Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Gustav @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 4915 Tagen)

ausgebrochen >
Kann es sein, dass der Bayerische Lankreistagspräsident als Schirmherr dieser Seuche als kommunaler Befürworter agiert>
Angeblich wurde vom Stadtrat die Satzung längst beschlossen zur Erhebung der Steuer ab 1.1.2011 aber diese Satzung wird wie ein Geheimnis gehütet- siehe nachstehende Stellungnahme

Am 08.11.2010 10:51, schrieb Keck Alexander:
Sehr geehrte/r Frau/XXXXXXX

ihre E-Mail bezüglich der Zweitwohnungsteuer wurde mir von Frau Pongratz,( = Bürgermeisterin) als zuständiger Sachbearbeiter, weitergeleitet.

Die Zweitwohnungsteuer der Stadt Miesbach wurde zwar vom Stadtrat genehmigt, tritt aber erst im Jahr 2011 in Kraft.
Somit wird die Satzung erst im nächsten Jahr auf die Internetseite gestellt. Ebenfalls versenden wir die Satzung per Post, Email, Fax etc.
erst nach in Kraft treten.

Wenn sie die Satzung vorab einsehen möchten, können Sie gerne im Rathaus Miesbach, Rathausplatz 1, 83714 Miesbach, Zimmer Nr.1
vorbei kommen.



Mit freundlichen Grüßen

Keck
________________________________________________________

Stadt Miesbach
- Finanzverwaltung -
Rathausplatz 1
83714 Miesbach

Tel.: 0049/(0)8025/283-33
Fax.: 0049/(0)8025/283-57
eMail.: keck@miesbach.de


________________________________________________________

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Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 4915 Tagen) @ Gustav

Keck – nomen est omen.
Kann es sein, dass in Bayern die Uhren so anders gehen, dass einige noch gar nicht gemerkt haben, dass die Luitpoldinger nicht mehr regieren und sich die rechtlichen Grundlagen des Herzogtums geändert haben>

Davon abgesehen: Eine E-Mail ist natürlich unverbindlich - schnell geschrieben, schnell beantwortet.

Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 4915 Tagen) @ Gustav

versenden wir die Satzung per Post, Email, Fax
» etc. » erst nach in Kraft treten.
»

» Wenn sie die Satzung vorab einsehen möchten, können Sie gerne im Rathaus
» Miesbach, Rathausplatz 1, 83714 Miesbach, Zimmer Nr.1
» vorbei kommen.

Ja da kann spekuliert werden, die Miesbacher werden genau die gleiche "raffgierige" Satzung beschlossen haben wie die Gemeindehäupter von Feldafing.
Ein ganz klares Zeiche wird hier gesetzt, man möchte die Zweitwohnungsbesitzer so stark strangulieren,denn die Sache mit einer Agentur ist schon gesetzeswidrig und diskriminierend - wenn nun eine Eigentümer bei einer möglichen Eigennutzung von 14 Tagen 25 % der Jahressteuer zu entrichten hat, dann müsste jeder Urlauber der sonst über die Touristikabteilung oder einem Hotel nach 15 Tagen ebenfalls mit einer Zwst. besteuert werden.
Wenn das so nicht der Fall sein sollte, dann ist jeder bescheuert der hier nicht den Klageweg riskiert!
Da kann dann auch ein Zwst- besessene - Landrat nicht mehr helfen!!
Diese Entwicklung kann nur noch begrüßt werden!!

Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Dienstag, 16.11.2010 (vor 4911 Tagen) @ Rebell

» nicht den Klageweg riskiert!
» Da kann dann auch ein Zwst- besessene - Landrat nicht mehr helfen!!
» Diese Entwicklung kann nur noch begrüßt werden!!

Hah - die Stadtverwaltung hält was sie verspricht, Man gibt die Satzung nicht preis, wenn jemand ins Rathaus kommt und nach der Satzung fragt, dann gibts angeblich die Auskunft:
"Der zuständige Sachbearbeiter ist nicht da und man wird gebeten nächste Woche nochmals vorbeizukommen"so geschehen in der Woche 45

Ob hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde = Landratsamt Miesbach Erfolg hätte >>

Das kann bezweifelt werden, da der Herr Landrat die reine Oberbayerische Meinung vertritt: "Die kommunen brauchen die Einnahmen aus der Zwst. ganz dringend"

Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Freitag, 26.11.2010 (vor 4901 Tagen) @ Rebell

» "Der zuständige Sachbearbeiter ist nicht da und man wird gebeten nächste Woche nochmals vorbeizukommen"so geschehen in der Woche 45

Das gleiche Spiel setzte sich fort in KW 46 und KW 47, also nach 3 Anläufen und bestimmter Hartnäckigkeit unseres Beauftragten erbarmt sich eine Angestellte und händigte diese Satzung aus!

Hier die Steuersätze
bis Jahres-Kaltmiete ergibt eine Jahres-Zwst.
ab 1250.- € 110
ab 1250,01 bis 2500.- € 225
ab 2500,01 bis 5000.- € 450
ab 5000,01 bis 10000,- € 900
ab 10000,01 bis 20000.- € 1800
ab 20000,01 bis 40000.- € 3600
ab 40000,01 € 7200

Was hier fehlt ist noch eine Stufe von über 10 000 € Jahressteuer!
Die Jagd auf die Reichen kann nun auch in Miesbach beginnen!

Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Freitag, 26.11.2010 (vor 4900 Tagen) @ Rebell

» Hier die Steuersätze
» bis Jahres-Kaltmiete ergibt eine Jahres-Zwst.
» ab 1250.- € 110
» ab 1250,01 bis 2500.- € 225
» ab 2500,01 bis 5000.- € 450
» ab 5000,01 bis 10000,- € 900
» ab 10000,01 bis 20000.- € 1800
» ab 20000,01 bis 40000.- € 3600
» ab 40000,01 € 7200
»
» Was hier fehlt ist noch eine Stufe von über 10 000 € Jahressteuer!
Konsequent wären 14.400 ab einer Jahreskaltmiete von mehr als 80.000 EURO.
Wer keine ZWSt zahlen will, darf halt nicht mehr als 1.249,99 EURO pro Jahr ausgeben. Ist doch sozial gedacht.

Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Dienstag, 30.11.2010 (vor 4897 Tagen) @ Alfred

» Wer keine ZWSt zahlen will, darf halt nicht mehr als 1.249,99 EURO pro Jahr
» ausgeben. Ist doch sozial gedacht.

Den Begriff sozial hierfür anzuwenden ist nicht ganz passend und darf in einem Rechtsstaat als fraglich einzustufen.

Echt Sozial wäre, wenn die Kommunen derartige Wohnungen von "Reichen" nicht nur teilweise sondern vollkommen enteignen würden und hilfsbedürftigen Menschen möglicht zu günstigsten Konditionen um Not zu lindern zur Verfügung stellen!

Es gab doch in Deutschland schon mal ein, hoffentlich nicht sich wiederholdender Zeitabschnitt, da hat man den Juden Immobilien enteignet und den parteitüchtigen Bürgern sehr billig zum Erwerb verholfen.

Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Dienstag, 30.11.2010 (vor 4897 Tagen) @ Rebell

» Echt Sozial wäre, wenn die Kommunen derartige Wohnungen von "Reichen" nicht nur teilweise sondern vollkommen enteignen würden und hilfsbedürftigen Menschen möglicht zu günstigsten Konditionen um Not zu lindern zur Verfügung stellen!
Je nach Definition von "reich" und "hilfsbedürftig" wäre das eher sozialistisch als sozial. Würde aber einen Teil der ZWSt-Probleme lösen. Enteignen kann man allerdings nur die Besitzer, nicht die Inhaber.

» Es gab doch in Deutschland schon mal einen, hoffentlich nicht sich wiederholenden Zeitabschnitt, da hat man ...
Diese Hoffnung ist müssig. So weit brauchen wir in der deutschen Geschichte gar nicht zurückgehen ...

Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Dienstag, 30.11.2010 (vor 4896 Tagen) @ Alfred

» Enteignen kann man allerdings nur die Besitzer, nicht die Inhaber.
Lieber Alfred bist Du Dir da ganz sicher >
Ist Dir denn das BFH Urteil v. 17.2.2010 bekannt>
Der BFH hat entschieden, dass Inhaber einer Zweitwohnung in Berlin auch dann zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer verpflichtet sind, wenn an der Erstwohnung keine Verfügungsbefugnis besteht:

Bei unserer Rechtssprechung ist vieles schon möglich was einem Normalbürger als fast unmöglich erscheint. Vielleicht kann auch mal ein Inhaber enteignet werden, es kommt nur daraauf an wie es interpretiert wird >
»
» » Es gab doch in Deutschland schon mal einen, hoffentlich nicht sich » wiederholenden Zeitabschnitt, da hat man ...
» Diese Hoffnung ist müssig. So weit brauchen wir in der deutschen Geschichte » gar nicht zurückgehen ...
Willst Du damit etwa sagen beinahe sind wir schon wieder soweit>
Die Jagd auf Zweitwohnungsbesitzer ist in vollem Gange !
Irgend jemanden muss man ja mal verfolgen - solche Sitationen beweisen doch wie wichtig in einem Rechtsstaat die totale Überwachung mit allem Datenmaterial Wert sein kann!!

Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Dienstag, 30.11.2010 (vor 4896 Tagen) @ Rebell

» Lieber Alfred bist Du Dir da ganz sicher >
So ziemlich.
» Ist Dir denn das BFH Urteil v. 17.2.2010 bekannt>
Nein, es ist - wie man mir gesagt hat - nicht des Lesens wert.

» Der BFH hat entschieden, dass Inhaber einer Zweitwohnung in Berlin auch dann zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer verpflichtet sind, wenn an der Erstwohnung keine Verfügungsbefugnis besteht:
Das ist nicht nur in Berlin so (s. BVerf-/-verwG). Aber was hat das bitte mit meiner Feststellung zu tun>

» Bei unserer Rechtssprechung ist vieles schon möglich was einem Normalbürger als fast unmöglich erscheint.
Das mag ja stimmen, aber s.o.

» Vielleicht kann auch mal ein Inhaber enteignet werden, es kommt nur daraauf an wie es interpretiert wird >
Im Zusammenhang mit der ZWSt gibt es beim Begriff des Inhabers derzeit (noch) keine Interpretationsmöglichkeit.

» Willst Du damit etwa sagen beinahe sind wir schon wieder soweit>
Nein, dass hatten wir in Deutschland auch nach den Nationalsozialisten – z.B. im real existierenden Sozialismus.

» Die Jagd auf Zweitwohnungsbesitzer ist in vollem Gange !
Die Jagd gilt nicht den Besitzern von Zweitwohnungen sondern einem Teil der Inhaber, von denen wiederum ein Teil Besitzer/Eigentümer sein mag.