münchen

vincemurr @, Mittwoch, 15.09.2010 (vor 4944 Tagen)

Hallo,

bin DEZ 2008 mit nebenwohnsitz und vollzeitjob in münchen eingezogen (Meldebehörde hat mich natürlich nicht auf die existenz einer zweitwohsitzsteuer hingewiesen. (anmerkung: hab vorher 4 jahre im ausland gelebt). anfang september 2010 kam ein brief von der stadtkämmerei mit freundlicher bitte um abgabe der steuererklärung und dem hinweis auf die steuer. zwischendurch bin ich in münchen umgezogen und nach erhalt des briefes der stadtkämmerei zur meldebehörde gegangen um mich mit hauptwohnsitz anzumelden. Der dortige angestellte meinte, er bräuchte schriftliche bestätigung mit einer kopie des personalausweises meines vermieters(!), dass ich schon im Januar 2009 in meine neue Wohnung, die ich als hauptwohnung angeben wollte, eingezogen sei. vorher ginge garnichts mit ummelden.

Frage 1: ich vermute es ist "rechtens" dass die stadt münchen sich 21 monate mit der benachrichtigung zur abgabe der steuererklärung zeit lässt>

Frage 2: darf die meldebehörde die kopie des personalausweises meines vermieters und dessen erklärung verlangen, wann ich eingezogen bin>

Frage 3: ich habe die letzten 5 Jahre keine steuererklärung abgegeben, wobei ich als angestellter mit relativ geringem verdienst, keinen finanziellen vorteil durch mein zugegeben leichtsinniges handeln erhalten habe. kann ich damit argumentieren, oder damit dass ich von der Meldebehörde über die zweitwohnsitzsteuer beim zuzug nicht informiert wurde> Dass ich in münchen von 2008 bis jetzt eine Vollzeitstelle habe dürfte ja wohl kein argument sein, oder> Anhand dessen, was ich hier schon gelesen habe, besteht ja wenig hoffnung..

Frage 4: wie soll ich weiterverfahren>

Für jeden fundierten Ratschlag wäre ich dankbar,

Viele Grüße, vince

münchen

Alfred @, Mittwoch, 15.09.2010 (vor 4944 Tagen) @ vincemurr

Es ist wie immer.
Vorausgesetzt, Du bist ledig, volljährig und fällst nicht unter die bayer. Armutsgrenze:
Die Registrierung mit Nebenwohnung ist bei Dir vmtl. falsch, da beruflich bedingt die Wohnung in München Dein vorwiegender Aufenthaltsort sein dürfte. Das hätte die Meldebehörde bei der Anmeldung feststellen und Dich darauf hinweisen müssen. Die melderechtliche Registrierung hätte von Anfang an mit Hauptwohnung erfolgen müssen.
Ein Hinweis seitens der Meldebehörde auf die ZWSt-Pflicht wäre vielleicht hilfreich aber nicht notwendig gewesen, denn die Meldepflicht hat ursächlich nichts mit der ZWSt zu tun.

» Frage 1: ich vermute es ist "rechtens" dass die stadt münchen sich 21 monate mit der benachrichtigung zur abgabe der steuererklärung zeit lässt>
Kann man auch umdrehen und Dir vorwerfen, dass Du die Stuerrklärung nicht unaufgefordert abgegeben hast. Die Satzung ist da undeutlich. Lohnt sich nicht, weiter darüber zu sinnieren.

» Frage 2: darf die meldebehörde die kopie des personalausweises meines vermieters und dessen erklärung verlangen, wann ich eingezogen bin>
Ich persönlich würde als Vermieter einem Mieter nie eine Kopie meines Personalausweises überlassen. Die Kopie des PA des Vermieters kann die Meldebehörde m.E. nicht von Dir (Meldepflichtiger) sondern gem. Art. 19 BayMG nur vom Wohnungsgeber direkt verlangen(Datenschutz). Die Vorlage einer Bestätigung des Vermieters, wann Du eingezogen bist, könnte zulässigerweise von Dir verlangt werden.

