finale Frage: Welche Voraussetzungen in der beschriebenen "Konfiguration" müssen denn nun vorliegen, um keine ZWS zu zahlen>
Vielen lieben Dank an Euch
Grüsse
Percy
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Rebell , Dienstag, 06.07.2010 (vor 5271 Tagen) @ Percy
» a) Ich dachte, dass für mich als Verheirateter der Lebensmittelpunkt
» (Gemeinde, Familie usw.) gleich Hauptwohnsitz ist, egal wieviel Tage ich
» dort bin>!
» b) Aus dem Brief lese ich heraus, dass ich nur von der ZWS befreit bin,
» wenn ich mehr Tage in München bin>!
» c) Wenn ich aber mehr Tage in München bin, muss ich dann München als HWS
» melden>!
» d) Was haben die Eigentumsverhältnisse damit zu tun>
»
» Finale Frage: Welche Voraussetzungen in der beschriebenen "Konfiguration"
» müssen denn nun vorliegen, um keine ZWS zu zahlen>
Hallo Percy, Du bzw. alle davon auch nur z.T. Betroffenen müssen sich wohl viele Fragen gefallen lassen, und zwar wenn es um die Zweitwohnungssteuer geht. Die Stadt will wohl in Erfahrung bringen ob Du an mehr als 185 Tagen Dich in München aufhältst, denn dann käme es darauf an ob Du eventuell gem. Meldegesetz eine Verpflichung zum Erstwohnsitz vorliegt! Es geht nur ums GEld, denn für Erstwohnsitz bekommt die Kommune höhere Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich. Nachdem die Gerichte den Schutz der Familie in Vordergrund gestellt mit einer Befreiung für erwerbstätige Ehegatten entschieden. Jetzt suchen alle Kommunen nach neuen Möglichkeiten Bürger zur Kasse zu bitten, damit möchte man die maroden Kassen aufbessern, um die isswirtschaft zu finanzieren >. Warten wir noch ab, denn in Tourismuslobbykommunen tauchen schon mal Fragen auf: "Woooo haben Sie geschlafen"> Das hätte allerdings mit der Zwst nichts zu tun. Vielleicht gibts noch eine weitere Möglichkeit !
Fakt ist, dass all diese Auswüchse eine Ende hätten wenn unsereren verantwortlichen Politikern endlich mal die längst überfällige komunale Finanzreform auf den Weg bringen würde. Aber da werden eher riesige Mengen von Vermögen vernichtet und die eigenen Diäten erhöht- siehe Bundesregierung-Erfolgsmeldungen der letzten 10 Monate! Auf Kosten der Steuerzahler Teilnahme an einem Fußballspiel in Südafrika mit Gefolgschaft !!"!
Zu der Frage Eigentumsverhältnisse: gibts nur die Antwort: Besitz verpflichtget!!!
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Yvonne Winkler , Freitag, 09.07.2010 (vor 5268 Tagen) @ Percy
» - Ich bin verheiratet
» - habe außerhalb von München meinen Hauptwohnsitz, in München Nebenwohnsitz
» (da ich in München arbeite)
» - Meine Frau ist nur an unseren Hauptwohnsitz gemeldet
Hauptwohnsitz ist Familienwohnung
»
» Die Stadt München hat mir nach fast 3 Jahren seit meinen Widerspruch zur
» Zweitwohnsteuer geschrieben, dass "für die Anerkennung des
» Ausnahmetatbestandes 'Erwerbszweitwohnung' kommt es entsprechend dem Urteil
» des BVG vom 11.10.05 darauf an, dass die Nebenwohnung im Vergleich zur
» Hauptwohnung zeitlich überwiegend genutzt wird".
Wüsste nicht, woher sie das nehmen. Berufsbedingte Zweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten darf nicht besteuert werden, völlig gleichgültig, wie oft er sich in der Zweitwohnung aufhält.
» Daher möchten sie wissen, wieviele Tage pro Woche bzw. Monat ich mich seit
» 2007 in München aufgehalten habe bzw. werde, außerdem ob die Zweitwohnung
» zeitlich überwiegend benutzt wird, und wie sich die Eigentumsverhältnisse
» der Wohnung in München zwischen meiner Frau und mir aufteilen.
