ZWS in München, Wohnung ist untervermietet

julia @, Sonntag, 22.08.2010 (vor 5087 Tagen)

Hallo,
ich biete um Rat!
Situation:
Ich, verheiratet, habe eine Hauptwohnung in Altötting, wo mein Mann arbeitet und wohnt. In 2008 hatte ich eine Stelle in München und habe eine tolle Wohnung gefunden, die ich als ZW angemeldet habe. Diese habe ich renoviert und schön eingerichtet. Nach einem halben Jahr habe ich bei dem AG gekündigt und afür zog ich zurück nach Altötting. Nach einigen Monaten habe ich eine Tätigkeit in Altötting aufgenommen, mein Ziel bleibt aber eine Stelle in München.
Deswegen möchte ich unbedigt die münchner Wohnung behalten.
Momentan ist sie untervermietet. Ich suche mit die Untermieterinen sorgfälltig aus, erkläre ihnen die Situation und möchte auf keinem Fall, dass meine Vermieter davon erfahren, sonst muss ich raus.
Jetzt muss ich ZWS zahlen.
Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich mich rückwirkend abmelde, und zwar zu dem Zeitpunkt, wo ich tatsächlich die Wohnung verlassen habe> Welche Nachweise reichen aus> Wqas wird geprüft> (im Arbeitsvertrag stand "auf ungewisse Zeit", Kündigungsschreiben habe ich nicht mehr). Werden meine Vermieter davon erfahen> Muss ich nach der Abmeldung meinen Namenschild vom Briefkasten entfernen>
Ich hatte keine böse Absichten und möchte die Wohnung gern behalten, wäre die ZWS doch nicht so hoch!
Danke im Voraus!

ZWS in München, Wohnung ist untervermietet

Alfred @, Sonntag, 22.08.2010 (vor 5087 Tagen) @ julia

Ein bisschen viel auf einmal, zumal das eine (Meldepflicht) mit dem anderen (Zweitwohnungsteuer und Mietrecht) nichts zu tun hat.
Wenn Du aus der Wohnung ausgezogen bist und sie vermietet hast, ist die Registrierung mit Nebenwohnung falsch. Abmelden mit Datum des Auszugs ist korrekt.
Was dann passiert, kann ich nicht sagen. Grundsätzlich liegt wohl eine Ordnungswidrigkeit vor und ein Bußgeld könnte fällig werden. Welche Nachweise das Einwohnermeldeamt verlangt, weiß ich nicht, Erklärung und Bestätigung der Mieterin müsste genügen. Was für ein Theater das Kassen und Steueramt machen wird – ob überhaupt -, lässt sich nicht voraussehen
Namensschilder kannst Du anbringen/belassen wo Du willst, solange der Wohnungsinhaber damit einverstanden ist. Meines Wissens gibt es da keine gesetzliche Regelung.

Was den Vermieter angeht: Ob der sich raushalten lässt, kann ich nicht sagen. Ob die Untervermietung mit dem Mietvertrag vereinbar ist, weiß ich nicht, bezweifle es aber.

PS.:
Ich gehe davon aus, dass die bayerische Armutsgrenze“ bei Dir nicht greift.

ZWS in München, Wohnung ist untervermietet

julia @, Montag, 23.08.2010 (vor 5086 Tagen) @ Alfred

vielen lieben Dank, Alfred!