München ZWS-Steuer und Begrüßungsgeld

skifreak @, Sonntag, 26.09.2010 (vor 5133 Tagen)

Hallo!
Ich bin vor 3 Wochen nach München gezogen und habe die Wohnung als Nebenwohnung angegeben. Jetzt habe ich vom Begrüßungsgeld, dem Wohngeld und der ZWS-Steuer erfahren.
Daher jetzt ein paar Fragen. Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

1.Muss ich als Student ohne Einkommen die Steuer bezahlen>

2. Wie komme ich an das Wohngeld und wie viel beträgt das ungefähr pro Monat>

3. Wie komme ich an das Begrüßungsgeld und wie hoch ist dieses ungefähr>

Danke schon mal für die Hilfe!

München ZWS-Steuer und Begrüßungsgeld

Alfred @, Montag, 27.09.2010 (vor 5133 Tagen) @ skifreak

» Ich ... habe die Wohnung als Nebenwohnung angegeben.
Ich hoffe, das stimmt mit Deinen Wohnverhältnissen überein.

» 1.Muss ich als Student ohne Einkommen die Steuer bezahlen>
Die Frage ist, ob Du überhaupt steuerpflichtig bist. Wenn ja, kannst Du Dich – auf Antrag – von der Steuer befreien lassen.

» 2. Wie komme ich an das Wohngeld und wie viel beträgt das ungefähr pro Monat>
Da ist für mich die Frage, ob Dir das überhaupt zusteht. Kenne mich mit der Thematik allerdings nicht besonderes aus.

» 3. Wie komme ich an das Begrüßungsgeld und wie hoch ist dieses ungefähr>
„Begrüßungsgeld“ wird es, wenn überhaupt, nur für Münchener Neubürger geben.

München ZWS-Steuer und Begrüßungsgeld

Rebell @, Montag, 27.09.2010 (vor 5133 Tagen) @ Alfred

» „Begrüßungsgeld“ wird es, wenn überhaupt, nur für Münchener Neubürger
» geben.
Ganz sicher entweder bei Bürgermeister Ude oder beim Innenminister Joachim Herrmann im Maximilianeum, der ist auch ein Freund für die Zweitwohnungsteuer- etwas wird ihm ausser einem Loblied auf Bayern- auf alle Fälle einfallen.

München ZWS-Steuer und Begrüßungsgeld

skifreak @, Montag, 27.09.2010 (vor 5133 Tagen) @ Alfred

Wegen der Nebenwohnug habe ich mit der Dame im KVR besprochen, dass ich wegern der Schule hier bin, und Sie hat mir dann gesagt dass es dann als Nebenwohnung in Ordnung ist.

Wie erfahre ich ob ich Steuerpflichtig bin, und wie stehen die Chancen auf eine Steuerbefreiung>

Ich bin ja Münchner Neubürger, da ich urspünglich aus Ba-Wü komme, und jetzt erst hergezogen bin. Wo kann ich da einen Antrag stellen, an welche Stellen muss ich mich wenden.

Werde mir auch überlegen, ob ich nicht doch Hauptwohnsitz in München anmelde, damit ich Anspruch auf Wohngeld habe, und eben auch das Begrüßungsgeld.

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Alfred @, Montag, 27.09.2010 (vor 5133 Tagen) @ skifreak

» wegen der Schule hier bin, und Sie hat mir dann gesagt dass es dann als Nebenwohnung in Ordnung ist.
Das ist in München nicht anders als in Köln. Wenn die Damen vom Einwohnermeldeamt was erzählen, muss man sehr, sehr vorsichtig sein.

» Wie erfahre ich ob ich Steuerpflichtig bin, und wie stehen die Chancen auf eine Steuerbefreiung>
Du kriegst eine Aufforderung von der Stadt zur Abgabe einer Stuererklärung, dann eien Stuerbescheid, und dann kannst du den Antrag auf Befreiung stellen. Da Du keine eigenen Einkünfte hast. gilt für Dich die bayer. Armutsgrenze. und Du wirst befreit.

» Ich bin ja Münchner Neubürger, da ich urspünglich aus Ba-Wü komme, und jetzt erst hergezogen bin. Wo kann ich da einen Antrag stellen, an welche Stellen muss ich mich wenden.
Überhaupt nicht, da Du kein Bürger der Stadt München bist. Dazu müsstest Du mit alleiniger oder Hauptwohnung in München gemeldet sein.

» Werde mir auch überlegen, ob ich nicht doch Hauptwohnsitz in München anmelde, damit ich Anspruch auf Wohngeld habe, und eben auch das Begrüßungsgeld.
Als ob Du das entscheiden könntest. Und: Hauptwohnsitz geht schon gar nicht.

