Job Hannover - Familie Magdeburg

WinoF @, Mittwoch, 18.10.2006 (vor 6362 Tagen)

Liebes Forum,
und hier noch eine Frage zur ZWS:

Gute Arbeit ist in Magdeburg rar, und so wird es mich im kommenden Jahr 2007 wohl beruflich in die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover zwecks Arbeitsaufnahme "treiben".

Da Frau, mit gutem Job in Magdeburg, und Kind wegen Schule (Abitur in 2 Jahren) erst mal bleiben sollen wo sie sind, kommt nur ein Zimmerchen in Hannover für mich in Frage (Wochenendpendeln mit ca. 150km sind ja eigentlich ein Klacks/ theoretisch: 80Min. Zugfahrt).
Bisher arbeitete (wohnte) ich für 2 Jahre in einem Dörfchen bei München und da gab es so was wie ZWS nicht, dafür aber eine gute Arbeit.

Hannover hat nun eine Satzung über ZWS (8% Jahreskaltmiete)und im Urteil vom 11.10.2005 des Bundesverfassungsgerichtes (AZ: 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03) wird namentlich auch Hannover bezüglich "beruflich bedingter Zweitwohnung" abgeurteilt. Vermutlich aus diesem Grund hat Magdeburg hinsichtlich der "beruflichen Zweitwohnung" eine Änderung in in seiner ZWS-Satzung vorgenommen.

Gilt dieses BVG Urteil damit dann automatisch auch für Hannover>
Muss man erst auf eine Satzungsänderung warten> oder
brauche ich mir also über eine ZWS an meinem "künftigem Arbeitsort/ Zweitwohnort" keinerlei Gedanken machen>

Danke für eine Antwort!

WinoF

Job Hannover - Familie Magdeburg

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 18.10.2006 (vor 6362 Tagen) @ WinoF

Hallo WinoF,

Hauptwohnsitz in Magdeburg (Familienwohnsitz) und berufsbedingter Nebenwohnsitz in Hannover unterfällt dann nicht der ZWS, wenn Sie verheiratet sind.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (AZ: 1 BvR 1232/00, 1 Bv 2627/03)gilt bundeseinheitlich.

Man muss auf keine Satzungsänderung warten, allerdings hat das Urteil keinerlei Auswirkung auf das Melderecht. Das sind 2 verschiedene Sachen.

Gruß
YVonne Winkler