Praktikum in Stuttgart

damaris89 @, Montag, 06.12.2010 (vor 4982 Tagen)

Hallo,

Habe mich versucht über das deutsche Meldegesetz zu informieren, aber je mehr ich gelesen habe desto mehr wurde ich verwirrt. Darum hoffe ich hier Antworten zu erhalten.

Mein Fall:
Ich bin Studentin und wohne mit Hauptwohnsitz in Wien/Österreich. Jetzt will ich ab Februar ein 4 monatiges Praktikum in Stuttgart machen. Dabei würde ich im Haus meiner Oma wohnen. Jetzt die Frage, muss ich mich überhaupt Zweitwohnsitz dort melden oder reicht es wenn ich einfach nur dort bin. Und wenn ja muss ich eine Steuer bezahlen auch wenn ich keine Miete bezahle, da das Haus ja meiner Oma gehört.

Danke schon mal für Antworten

Praktikum in Stuttgart

Alfred @, Montag, 06.12.2010 (vor 4982 Tagen) @ damaris89

Bitte nicht das Melderecht mit dem ZWSt“Recht“ vermischen und dann noch die Wohnsitznahme unterrühren.

Deine Meldepflicht richtet sich nach § 21 Abs. 2 Meldegesetz Baden-Württemberg.
Ein Einwohner, der sonst im Ausland wohnt und im Inland nicht gemeldet ist, und für länger als zwei Monate eine Wohnung bezieht, muss sich registrieren lassen. Da Du nur eine Wohnung in DEU hast/haben wirst, ist diese melderechtlich gesehen Deine einzige/alleinige Wohnung. So weit das Melderecht.

Bezüglich der ZWSt musst Du Dir keine großen Gedanken machen. wenn Du die Wohnung bei Deiner Oma nicht „innehast“ (was wohl der Fall sein wird). Die Stuttgarter behaupten zwar etwas anderes, aber das ist rechtlich (noch) nicht durchsetzbar. Außerdem, und das ist viel entscheidender: Nur Nebenwohnungen können nach der Stuttgarter Satzung Zweitwohnungen sein. Vermutlich wirst Du nicht mal gefragt, denn etwas anderes als Nebenwohnungen kann die Stadt eigentlich nicht erfassen.

Noch Fragen>

Hier das Meldegesetz BW zum Nachlesen.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/non/page/bsbawueprod.psml>pid=Dokument...