ZWS für Studenten
Caroline, Dienstag, 17.10.2006 (vor 6736 Tagen)
Ich bin studentin in halle und habe viele verschiedene berichte zum thema zws gefunden! jetzt möchte ich eigentlich einfach nur wissen ob ich zahlen muss oder nicht! und wenn nicht wie ich meine rechte auf dem einwohnermeldemt geltend machen kann!
ZWS für Studenten
Yvonne Winkler , Dienstag, 17.10.2006 (vor 6736 Tagen) @ Caroline
Halle als 1. Wohnsitz anmelden. Zuhause abmelden. Natürlich vorausgesetzt, dass stimmt mit den melderechtlichen Verhältnissen überein. IdR wird es das als Student.
Dann wird man nicht zur ZWS veranlagt.
Gruß
Yvonne Winkler
ZWS für Studenten
Christian , Mittwoch, 18.10.2006 (vor 6736 Tagen) @ Caroline
Hallo Caroline.
Möglich ist es natürlich, Halle als alleinige Wohnung anzumelden.
Wenn die bisherige Wohnung aber in der Wohnung der Eltern liegt ("Kinderzimmer"), kann sie als Nebenwohnung problemlos beibehalten werden, wenn die Wohnung in Halle richtigerweise als Hauptwohnung gemeldet wird. Zweitwohnungsteuer fällt auch dann nicht an.
Gruß
ZWS für Studenten
Philipp , Freitag, 27.10.2006 (vor 6727 Tagen) @ Christian
Hallo,
Sorry, aber ich hab das noch nicht ganz gerafft. Wenn ich in Halle studiere und das als zweitwohnsitz angegeben habe und meine erstwohnsitz bei den eltern ist, dann kann ich das als kinderzimmer oder geltend machen und muss keine zws zahlen>
gruß
ZWS für Studenten
Christian , Freitag, 27.10.2006 (vor 6727 Tagen) @ Philipp
Hallo Philipp,
umgekehrt, nur die Hauptwohnung am Studienort und die Nebenwohnung bei den Eltern führt schon heute bei Studierenden in keiner Kommune zur Zweitwohnungsteuer - da gibt es ein von allen Kommunen beachtetes Urteil des VG Gelsenkirchen. Die Kommunen verkaufen es allerdings gerne als großzügiges Entgegenkommen und das oft auch nur auf „Nachfrage“.
Allerdings sieht keine Kommune derzeit ein, dass es im umgekehrten Fall genau so sein muss, denn der Aufwand (Einsatz finanzieller Mittel) und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sind bei diesem Sachverhalt bezüglich der Wohnungen identisch. Die hier zu beobachtende kommunalpolitische/verwaltungsseitige „Logik“ ist faszinierend akrobatisch und könnte sogar - wäre man nicht Betroffener - manchmal sogar amüsant sein. Es soll sogar Kommunen geben, die Studierenden empfehlen, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch „Ummelden“ wieder herzustellen.
Gruß
ZWS für Studenten
Philipp Schickl , Leipzig, Freitag, 27.10.2006 (vor 6727 Tagen) @ Christian
Hallo rene
Danke vielmals. es ist nur so, dass mir die frau vom meldeamt in leipzig als mich dort gemeldet habe gesagt hatte, dass ich u.U. um die zws rumkommen könnte. Die Begründung lag auch bei dieser Kinderzimmerregelung. Aber an den anderen öffentlichen Stellen will davon niemand etwas wissen. nun ja. dann melde ich mich wohl mal am besten mit dem hauptwohnsitz hier an.
gruß
philipp
ZWS für Studenten
René
, Freitag, 27.10.2006 (vor 6727 Tagen) @ Philipp Schickl
» Hallo rene
Nein, das war Christian. Ich bin René
Zwei Dinge:
* In Lüneburg hättest du vorerst Ruhe, weil dort das berühmt berüchtigte Urteil gefällt wurde. Wobei immer noch offen ist, wie die Berufung aussieht!
* Leipzig wollte das Lüneburger Urteil anerkennen. [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=138]Zum Nachlesen![/link]
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Philipp , Freitag, 27.10.2006 (vor 6727 Tagen) @ René
Dann euch beiden schon mal höchsten dank.
» » Hallo rene
»
» Nein, das war Christian. Ich bin René
»
» Zwei Dinge:
» * In Lüneburg hättest du vorerst Ruhe, weil dort das berühmt berüchtigte
» Urteil gefällt wurde. Wobei immer noch offen ist, wie die Berufung
» aussieht!
» * Leipzig wollte das Lüneburger Urteil anerkennen.
» [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=138]Zum
» Nachlesen![/link]
ZWS für Studenten
Robin , Köln, Montag, 20.11.2006 (vor 6703 Tagen) @ Philipp
Ich bin als Wahlkölner auch betroffen. Der Bescheid kam allerdings erst lange NACHDEM ich mich umgemeldet hatte (vorher: erter Wohnsitz zuhause, zweiter in Köln; dann: ersten Wohnsitz nach Köln, zuhause agbemeldet). Ich solle rückwirkend ZWS zahlen für die Zeit, in der ich von einer ZWS nichts wusste und eine Zweitwohnung hier in Köln hatte. Die Kinderzimmerregelung hilft hier, glaube ich, nicht weiter, da ich ja umgekehrt gemeldet war (und meine Heimatstadt auch garkeine ZWS erhoben hat). Fällt da jemandem was zu ein>
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Christian , Montag, 20.11.2006 (vor 6703 Tagen) @ Robin
Hallo Robin,
wenn Du während der Zeit, in der Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst, Deine Hauptwohnung in der elterlichen Wohnung hattest und diese Hauptwohnung nicht innehattest, war die Nebenwohnung nur nach der Kölner Satzung eine Zweitwohnung. Aber ob das den Maßstäben des BVerfG von 1983 gerecht wird, ist mehr als zweifelhaft. Meines Wissens hat noch kein Gericht entschieden, dass das Innehaben einer einzigen Wohnung schon zur Erhebung der ZWSt berechtigt.
Die Frage wäre also: Ist die Kölner ZWStS in diesem Punkt überhaupt rechtmäßig>
Lohnt sich allemal, das gerichtlich nachprüfen zu lassen, wenn man sich nicht widerstandlos abzocken lassen will.
Noch Fragen> Empfehle dazu aber "neuen Eintrag".
Gruß