» Frage 3: ...
» gelesen habe, besteht ja wenig hoffnung..
»Für die ZWSt sollte einzig und allein maßgeblich sein, welche Wohnung Du vorwiegend nutzt. Das dürfte bei Dir die Münchener Wohnung sein. Dass Du dort melderechtlich falsch registriert bist/warst, steht auf einem anderen Blatt, ist eine Frage des Meldegesetzes und nicht einmal ausschließlich Dir anzulasten. Anderslautende Festlegungen der Münchener Satzung verstoßen gegen Bundesrecht (Entscheidungen des BVerwG seit 2008). Das wäre m.E. die einzige erfolgversprechende Argumentationslinie
Wie die Stadt/die bayer. Justiz da entscheidet, kann ich nicht beurteilen.

» Frage 4: wie soll ich weiterverfahren>
Ich kenne den Vordruck ZWSt-Erklärung der Stadt München nicht. Aber generell gilt: Du darfst nicht bestätigen, dass Du Inhaber einer Zweitwohnung bist bzw. musst die ZW-Eigenschaft verneinen.
Z.B. indem Du erklärst: „Bei der fraglichen Wohnung handelt es sich um meine vorwiegend genutzte Wohnung - mithin um meine Erstwohnung. Die melderechtliche Registrierung dieser Wohnung als Nebenwohnung ist falsch.“
Was dann weiter passiert, muss sich zeigen.
Die Änderung des Wohnstatus ist unabhängig davon erforderlich. Wenn die Meldebehörde sich auf eine rückwirkende Änderung nicht einlassen will, dann eben „ab sofort“. Für den Streit um die ZWSt ist das zwar erschwerend, macht die Sache aber nicht aussichtslos.
Die Alternative ist: ZWSt zahlen

Wenn die eingangs genannte(n) Voraussetzung(en) nicht zutrifft(-treffen), ist anders vorzugehen.


Kleiner Hinweis nach einem längeren Auslandssaufenthalt:
In DEU haben bestimmte Wörter am Anfang einen Großbuchstaben. Die Kleinschreibung ist zwar für den Schreiber bequemer, erschwert aber das Lesen.

münchen

vincemurr @, Mittwoch, 15.09.2010 (vor 4944 Tagen) @ Alfred

OK...glaub ich habs kapiert....Vielen Dank erstmal.

Dann werde ich morgen zu der Meldebehörde rennen, bei der ich ab 15.12.2008 mit Nebenwohnsitz gemeldet bin (nicht zu der, die ich nach dem Umzug innerhalb Münchens angesteuert habe) rennen und beantragen den Nebenwohnsitz rückwirkend in einen Hauptwohnsitz umändern zu lassen> Kann ja nicht schaden. Oder>

Oder interessiert die nachträgliche Umdeklarierung die Stadtkämmerei garnicht>

Vielen Dank nochmal, vince

münchen

Rebell @, Mittwoch, 15.09.2010 (vor 4944 Tagen) @ vincemurr

» Oder interessiert die nachträgliche Umdeklarierung die Stadtkämmerei garnicht>

Oh nein , jeder Kämmerer und Bürgermeister freut sich wenn wieder ein neuer Erstwohnsitz angemeldet wird, das ist Bargeld! Auf alle Fälle lohnt es sich hier entgegenzukommen zu signalisieren.
Der Oberstdorfer Bürgermeister gibt sogar frustrierten Zwst-Steuerzahlern öffentlich den Hinweis:
"Melden Sie sich doch mit Erstwohnistz an, damit ist die Diskriminierung schnell beendet"

münchen

Alfred @, Mittwoch, 15.09.2010 (vor 4944 Tagen) @ vincemurr

» Kann ja nicht schaden. Oder>
Nein, bestimmt nicht. Wenn die Stadt sich darauf einlässt, erleichtert das später den Streit um die ZWSt.

» Oder interessiert die nachträgliche Umdeklarierung die Stadtkämmerei garnicht>
Hinsichtlich der Erhebung der ZWSt bin ich mir da nicht so sicher wie <Rebell>.