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Rebell @, Dienstag, 28.09.2010 (vor 5132 Tagen) @ Alfred

» » Werde mir auch überlegen, ob ich nicht doch Hauptwohnsitz in München
» anmelde, damit ich Anspruch auf Wohngeld habe, und eben auch das » Begrüßungsgeld.
Das finde ich die beste Idee, denn die Stadtkämmerei würde sich bestimmt freuen über jeden Neubürger, im Grunde sollten anspruchsberechtigte auf Wohngeld oder auch HartzIV- Empfänger sich grundsätzlich mit Erstwohnsitz melden und nicht umgekehrt. Es wäre doch fatal in München Zweitwohnsitz -und in Baden-Württemberg den Erstwohnsitz behalten und von BA-WÜ Wohnsgeld uns sonstige Unterstützungseinrichtungen in Anspruch nehmen.

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Alfred @, Dienstag, 28.09.2010 (vor 5132 Tagen) @ Rebell

» Das finde ich die beste Idee, denn ...
So toll ist die Idee bei näherer Betrachtung aus finanzpolitischer Sicht nun auch wieder nicht. Die Städte werden - rein statistisch gesehen - auf diese Weise immer „ärmer“ und damit steigt der Finanzausgleich. Umgekehrt werden die ehemaligen Heimatgemeinden relativ gesehen immer „reicher“ und verlieren Gelder, die ihnen zustehen. Insgesamt bleibt es aber ein oft sinnloses Hin- und Herschieben von Steuergeldern mit unnötigen Reibungsverlusten (Geldverbrennung) zum Schaden der Allgemeinheit.

Das Problem liegt neben der Unersättlichkeit kommunaler Verwaltungen in einer meist laxen Handhabung des Melderechts.

Für die Bestimmung der Hauptwohnung kennt das Melderecht im Wesentlichen drei objektive Kriterien:
- vorwiegender Aufenthalt,
- Verheiratete/Lebenspartner,
- Minderjährige.
Auf dieser Basis hat die melderechtliche Registrierung regelmäßig zu erfolgen. Subjektive Kriterien wie der
- Wille zur Niederlassung („Wohnsitz“),
- Wille zur Beibehaltung der Wohnung am Heimatort als Hauptwohnung,
- oft zitierte Lebensmittelpunkt
haben dabei überhaupt nichts bzw. nur hilfsweise („Schwerpunkt der Lebensinteressen“) zu suchen.

Hinzu kommt, dass die Melderegister bezüglich der Nebenwohnungen meist mehr als unzuverlässig sind. Es ist auffällig, dass bei Einführung der ZWSt im Allgemeinen meist ca. 50 % der Nebenwohnung ersatzlos „verschwinden“. Die Existenz dieser „Karteileichen“ und die vielfältigen Ursachen dafür sind sattsam bekannt, z.T. auch systembedingt. Sie könnten durch sorgfältigere Bearbeitung wenigstens teilweise vermieden werden. Mit dem scheinheiligen Hinweis auf ein „Massengeschäft“ kann diese Schlamperei bei einem Anteil von lediglich ca. 2 bis ca. 4 % Nebenwohnungen nicht rechtfertigt werden.

Für die an das Melderecht anknüpfende ZWSt ergibt sich daraus, dass eine Registrierung mit Nebenwohnung ein völlig ungeeigneter Sachverhalt ist, um als Anknüpfpunkt für eine Steuer zu gelten. Das ist höchstrichterlich seit 1983 fortlaufend festgestellt und immer wieder negiert worden. Ein Wunder höchstrichterlicher Rechtsprechung, das einen Laien faszinieren kann, wenn er von dieser absurden, legalen Steuer nicht unmittelbar betroffen ist.