Vielleicht ist der tiefere Sinn, Euch zu überführen, dass ihr tatsächlich in München euren wahren Familienwohnsitz habt und falsch gemeldet seid. Der Trick vieler Profis ist doch der, die Gattin in der "Neben-Ferienwohnung" mit Hauptwohnsitz zu melden und in München (der eigentlichen Hauptwohnung) die berufsbedingte Nebenwohnung zu platzieren. So kommt der "richtige Geschäftsmann" um diese ZWS herum. Ich denke, das wollen sie ausschließen.
Ich hoffe, weitergeholfen zu haben!
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Onkel , Sonntag, 11.07.2010 (vor 5266 Tagen) @ Yvonne Winkler
Wieso muss/darf eine beruflich notwendige Zweitwohnung nach 185 Tagen oder sonst einer Zeit bemessen werden > Pro Jahr gibt es mehr als 250 (!) Arbeitstage, selbst wenn man Urlaub und Feiertage abzieht ist man doch i.d.R. IMMER mehr als 185 am Arbeits(Zweitwohnort). Da kann doch keine Behörde kommen und melden, man müßte hier daher in München den Erstwohnsitz begründen, obwohl freies Wahlrecht für den HWS gemäß dem familiären LEBENSMITTELPUNKT besteht > Das widerspircht doch völlig dem Gendanken einer beruflich bedingten Zweitwohung >
Inzwischen kann man gemäß BGH sogar seinen Erstwohnsitz München in einen Zweitwohnsitz umwandeln, OHNE dass berufliche Günde voliegen, sonden pivate >
Oder sehe ich hier völlig was falsch >
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Alfred , Sonntag, 11.07.2010 (vor 5266 Tagen) @ Percy
Die Absurdität/Perversität liegt darin, dass eine beruflich bedingte Zweitwohnung im Einkommensteuerrecht etwas anderes ist als eine Zweitwohnung im Zweitwohnungsteuerrecht (sofern des das als Recht überhaupt gibt ) oder eine Nebenwohnung im Melderecht. In diesem unappetitlichen Gemisch glaubt mancher oft, es verwaltungsseitig/-rechtlich mit Vollidioten zu tun zu haben, die weder der Sprache noch der Logik mächtig sind. Kurzum: Alles Perverse.
Trost für alle Betroffenen: Sinngemäß Lukas 23, Vers 34 – ob Vergeben angebracht ist, muss jeder für sich entscheiden.
Für Percy:
Wenn Du als Verheirateter Deine Münchener Nebenwohnung nicht vorwiegend nutzt, kriegst Du wegen der Zweitwohnungsteuer Ärger mit der Stadt München bis hin zum BVerwG. Wie dann ggf. das BVerfG entscheidet, steht in den Sternen oder sonst wo.
Allerdings, wenn Du in München arbeitest (5-Tage-Woche), müsste die Angabe „vorwiegender Aufenthalt“ für Dich richtig sein.
Die Registrierung mit Nebenwohnung ist trotzdem richtig, denn für Dich als Verheirateten ist Deine Hauptwohnung die Wohnung der Familie/die eheliche Wohnung. Für deine Frau ist diese Wohnung der Familie/eheliche Wohnung melderechtlich die alleinige Wohnung und nicht die Hauptwohnung, denn sie hat keine Nebenwohnung.
Auch wenn Deine Frau Mitinhaberin der Wohnung sein sollte, gibt es Ärger, denn dann wird sie zur ZWSt herangezogen. Da ist die richtige Antwort für Dich nur: Ich bin alleiniger Inhaber der Nebenwohnung.
Noch Fragen>
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Onkel , Montag, 12.07.2010 (vor 5265 Tagen) @ Alfred
Wenn nun meine Frau auch in München arbeit findet (was ich gern möchte!), und in der Zweitwohnung auch eine 5 Tage Woche MIT MIR ist, wie verhält es sich dann mit HWS/NWS gemäß der Steuer und dem Melderecht>
Es wäre ja dann so, dass ich/wir einen familiären Hauptwohnsitz außerhalb Münchens habe, den ich auch nicht aufgeben werde UND BEIDE mit einer 5 Tage Woche in München sind.
