Anmelden in München? Zweitwohnsitzsteuer?

macaroni @, Montag, 20.09.2010 (vor 4967 Tagen)

Hallo,

ich würde gerne kurz meinen Fall zur Diskussion stellen und hoffe auf Ratschläge.

Mein Freund und ich, Schüler und Studentin, wollen nach München ziehen und haben auch bereits eine Wohnung gefunden. Mein Freund wird die Wohnung im nächsten Monat beziehen, ich habe aber vor, erst ab Februar nächstes Jahr meinen Wohnsitz ganz nach München zu verlegen. Bis dahin werde ich nur an einzelnen Tagen bei ihm in unserer Wohnung sein. Meine Frage nun: Wenn er seinen Hauptwohnsitz nun in München anmeldet und ggf. den Mietvertrag vorlegen muss, in dem wir beide namentlich genannt werden (er ist Ausländer und deshalb könnte vielleicht nachgefragt werden), wird die Meldebehörde dann auch wegen mir nachhaken> Wie kann ich glaubhaft machen, dass ich erst später richtig einziehe> Bringt es evtl etwas, einen Zweitwohnsitz anzumelden> Wenn das mit der Einkommensgrenze stimmt, müsste ich als Studentin vermutlich ja nicht der ZWS-Steuerpflicht unterliegen, oder>

Vielen Dank im Voraus!

Anmelden in München? Zweitwohnsitzsteuer?

Alfred @, Montag, 20.09.2010 (vor 4967 Tagen) @ macaroni

Wenn Du – aus welchen Gründen auch immer - unter der bayer. Armutsgrenze bleibst, ist die Befreiung von der ZWSt auf Antrag möglich. Ist halt nur viel Papierkram, den man sich möglichst sparen sollte. Aber insofern hast Du relativ viel Bewegungsfreiheit.

Vorrangig geht es Dir wohl ums Melderecht, und da dreht es sich um die Registrierung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung. Streichen wir deswegen mal die „Wohnsitze“.

Dein Freund kann sich im München mit Hauptwohnung registrieren lassen, wenn er in DEU noch eine weitere Wohnung (dann als Nebenwohnung) nutzt. Ansonsten wäre die Registrierung mit alleiniger Wohnung richtig.

Aus dem Mietvertrag allein ergibt sich für Dich keine melderechtliche Verpflichtung. Man muss eine Wohnung nicht deswegen beziehen, weil man sie angemietet hat. So wie Du schreibst, wirst Du erst im Februar 2011 in die Wohnung einziehen, bis dahin hältst Du Dich nur besuchsweise dort auf. Das wäre melderechtlich ebenfalls nicht relevant. Wenn die Meldebehörde da nachhakt, kann sie das ruhig tun. Ich gehe mal davon aus, dass Du derzeit woanders studierst – das wäre normalerweise ein glaubwürdiger Nachweis.
Andererseits wärst Du aber bei dieser Konstellation auch nicht gehindert, Dich bis Februar in München mit Nebenwohnung registrieren zu lassen (ab Februar dann wohl mit alleiniger Wohnung). Wäre z.B. der Fall wenn Du der Auffassung bist, dort „eingezogen“ zu sein. Bedeutet allerdings zusätzlichen Papierkram wegen der ZWSt.

Anmelden in München? Zweitwohnsitzsteuer?

macaroni @, Montag, 20.09.2010 (vor 4967 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen lieben Dank für die Antwort! Ja, natürlich meinte ich alleiniger Wohnsitz im Falle meines Freundes.
Mein Studienort ist München, aber ich bin bisher immer nach München gependelt. Nächstes Semester werde ich, weil es mein letztes ist, kaum mehr an der Uni sein und damit auch nur sporadisch in München. Eine Monatsfahrkarte werde ich deshalb als Beweis zwar nicht aus den kommenden Monaten vorlegen können, aber aus den letzten Jahren. Ich hoffe, das wird ausreichend sein>

Liebe Grüße und vielen, vielen Dank!