München ZWS-Steuer und Begrüßungsgeld

Soraya @, Dienstag, 28.09.2010 (vor 5132 Tagen) @ Alfred

Einführung der ZWSt im
» Allgemeinen meist ca. 50 % der Nebenwohnung ersatzlos „verschwinden“. Die Existenz dieser „Karteileichen“ und die vielfältigen Ursachen dafür sind » sattsam bekannt, z.T. auch systembedingt. Sie könnten durch sorgfältigere
» Bearbeitung
Von sorgfältiger Bearbeitung lieber Alfred kann es nicht immer zu Tun haben, denn die Raffgier vieler Kommunen erstreckt sich in den wenigsten Fällen auf die Meldung mit einem Nebenwohnsitz sondern hier nimmt die Kommune die Unterlagen -= Grundbuch oder notarielle Beurkundung einer Ferienwohnung und schon hat der oder die vielen Sachbearbeiter für die Zweitwohnungssteuer die relevanten Daten. Aus gemachter Erfahrung ist eben dann ein Besitzer schnellstens zum Nebenwohnsitzbürger abgestempelt. Die Jadg nach dem Geld kann beginnen! in der Regel wird der Steuerbescheid ohne jeglich vorherige Auskunft zugestellt. Schon beginnen die Fristen zu laufen.
Da steht noch irrsinigerweise etwa von Steueranmeldung und Fragebogen aber in aller Regel geht es den gezielten Weg in die Abzocke!
Dies trifft bei den voherschenden Verhältnisse im Freistaat Bayer ganz und gar zu!

Für die an das Melderecht anknüpfende ZWSt ergibt sich daraus, dass eine Registrierung mit Nebenwohnung ein völlig ungeeigneter Sachverhalt ist, um
» als Anknüpfpunkt für eine Steuer zu gelten. Das ist höchstrichterlich seit » 1983 fortlaufend festgestellt und immer wieder negiert worden.
Ein Wunder höchstrichterlicher Rechtsprechung, das einen Laien faszinieren kann, wenn
» er von dieser absurden, legalen Steuer nicht unmittelbar betroffen ist.

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Alfred @, Dienstag, 28.09.2010 (vor 5132 Tagen) @ Soraya

Die Raffgier der meisten Kommunen erstreckt sich sehr wohl auf die melderechtliche Registrierung – und das ausschließlich. Das von Dir, liebe Soraya, geschilderte Verfahren ist nur in kleinen Kommunen dazu geeignet, um ZW-Inhaber zu ermitteln. Größere Kommunen – z.B. Millionenstädte wie Köln, Hamburg, München und Berlin - können das gar nicht leisten. Und diese größeren Kommunen stellen nun mal die Masse der Steuerzahler.
PS:
Als "klein" definiere ich hier u.a. solche Kommunen, wo der BM seine Ratsherren noch eigenhändig (verprügelt - gestrichen) zur Ordnung ruft und keinen Stadtdirektor hat, der dies für ihn übernimmt.

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Soraya @, Mittwoch, 29.09.2010 (vor 5131 Tagen) @ Alfred

» größeren Kommunen stellen nun mal die Masse der Steuerzahler.

Hallo Alfred, mit Deiner These - die größeren Kommunen stellen die Masse- bin ich nicht ganz einig, ein Blick in die Statistik weist doch klar aus, dass ab dem Jahr 2005- also in jenem Jahr wo man in Bayern das Verbot aufgehoben hat- stiegen die Einnahmen aus der Zwst rasant nach oben. Das ist keinesfall richtig, dass der Anstieg in dieser Größenordnung nur von den Großstädten herrühren würde.
In Bayern im Jahre 2005 sollen über 26 Mio € sein. Leider kann ich nur jener Statistik Vertrauen schenken, "die ich selbst manipuliert habe!"

Wer ergänzt die Statistik überhaupt >>>>

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Alfred @, Mittwoch, 29.09.2010 (vor 5131 Tagen) @ Soraya

Ich vertraue jeder Statistik, deren Aussagen ich nachvollziehen kann. Aber ein Blick in die Statistik genügt nicht, um eine klare Aussage treffen zu können. Man muss schon genauer hingucken. Eine Statistik über die Zahl der Steuerzahler/Steuerfälle gibt es nicht. Insofern ist meine Behauptung natürlich nur eine Vermutung. Durch die "Einnahmenstatistik" lässt sie sich allerdings nicht widerlegen. Den ganzen Komplex umfassend zu untersuchen dürfte nicht möglich sein, weil die Rohdaten fehlen und die Kommunen auch kein Interesse daran haben ("Wir wollen gar nicht wissen, was wir tun").

So ist es schon mal nicht richtig, davon auszugehen, dass es in Bayern keine größeren Kommunen gäbe. Die Einnahmen sagen auch nur bedingt etwas über die Anzahl der Steuerfälle aus. Diese wird auch in BY vermutlich von den „größeren“ Kommunen wie z.B. München, Nürnberg, Erlangen, Fürth, Augsburg, Freising bestimmt. Dass denen wiederum mit Einführung der bayerischen Armutsgrenze die Einnahmen (bei gleichzeitig massiv erhöhtem Verwaltungsaufwand) wegbrechen dürften, ist eine andere Sache. Wirkt sich aber in der Statistik aus. Viele Steuerfälle, geringe Einnahmen, wenig Steuerzahler. Ist aber derzeit noch nicht erkennbar. Auch die inzwischen sattsam bekannte Möglichkeit, die ZWSt "durch Ummeldung zu vermeiden", trifft meist die größeren Kommunen und wird/hat die Zahl der Steuerzahler beeinflussen/beeinflusst

