Zweitwohnungssteuer Dresden - abmelden und wieder anmelden
Hallihallo :)
Ich wohne seit knapp 1 Jahr in Dresden und habe anfangs, dumm wie ich bin, keinen Wiederspruch gegen den Steuerbescheid bzgl. der Zweitwohngssteuer eingelegt.
Nun bin ich innerhalb von Dresden umgezogen und muss mich ummelden.
Meine Frage:
Ist es möglich sich erst abzumelden um sich kurz darauf wieder anzumelden>
Da müsste doch wieder ein Steuerbescheid reinflattern, welchem man dann wiedersprechen könnte.. >!
Jemand ne Idee dazu>
lg SakS
Zweitwohnungssteuer Dresden - abmelden und wieder anmelden
Alfred , Mittwoch, 26.01.2011 (vor 5067 Tagen) @ SakS
Schon lange nichts mehr aus Dresden gehört.
Umzug innerhalb Dresdens – aus der eine Wohnung raus – in die andere Wohnung rein.
Da gilt:
Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich abzumelden.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich anzumelden.
» Ist es möglich sich erst abzumelden um sich kurz darauf wieder anzumelden>
Das ist nicht nur möglich, das muss so sein (s.o.).
» Da müsste doch wieder ein Steuerbescheid reinflattern, welchem man dann widersprechen könnte.. >!
Vor dem Steuerbescheid steht die Steuererklärung. Die musst Du gleich richtig ausfüllen. Dann kommt der Stuerbescheid und dann der fristgerechte Widerspruch
» Jemand ne Idee dazu>
Gar nicht nötig, steht im Meldegesetz (s.o.).
Warum eigentlich Nebenwohnung und nicht Haupt- oder alleinige Wohnung>
Zweitwohnungssteuer Dresden - abmelden und wieder anmelden
SakS , Mittwoch, 26.01.2011 (vor 5067 Tagen) @ Alfred
» Warum eigentlich Nebenwohnung und nicht Haupt- oder alleinige Wohnung>
Weil ich in einer WG wohne und jedes WE nach Hause fahre.
Weiterhin ziehe ich ja nur von der alten Wohnung in die neue. Dabei würde eine "Ummeldung" eig. reichen.
Da ich aber die ZWS nicht weiter zahlen möchte, die Frage, ob ich mich auch erst ab und danach wieder anmelden darf/kann.
Gibt es da keinen Einspruch von der Behörde> Wäre ja ein Verlust für diese.
Wäre wohl besser diese Woche noch abzumelden und nächste woche dann wieder an.
vielen Dank schonmal
lg
Zweitwohnungssteuer Dresden - abmelden und wieder anmelden
Alfred , Mittwoch, 26.01.2011 (vor 5067 Tagen) @ SakS
» » Warum eigentlich Nebenwohnung und nicht Haupt- oder alleinige Wohnung>
» Weil ich in einer WG wohne und jedes WE nach Hause fahre.
Ein interessanter Grund, nur völlig daneben. Wenn Du volljährig und alleinstehend bist, entscheidet allein der vorwiegende Aufenthalt. Dazu hier mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen.
» Weiterhin ziehe ich ja nur von der alten Wohnung in die neue. Dabei würde eine "Ummeldung" eig. reichen.
Und wie soll das gehen, wenn Du nicht aus der alten Wohnung aus- und in die neue einziehst>
Die „Ummeldung“ existiert im Melderecht nicht, der „Umzug“ auch nicht. Es gibt allenfalls vereinfachte bürokratische Verfahren wenn man innerhalb eines Ortes die Wohnung wechselt. Das ist von Kommune zu Kommune verschieden, aber inhaltlich ist das alles das Gleiche.
» Da ich aber die ZWS nicht weiter zahlen möchte, die Frage, ob ich mich auch erst ab und danach wieder anmelden darf/kann.
