Zweitwohnsitz in München - keine Miete gezahlt

Mareen @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 5143 Tagen)

Hallo.

In 2009 hatte ich meinen Hauptwohnsitz außerhalb von Bayern. Bin dann "halb" versetzt worden nach München. Hier hatte ich dann alleine eine Wohnung, in der habe ich nur 1,5 Monate gelebt (ein paar Tage die Woche) und habe mich in der kurzen Zeit gar nicht erst angemeldet. Habe aber von meinem Arbeitgeber die Miete für diese Wohnung bezahlt bekommen (als steuerfreie Arbeitgeberleistung bei doppelter Haushaltsführung).

Bin dann im Juli zu meinem Freund in seine Wohnung gezogen in München und habe für die paar Tage, die ich da war, keine Miete gezahlt (und auch keinen Mietzuschuss mehr vom Arbeitgeber bekommen). In dieser Wohnung habe ich mich als Zweitwohnsitz angemeldet. Muss ich trotzdem eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen> Ich war bis Juli 2010 dort gemeldet, war aber in 2010 nicht mehr in der Wohnung wg. Krankheit. Seit Juli 2010 habe ich jetzt meinen einzigen und Hauptwohnsitz in München in meiner eigenen Wohnung.

Muss ich Steuern für die Zweitwohnung zahlen, obwohl ich keine Miete gezahlt habe> Und wenn, für das ganze Jahr 2009, obwohl ich erst im Juli eingezogen bin>

Und weiß vielleicht auch jemand, wenn ich bei der normalen Einkommenssteuererklärung die doppelte Haushaltsführung nicht ansetzen möchte - weil ich keine zusätzlichen Kosten hatte, die Miete wurde ja für die 1. Wohnung übernommen - ich trotzdem die steuerfreie Arbeitgeberleistung für dp. Haushaltsführung angeben muss>

Vielen Dank für eure Hilfe.

Zweitwohnsitz in München - keine Miete gezahlt

Alfred @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 5143 Tagen) @ Mareen

Darf ich mal vermuten, dass Du
1. vom Juni 2009 bis Juli 2010 für die Wohnung Deines Freundes mit Nebenwohnung registriert warst,
2. hinsichtlich dieser Wohnung keine rechtliche Verfügungsgewalt besessen hast (also nur "geduldet" warst)>

Meine Frage: Gibt es für Deine Besorgnis wegen der ZWSt einen konkreten Anlass (z.B. Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung)>

Fragen zur Einkommensteuer beantwortet verbindlich am besten ein Steuerberater o.vgl.

Was das Wohnsitzgeschnorchel angeht::-D :-(
Für Wohnsitze muss man überhaupt keine Zweitwohnungsteuer zahlen, man kann sie auch nicht anmelden und in der doppelten Haushaltsführung haben sie auch nichts zu suchen. Da sich aber kein Mensch an gesetzlich festgelegte Begriffe hält, ist es vermutlich auch egal, ob Du für eine Neben- oder Zweitwohnung oder einen Neben- oder Zweitwohnsitz eine so genannte „Zweitwohnungsteuer“ zu berappen hast, weil Du irgendeinen Wohnung i.S.d. Melderechts zwar benutzt aber nicht innegehabt hast.
Für melderechtliche Fragen mal auf der Startseite im Menu unter „Hauptwohnung“ nachlesen.

Zweitwohnsitz in München - keine Miete gezahlt

Mareen @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 5143 Tagen) @ Alfred

» Darf ich mal vermuten, dass Du
» 1. vom Juni 2009 bis Juli 2010 für die Wohnung Deines Freundes mit
» Nebenwohnung registriert warst,
» 2. hinsichtlich dieser Wohnung keine rechtliche Verfügungsgewalt besessen
» hast (also nur "geduldet" warst)>

Ähm... rechtliche Verfügungsgewalt> Ja, ich habe mich in der Wohnung meines Freundes angemeldet, als Zweitwohnung.

»
» Meine Frage: Gibt es für Deine Besorgnis wegen der ZWSt einen konkreten
» Anlass (z.B. Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung)>

Ja, ich habe eine Aufforderung erhalten.
»

» Fragen zur Einkommensteuer beantwortet verbindlich am besten ein
» Steuerberater o.vgl.