Hinzu kommt: Seit 2005 nimmt auch außerhalb Bayerns die Zahl der ZWSt-erhebenden größeren Kommunen zu; einige Beispiele: Köln, Wuppertal, Mainz, Trier, Saarbrücken. Auch die beeinflussen die Einnahmestatistik. Die Bedeutung der ZWSt liegt für diese Kommunen übrigens nicht in den unmittelbaren Steuereinnahmen – die wollen die Kämmerer meist gar nicht. Die ZWSt wird den Städten oft aufgezwungen – das ist eine Feststellung, keine Entschuldigung.

Für die Anzahl der Steuerfälle ist natürlich auch die jeweilige Verwaltungsgerichtsbarkeit mitbestimmend. Wenn das BVerwG dem bayer. VGH im Jahre 2009 den Unterschied zwischen Inhaber und Besitzern/Eigentümer erklären musste, kann man getrost davon ausgehen, dass der Fehler in einigen früheren Entscheidungen der unfehlbaren bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit zu finden ist. Ob die Entscheidung des BVerwG zu einem nachhaltigen Lernprozess geführt hat, bleibt abzuwarten.

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skifreak @, Dienstag, 28.09.2010 (vor 5131 Tagen) @ Alfred

» » Werde mir auch überlegen, ob ich nicht doch Hauptwohnsitz in München
» anmelde, damit ich Anspruch auf Wohngeld habe, und eben auch das
» Begrüßungsgeld.
» Als ob Du das entscheiden könntest. Und: Hauptwohnsitz geht schon gar
» nicht.

Warum geht Hauptwohnsitz gar nicht>

München ZWS-Steuer und Begrüßungsgeld

Alfred @, Dienstag, 28.09.2010 (vor 5131 Tagen) @ skifreak

» Warum geht Hauptwohnsitz gar nicht>
Reine Kirschkernschnitzerei.

München ZWS-Steuer und Begrüßungsgeld

Himbim13 @, Mittwoch, 29.09.2010 (vor 5131 Tagen) @ Alfred

» » Warum geht Hauptwohnsitz gar nicht>
» Reine Kirschkernschnitzerei.

Ich kenne Kommunen, denen es vor allem um die Hauptwohnung geht. Infolge von Indizien wird der Lebensmittelpunkt festgestellt und mit Bescheid eine als Nebenwohnung angemeldete Wohnung zur Hauptwohnung bestimmt. Grund ist die Erreichung bestimmter Einwohnergrenzen. Z.B. 500 Tausend, 1Mio (s. Köln). Warum> Weil von diesen Grenzen Posten und die Höhe der Schlüsselzuweisungen von Bund und Land abhängt. Mit der ZWSt. will man erreichen die Zahl der Hauptwohnungsbürger zu erhöhen und wenn dies auf freiwilliger Basis nicht erreicht wird nimmt man den ZW - Steuerbetrag als Zubrot mit.
Wenn das nicht so wäre, würde man von den Kommunen nicht ständig hören, „machen sie doch ihre Whg. zur Hauptwohnung, dann brauchen sie keine ZWST zu zahlen“(soweit nicht die andere Kommune auch diese Steuer erhebt). Dass damit, in einem angeblichen freiheitlichen Rechtsstaat, ein verbotenes steuerliches Gefälle (s. BVerfG), nicht nur auf Orts-, Länder- sondern auch auf Bundesebene hervorgerufen wird, wird von denen, die sich immer brüsten wir wären ein freiheitlicher Rechtsstaat vollständig ignoriert. Darüber hinaus beinhaltet eine solche Aufforderung in meinen Augen einen Erpressungstatbestand. In Folge dieser Sachlage möchte ich auf den Forumsbeitrag von Rebell, vom 26.09.2010 (Generelle Abhilfe) verweisen, mit der diese perverse Sachlage beendet würde. Ich frage mich immer, wie ist es mit unserer persönlichen Freiheit bestellt, noch dazu, wenn man heute die technischen Kommunikations- Möglichkeiten berücksichtigt. Die erforderlichen Aufgaben einer Ordnungsbehörde (Meldebehörde) wären meines Erachtens, ins besonderen im Hinblick auf das Recht auf Individuelle Selbstbestimmung eines Bürgers dieses Landes nicht aufgehoben (s. die bereits bestehenden Register (AZR, BZR, Flensburg usw.).