höhe miete? zweitwohnsitz nur für autoversicherung

vana131 @, Dienstag, 18.01.2011 (vor 4939 Tagen)

Hallo!

Ich bin Mitarbeiter einer Automobilfirma, die Mietmodelle anbietet. Diese können von allen 'in häuslicher Gemeinschaft' lebenden Personen gefahren werden.
Nach Aussage des betreuenden Verkäufers sind dies alle am Erstwohnsitz des Mitarbeiters gemeldeten Personen.

Mein Vater fährt ein solches Mietauto.
Dies war solange kein Problem wie ich noch Zuhause gewohnt habe. Bezüglich meines Umzuges nach Stuttgart stellt sich für mich nun folgendes Problem:
Damit mein Vater 'sein' Auto weiter fahren kann, kommen wir nicht drum herum, dass er seinen Zweitwohnsitz bei mir anmeldet.

Ich nehme an, wir müssen einen Untermietvertrag abschließen. Doch in welcher Höhe muss ich hier die Miete mindestens ansetzen um noch glaubwürdig zu sein> Hat hier jemand Erfahrungen damit, ab wann das Amt dies reklamiert>

Danke!
vana

höhe miete? zweitwohnsitz nur für autoversicherung

Alfred @, Dienstag, 18.01.2011 (vor 4939 Tagen) @ vana131

Was denn nun – „in häuslicher Gemeinschaft lebend“ oder „am Erstwohnsitz des Mitarbeiters gemeldet“> Ich verstehe das Ganze mit dem Verkäufer nicht – seit wann sind die –noch dazu bei solchen Fragen - vertrauenswürdig> Was steht eigentlich im Vertrag>

Aber sei's drum.

Mit dem Wohnsitz ist das so eine Sache – den kann man nicht anmelden.

Ich gehe aber davon aus, dass Du meinst, Dein Vater müsse sich in Stuttgart mit Nebenwohnung registrieren lassen, damit er mit Dir „in häuslicher Gemeinschaft lebt“ bzw. „an Deinem Erstwohnsitz gemeldet ist“> Stellt sich sofort die Frage, ob und wo Du einen Zweitwohnsitz hast und dort eventuell mit Deinem Vater in häuslicher Gemeinschaft lebst>

Warum nun noch zu allem Überfluss ein mietvertrag abgeschlossen werden soll, erschließt sich mit überhaupt nicht. Alleinige Voraussetzung für die melderechtliche Registrierung einer Wohnung ist, dass man sie zum Wohnen oder Schlafen nutzt – das geht auch ohne Miete. So oder so lebt man deswegen aber noch nicht in häuslicher Gemeinschaft. Ob es sich um eine Neben- oder Hauptwohnung handelt, richtet sich nach dem Meldegesetz. Würde Dein Vater Deine Wohnung nicht zum Wohnen oder Schlafen nutzen wäre eine melderechtliche Registrierung übrigens rechtswidrig.

Schließlich: Welches Amt soll die Höhe der (unnötigen) Miete reklamieren>