Stimmt, aber der ist auch sauteuer! ;-)

Zweitwohnsitz in München - keine Miete gezahlt

Alfred @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 5143 Tagen) @ Mareen

» Ähm... rechtliche Verfügungsgewalt> Ja, ich habe mich in der Wohnung meines Freundes angemeldet, als Zweitwohnung.
Also nicht im Menu nachgelesen.:-D
Du bist für die Wohnung Deines Freundes mit Nebenwohnung registriert, d.h., dass Du diese Wohnung benutzt. Berechtigt natürlich, denn Dein Freund hat Dir eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit geboten. Mehr gibt das Mederecht nicht her. Innehaben einer Wohnung für die persönliche Lebensführung setzt voraus, dass Du rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen kannst. Du musst also entsprechend Deiner Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie Du z.B.
- diese nutzt,
- diese einrichtest/gestaltest,
- Dich selbst darin aufhalten willst,
- sie anderen zur Verfügung stellen willst.
Noch mal die Frage: Hattest Du die Wohnung inne>
Wenn nein, ist diese Nebenwohnung nur im Sinne der u.a. deswegen verfassungswidrigen Münchener Satzung eine Zweitwohnung, Du bist aber nicht steuerpflichtig, weil Du die Wohnung nicht innehast. Wenn die Steuererklärung der Stadt, die ich nicht kenne, eine derartige Erklärung nicht ermöglicht – und das vermute ich mal - solltest Du nur die Angaben zur Neben- und Hauptwohnung ausfüllen und ggf. ein Anschreiben verfassen.
Problem mit der Stadt wirst Du vmtl. trotzdem bekommen, denn die handhaben die Satzung vmtl. nach Kassenlage und lesen in die Satzung hinein, was da sehen wollen.

» » Fragen zur Einkommensteuer beantwortet verbindlich am besten ein Steuerberater o.vgl.
» Stimmt, aber der ist auch sauteuer! ;-)
Wenn er es wert ist …:-(

Zweitwohnsitz in München - keine Miete gezahlt

Mareen @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 5143 Tagen) @ Alfred

Nein, ich hatte sie nicht inne - ich hatte nicht mal einen Mietvertrag und es war SEINE Wohnung. Im Haus seiner Mutter. Ich hatte lediglich einen Schlüssel. Naja, so ungefähr.

Ok, mal anders: eigentlich kann ja nichts passieren, wenn ich beim Kassen- und Steueramt anrufe, sage, dass ich dort zwar ab und zu war, aber weder Vertrag hatte noch Miete gezahlt habe, dann können die doch keine Steuern von mir haben wollen>! Ich meine, wofür denn bitte>>

Und für dieses Jahr...wenn ich nachweisen kann, dass ich dieses Jahr zwar bis Juli noch dort gemeldet war, aber nicht mehr in der Wohnung war (mehrere Monate im Krankenhaus) wollen die dann trotzdem noch Kohle für 2010>

Zweitwohnsitz in München - keine Miete gezahlt

Alfred @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 5143 Tagen) @ Mareen

» Nein, ich hatte sie nicht inne - ich hatte nicht mal einen Mietvertrag und es war SEINE Wohnung. Kein "Innehaben" - das ist doch schon mal was.

» Ok, mal anders: eigentlich kann ja nichts passieren, wenn ich beim Kassen- und Steueramt anrufe, sage, dass ich dort zwar ab und zu war, aber weder Vertrag hatte noch Miete gezahlt habe, dann können die doch keine Steuern von mir haben wollen>! Ich meine, wofür denn bitte>>
Wofür> Für die Stadtkasse natürlich. Du meinst doch nicht im Ernst, dass der Kämmerer kein Geld von Dir will, nur weil Du da anrufst. In Köln z.B. wäre das eine ganz schlechte Idee. Da kriegst Du postwendend einen Steuerbescheid (geschätzt) und musst beim Verwaltungsgericht klagen, um ihn wieder los zu werden. Meine Empfehlung: Mache es schriftlich – am besten mit Eingangsbestätigung auf einer Kopie des Schreibens/der Steuererklärung. Und erzähle nichts von „keine Miete gezahlt“, „kein Vertrag“ usw. das sind alles keine Gründe. Das Einzige was zählt: Du warst nicht Inhaberin der Wohnung. Damit kannst Du sogar vor einem bayer. Verwaltungsgericht durchkommen.

Ich weiß nicht, wie es in München zugeht. Aber manche Städte sind außer Rand und Band, wenn sie das Wort „Zweitwohnungsteuer“ nur hören. Was sich dahinter wirklich verbirgt, wollen sie gar nicht wissen.

» ...wenn ich nachweisen kann, dass ich dieses Jahr zwar bis Juli noch dort gemeldet war, aber nicht mehr in der Wohnung war (mehrere Monate im Krankenhaus) wollen die dann trotzdem noch Kohle für 2010>
Nachweisen musst Du – beim Einwohnermeldeamt und nicht gegenüber der Kämmerei - dass Du aus der Wohnung ausgezogen bist. Dann können sie, müssen aber nicht, das Melderegister berichtigen. Probieren kannst Du es, es hat mit der ZWSt und dem Nicht-Innehaben der Nebenwohnung nur am Rande was zu tun. Davon abgesehen: Das ist natürlich auch gegenüber der Käömmerei ein Hilfsargument. Was die daraus machen steht in den Sternen.