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Onkel , Montag, 12.07.2010 (vor 5265 Tagen) @ Onkel
Und hinzu kommt noch, dass in München BEIDE im Mietvertrag als Schuldner eingetragen werden vom Vermieter, wie bei unseren Nachbarn auch! Also stehen wir beide im Haupt und Nebenwohnvertrag!
Ich werd noch blöde hier! Das ist ja schlimmer als im Osten früher mit der KOntrolle!
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Alfred , Montag, 12.07.2010 (vor 5265 Tagen) @ Onkel
» Also stehen wir beide im Haupt und Nebenwohnvertrag!
Wer sich bei Mietverträgen auf so was einlässt, ist selber schuld. Aber das erschwert die Sache ungemein und gibt Dich vollends in die Hand von Verwaltungsrichtern (nahezu das Schlimmste, was einem in der Justiz passieren kann – hat mir mal eine Bekannte gesagt, die es wissen muss). Als Mieterin ist Deine Frau zweifellos Inhaberin der Wohnung, auch wenn sie diese überhaupt nicht nutzt. Da werden die Münchener von ihr Geld sehen wollen. Muss man sich halt gegen wehren. Dabei bitte auf sprachliche/begriffliche Korrektheit achten. Die Wohnung in München ist Nebenwohnung nur für Dich, nicht für Deine Frau. Deine Frau hat keine melderechtliche Hauptwohnung sondern nur eine alleinige Wohnung.
» Das ist ja schlimmer als im Osten früher mit der Kontrolle!
Da ging es aber weniger ums Geld.
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Onkel , Montag, 12.07.2010 (vor 5265 Tagen) @ Alfred
Sorry, ich muss noch mal fragen:
An meinem Hauptwohnsitz stehe ICH allein im Mietvertrag, in MÜNCHEN stehen wir wwahrscheinlich beide drin (wenn es der Vermieter verlangt!).
Was ist nun Haupt und Nebenwohnung, wenn wir beide in der Woche über berufsbedingt in München sind, jedoch die Wochenenden an unserem Lebensmittelpunkt mit Familie (Mutter, Bruder) und Freundeskreis verbringen >
Wir sind "nur" zum Arbeiten in München und sehen hier nicht unseren Lebensmittelpunkt!
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Alfred , Montag, 12.07.2010 (vor 5265 Tagen) @ Onkel
» wahrscheinlich beide drin (wenn es der Vermieter verlangt!).
Der Vermieter hat diesbezüglich gar nichts zu verlangen. Wenn Du die Wohnung für Dich allein mietest und alleine nutzt, geht es ihn noch nicht mal was an, ob du verheiratet bist oder nicht. Und besuchen kann dich in Deiner Wohnung jeder, dem Du es erlaubst.
» Was ist nun Haupt und Nebenwohnung, wenn wir beide in der Woche über berufsbedingt in München sind, jedoch die Wochenenden an unserem Lebensmittelpunkt mit Familie (Mutter, Bruder) und Freundeskreis verbringen>
» Wir sind "nur" zum Arbeiten in München und sehen hier nicht unseren Lebensmittelpunkt!
Der „Lebensmittelpunkt“ interessiert im Melderecht nur am Rande. Maßgeblich ist der vorwiegende Aufenthalt - das ist rein zeitlich zu sehen. Wenn Ihr - Du und Deine Frau - in der Woche berufsbedingt in München seid, ist dort Euer vorwiegender Aufenthalt und damit die Hauptwohnung. Wo Ihr Eueren Lebensmittelpunkt seht, interessiert dann melderechtlich niemanden.
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Onkel , Montag, 12.07.2010 (vor 5265 Tagen) @ Alfred
Danke, das hatt mir sehr geholfen!!! Jetzt scheine ich langsam die Unterschiede zu begreifen! Merci!
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Onkel , Mittwoch, 14.07.2010 (vor 5264 Tagen) @ Onkel
Der „Lebensmittelpunkt“ interessiert im Melderecht nur am Rande. Maßgeblich ist der vorwiegende Aufenthalt - das ist rein zeitlich zu sehen. Wenn Ihr - Du und Deine Frau - in der Woche berufsbedingt in München seid, ist dort Euer vorwiegender Aufenthalt und damit die Hauptwohnung. Wo Ihr Eueren Lebensmittelpunkt seht, interessiert dann melderechtlich niemanden.
