schöner Mist...

enaira @, Donnerstag, 09.12.2010 (vor 5024 Tagen)

Hallo....

ich wohne seit Dezember 2008 in einem Studentenwohnheim in Mainz. Leider habe ich mich damals nicht dort gemeldet, da ich der GEZ entgehen wollte und mein Vater der festen Überzeugung war, es genüge, an einem Wohnort gemeldet zu sein.

Vor einer Woche dann plötzlich dein Schreiben der Stadt Mainz: Es wurde festgestellt, dass sie nicht gemeldet sind, wir bitten Sie das umgehend zu ändern.

Gesagt, getan. War beim Einwohnermeldeamt und habe mich gemeldet, musste 35 Euro Buße zahlen (völlig in Orndung). Nur leider hat sich die Dame geweigert, mich für die sozusagen "fehlenden" zwei Jahre mit Hauptwohnsitz zu melden, sondern hat mich von 2008-2010 (jeweils Dez.) mit Zweitwohnsitz eingetragen (das musste ich auch unterschreiben!). Ich war zuerst so froh, dass ich alles hinter mir habe (hatte erst Angst mir würde vllt sogar ein Verfahren drohen), dass ich dachte, alles besser als vielleicht vorbestraft aus der Sache rauszugehen.
Habe also unterschrieben...

Erst nach Recherchen zu Hause habe ich festgestellt, dass mir nun droht, fast 700 Euro, die ich nicht habe, zurückzahlen zu müssen.

Ich habe jetzt noch einige Fragen: Kann man das in Raten zahlen> Macht es Sinn, einen Anwalt einzuschalten, weil es ja eigentlich nicht rechtens war, dass sie mich mit Zweitwohnsitz gemeldet hat, sie hätte mir ja eigentlich beweisen müssen, dass Mainz nicht mein Hauptwohnsitz war (dummerweise habe ich es aber so unterschrieben :( ). Kann man da noch was machen> Mein Vater hat eine Rechtschutzversicherung, also wäre der Anwalt sozusagen "umsonst".

Könnte es sein, dass ich nicht "nur" die ca. 700 EUro zahlen muss, sondern noch ein "Bußgeld", da die ZWS-Steuer erst jetzt eingezogen werden kann>

schöner Mist...

enaira @, Donnerstag, 09.12.2010 (vor 5024 Tagen) @ enaira

Ich zahle laut Vertrag 259 Euro, momentan aber 298, weil die Miete erhöht wurde. Kann ich jedoch die 259 angeben, weil es ja auch im Vertrag steht oder mache ich mich strafbar> Und ich zahle keine Kaltmiete, sondern im Vertrag steht nur ein Betrag, kann ich mir davon vom Vermieter die Nettokaltmiete berechnen lassen oder wird bei Zimmern in Wohnheimen immer die Komplettmiete herangezogen>

schöner Mist...

Alfred @, Freitag, 10.12.2010 (vor 5024 Tagen) @ enaira

» Ich zahle laut Vertrag 259 Euro, momentan aber 298, weil die Miete erhöht wurde. Kann ich jedoch die 259 angeben, weil es ja auch im Vertrag steht oder mache ich mich strafbar>
Bis zur Mieterhöhung gilt die alte Miete, danach die neue. Wird ja wohl ein Schreiben des Vermieters da zugeben. Die Stadt dürfte zudem die Miete auch ziemlich genau kennen.