Du kannst Dich am gleichen Tag an- und abmelden. Du kannst Dich – unter bestimmten Voraussetzungen - ab- und 6 Monate später (ggf. rückwirkend) anmelden. Entscheidend bleibt der Tag des Aus- bzw. Einzugs.
Lässt Du Dich mit Nebenwohnung registrieren, kriegst Du wieder eine Steuererklärung ins Haus (Hauptwohnung) und irgendwann später einen neuen Steuerbescheid. Dann zahlst Du wieder …
» Gibt es da keinen Einspruch von der Behörde>
Gegen was wollen die denn „einsprechen“> Die Steuerpflicht ist auf die im Steuerbescheid genannte Nebenwohnung bezogen und endet, wenn die benannte Wohnung nicht mehr Deine Nebenwohnung ist. Ob Du da eine Pause zwischen den beiden Wohnung einlegst oder nicht, ist egal. Du solltest nur nicht für beide Wohnung gleichzeitig registriert sein,
Wäre wohl besser diese Woche noch abzumelden und nächste Woche dann wieder an.
Kannst Du machen, aber wenn schon wäre der 2.2. als Tag des Einzugs besser. Der Auszug sollte spätestens am 31.1. erfolgen. Melderechtlich erledigen kannst Du beides an einem Tag in der nächsten Woche.
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SakS , Mittwoch, 26.01.2011 (vor 5067 Tagen) @ Alfred
» » » Warum eigentlich Nebenwohnung und nicht Haupt- oder alleinige Wohnung>
» » Weil ich in einer WG wohne und jedes WE nach Hause fahre.
» Ein interessanter Grund, nur völlig daneben. Wenn Du volljährig und
» alleinstehend bist, entscheidet allein der vorwiegende Aufenthalt. Dazu
» hier mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen.
Ja.. das weiß ich schon. Wochenende und Semesterferien aufaddiert ergeben mehr als ein halbes Jahr :)
»
» » Weiterhin ziehe ich ja nur von der alten Wohnung in die neue. Dabei würde
» eine "Ummeldung" eig. reichen.
» Und wie soll das gehen, wenn Du nicht aus der alten Wohnung aus- und in die
» neue einziehst>
» Die „Ummeldung“ existiert im Melderecht nicht, der „Umzug“ auch nicht. Es
» gibt allenfalls vereinfachte bürokratische Verfahren wenn man innerhalb
» eines Ortes die Wohnung wechselt. Das ist von Kommune zu Kommune
» verschieden, aber inhaltlich ist das alles das Gleiche.
»
Ich ziehe hier in DD von Zweitwohnung zu Zweitwohnung incl meiner MItbewohner. Aus der alten wollen wir uns abmelden um uns in der neuen dann wieder anzumelden.
Ummelden müsste möglich sein: http://www.meldebox.de/Umzug-Dresden/Einwohnermeldeamt/ummelden.php
» » Da ich aber die ZWS nicht weiter zahlen möchte, die Frage, ob ich mich
» auch erst ab und danach wieder anmelden darf/kann.
» Du kannst Dich am gleichen Tag an- und abmelden. Du kannst Dich – unter
» bestimmten Voraussetzungen - ab- und 6 Monate später (ggf. rückwirkend)
» anmelden. Entscheidend bleibt der Tag des Aus- bzw. Einzugs.
» Lässt Du Dich mit Nebenwohnung registrieren, kriegst Du wieder eine
» Steuererklärung ins Haus (Hauptwohnung) und irgendwann später einen neuen
» Steuerbescheid. Dann zahlst Du wieder …
»
» » Gibt es da keinen Einspruch von der Behörde>
» Gegen was wollen die denn „einsprechen“> Die Steuerpflicht ist auf die im
» Steuerbescheid genannte Nebenwohnung bezogen und endet, wenn die benannte
» Wohnung nicht mehr Deine Nebenwohnung ist. Ob Du da eine Pause zwischen den
» beiden Wohnung einlegst oder nicht, ist egal. Du solltest nur nicht für
» beide Wohnung gleichzeitig registriert sein,
»
» Wäre wohl besser diese Woche noch abzumelden und nächste Woche dann wieder
» an.