Wenn meine Frau eine Ausbildung in München macht, zählt Sie dann im Meldegesetzt als Hauptwohnung in München ABER im steuerrecht als doppelte Haushaltsführung, auch wenn ich ebenso berufsbedingt in München bin > Da widerspricht sich doch Meldegesetzt und Steuerrecht >> Danke.
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Alfred , Mittwoch, 14.07.2010 (vor 5264 Tagen) @ Onkel
» Wenn meine Frau eine Ausbildung in München macht, zählt Sie dann im Meldegesetz als Hauptwohnung in München ABER im Steuerrecht als doppelte Haushaltsführung, auch wenn ich ebenso berufsbedingt in München bin >
Dass das Finanzamt das auch so sieht, hoffe ich für Dich.
» Da widerspricht sich doch Meldegesetz und Steuerrecht>
Im Einkommensteuerrecht geht es um den Lebensmittelpunkt und die Führung von Haushalten, also eher qualitative Kriterien. Im Melderecht geht es vorrangig um das zeitliche, quantitative Kriterium des Aufenthalts an einem Ort. Einen Widerspruch sehe ich da nicht unbedingt.
Melderecht und Einkommensteuerrecht regeln verschiedene Sachverhalte und verfolgen jeweils einen anderen Zweck. Deswegen ist es ja auch idiotisch, diese beiden Rechtssysteme miteinander verknüpfen zu wollen, so wie es im „ZWSt-Recht“ nunmehr legale, höchstrichterlich abgesegnete Praxis ist. Die Frage, ob es sich beim ZWSt-Recht - in einem engeren Sinn betrachtet – überhaupt noch um „Recht“ handelt, muss dabei nicht mal erörtert werden. Auch die so entstandene babylonische Sprachverwirrung muss wohl um des höheren Zieles (Steigerung der Einnahmen einzelner Kommunen) willen und wegen der höchstrichterlich attestierten Unfähigkeit kommunaler Verwaltungen, hingenommen werden.
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Rebell , Montag, 12.07.2010 (vor 5265 Tagen) @ Onkel
» Ich werd noch blöde hier! Das ist ja schlimmer als im Osten früher mit der » KOntrolle![/b]
Besitz verpflichtet!!!
Ja das ist echt Bayerisch >>> Schuld ist nicht die SPD sondern die Chriatlich Soziale Union mit Ihrer damaligen übewältigen Mehrheitsverhältnisregierung. Man hat eigentlich in der ganzen Bundesrepublik es auf eine wehrlose Sorte von Bürger gesetzt die abgemolken werden können.Noch gibt es Orte wo man dieses noch nicht praktiziert- auch diese sind oft die Benachteiligten- Landflucht hießt man das einfach. Es gab schon mal in Deutschland auch eine Zeit, da hat man aus anderen Gründen so manche gesetzliche Regelungen erlassen- ebenfalls auf wehrlose Minderheiten- danach war es die DDR - und alles was in der DDR zum Versagen und zur Pleite des Systems geführt hatte, wird so langsam aber sicher nun auf ganz Deutschland übertragen und verfolgt. Nur mit dem Unterschied der großen Freiheit mit Reisen und Meinungsäußerung, doch leider sind auch hier schon wieder Einschränkungen ersichtlich - über Medienfreiheit müssen wir schon wieder ein Fragezeichen anbringen und über den Rechtsstaat >>>>>- vorsichtig ausgedrückt sind scheinbar Richter weisungsgebunden - so der Eindruck, insbesondere wenn es um die Zweitwohnungssteuer geht.oder - Wessen Brot ich esse dessen Lieder muss ich singen!
HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??
Alfred , Montag, 12.07.2010 (vor 5265 Tagen) @ Onkel
Da es im Melderecht keinen Familienwohnsitz gibt, brauchst Du ihn auch nicht aufzugeben.
Für Dich gilt dann: "Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung".
Damit ist Hauptwohnung für Dich und Deine Frau die Münchener Wohnung.