» Und ich zahle keine Kaltmiete, sondern im Vertrag steht nur ein Betrag, kann ich mir davon vom Vermieter die Nettokaltmiete berechnen lassen oder wird bei Zimmern in Wohnheimen immer die Komplettmiete herangezogen>
Auch bei Zimmern im Wohnheim gilt die Kaltmiete. Der Vermieter - der wohl auch Anlass für die Feststellung der Nichtanmeldung war - muss eigentliích die Kaltmiete angeben. Aber vielleicht sind auch die Psuschalen für dich günstiger. Steht alles in
"§ 5 Bemessungsgrundlage
(1) Die Abgabe bemisst sich nach der auf Grund des Mietvertrages im Abgabenzeitraum geschuldeten Nettokaltmiete. Als im Abgabenzeitraum geschuldete Nettokaltmiete ist die für den ersten vollen Monat des Ermittlungszeitraums geschuldete Nettokaltmiete, multipliziert mit der Zahl der in den Abgabenzeitraum fallenden Monate, anzusetzen. Sollte im Mietvertrag zwischen den Parteien eine Miete vereinbart worden sein, in der einige oder alle Nebenkosten oder Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind, sind zur Ermittlung der Nettokaltmiete pauschale Kürzungen im nachfolgenden Umfang vorzunehmen
a) für Teilmöblierung 10 vom Hundert
b) für Vollmöblierung 20 vom Hundert
c) eingeschlossene Nebenkosten ohne Heizung 10 vom Hundert
d) eingeschlossene Nebenkosten mit Heizung 25 vom Hundert
e) Stellplatz oder Garage 5 vom Hundert (Satz 3 in Kraft seit 20.03.2009"

Mal prüfen, ob nicht auch noch andere Leistungen in der Miete enthalten sind (z.B. Internetnutzung)

schöner Mist...

enaira @, Freitag, 10.12.2010 (vor 5023 Tagen) @ Alfred

Es sind noch eine Menge anderer Leistungen in der Miete enthalten:

-Internet
-Parkplatz vor dem Wohnheim
-die Möbel


Mich interessiert zur Zeit vor allem die Frage, ob sonst noch etwas auf mich zukommen kann, weil ich mich so spät gemeldet habe, wie ein Bußgeld von der Stadtverwaltung, die für die ZWS-Steuer zuständig ist. Ein Bußgeld bei der Meldestelle habe ich schon bezahlt fürs zu-spät melden. Aber ich habe ja auch sozusagen 2 Jahre zu spät diese Steuern dann bezahlt.
Gibt es da auch noch eine Strafe oder im schlimmsten Fall ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung> Könnte man mir ja unterstellen (obwohl ich garnicht wusste, dass Mainz mein Zweitwohnsitz sein soll).
Und war das rechtens, dass sie mich sozusagen gezwungen hat, Mainz als meinen Zweitwohnsitz anzumelden, obwohl es ja nie so war.

schöner Mist...

Alfred @, Freitag, 10.12.2010 (vor 5023 Tagen) @ enaira

» und mein Vater der festen Überzeugung war, es genüge, an einem Wohnort gemeldet zu sein.
Feste Überzeugungen können auch bei Vätern Wissen nicht ersetzen.

» War beim Einwohnermeldeamt ... hat sich die Dame geweigert, mich für die sozusagen "fehlenden" zwei Jahre mit Hauptwohnsitz zu melden, sondern hat mich von 2008-2010 (jeweils Dez.) mit Zweitwohnsitz eingetragen (das musste ich auch unterschreiben!).
Die Dame hat Dich für die "fehlenden" Jahre nicht gemeldet, sondern mit Nebenwohnung registriert. Auch die Begriffe Haupt-/Neben-/Zweitwohnsitz, Zweit-/Erstwohnung sind im Melderecht völlig ohne Belang. Wenn Behörden und Gerichte etwas anderes behaupten, wird es deswegen noch lange nicht richtig.
Was hast Du da überhaupt unterschrieben>

» ... hatte erst Angst mir würde vllt sogar ein Verfahren drohen), ... Habe also unterschrieben...
Angst ist ebenso ein schlechter Ratgeber, wie unwissende Väter mit festen Überzeugungen. An Deiner Haltung gegenüber Behörden (ggf. auch Vätern) solltest Du arbeiten, insbesondere dann, wenn sie Dich zu irgendetwas „zwingen“ wollen.

» ... sie hätte mir ja eigentlich beweisen müssen, dass Mainz nicht mein Hauptwohnsitz war
Das müsste die Meldebhörde erst vor Gericht beweisen - bis dahin kann sie so ziemlich machen, was sie will. Zumal behördliche Willkür immer dann Erfolg hat, wenn der Betroffene sich nicht wehrt.

» Mein Vater hat eine Rechtschutzversicherung, also wäre der Anwalt sozusagen "umsonst".
Schon wieder der Vater. Unabhängig davon würde ich genau überprüfen (Wissen) ob die Rechtsschutzversicherung da einspringt.