» Kannst Du machen, aber wenn schon wäre der 2.2. als Tag des Einzugs besser.
» Der Auszug sollte spätestens am 31.1. erfolgen. Melderechtlich erledigen
» kannst Du beides an einem Tag in der nächsten Woche.
Vielen Dank nochmal.
Werde mich morgen abmelden und nächste Woche wieder anmelden um dem Steuerbescheid dann anschließend zu wiedersprechen. :)
lg
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Alfred , Mittwoch, 26.01.2011 (vor 5067 Tagen) @ SakS
» Ummelden müsste möglich sein:
» http://www.meldebox.de/Umzug-Dresden/Einwohnermeldeamt/ummelden.php
Das ist eine Seite der Stadt und nicht das Meldegesetz.
» Werde mich morgen abmelden und nächste Woche wieder anmelden
Und beides zusammen ist dann 1 Ummeldung. wie alles andere auch, wenn man von einer Wohnung in die andere zieht.
um demSteuerbescheid dann anschließend zu wiedersprechen. :)
Und wie willst Du das begründen>
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SakS , Mittwoch, 26.01.2011 (vor 5067 Tagen) @ Alfred
» um demSteuerbescheid dann anschließend zu wiedersprechen. :)
» Und wie willst Du das begründen>
mit Bezug auf dieses Gerichtsurteil: http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/>page=stadt&id=1
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Alfred , Mittwoch, 26.01.2011 (vor 5067 Tagen) @ SakS
Dir ist sicherlich nicht entgangen, dass
- „(alte Darstellung)“ in der Überschrift steht,
- die Stadt Dresden nach diesem u.a. Urteilen die Satzung geändert hat (Dezember 2007).
Damit wirst Du also nicht viel Erfolg haben – genauer: Das kannst Ddu vergessen. Die Registrierung mit Hauptwohnung ist sicherer, bei Dir vmtl. sogar richtig und freut die Stadt viel mehr als Deine schäbige ZWSt. Blätter mal durch die Seiten der Stadt durch – vielleicht kriegst Du sogar noch ein Begrüßungsgeld.
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SakS , Donnerstag, 27.01.2011 (vor 5067 Tagen) @ Alfred
» Dir ist sicherlich nicht entgangen, dass
» - „(alte Darstellung)“ in der Überschrift steht,
» - die Stadt Dresden nach diesem u.a. Urteilen die Satzung geändert hat
» (Dezember 2007).
»
» Damit wirst Du also nicht viel Erfolg haben – genauer: Das kannst Ddu
» vergessen. Die Registrierung mit Hauptwohnung ist sicherer, bei Dir vmtl.
» sogar richtig und freut die Stadt viel mehr als Deine schäbige ZWSt.
» Blätter mal durch die Seiten der Stadt durch – vielleicht kriegst Du sogar
» noch ein Begrüßungsgeld.
argh.. das hab ich natürlich nicht gesehen.. :-/
ja.. Begrüßungsgeld wäre drin auf der anderen Seite steht jedoch der Bürokratische Aufwand im allgemeinen - Ummeldungen, hinzukommende Versicherungen etc.
Nungut.. werd ich mich nur ummelden.
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Alfred , Donnerstag, 27.01.2011 (vor 5066 Tagen) @ SakS
» argh.. das hab ich natürlich nicht gesehen..
Freut mich, dass ich Dir habe helfen können.
» Bürokratische Aufwand im allgemeinen - Ummeldungen, hinzukommende Versicherungen etc.
Alles im Umgang mit der Staatsmacht und anderen größeren Organisationen bedeutet im Allgemeinen bürokratischen Aufwand. Aber das mit den „hinzukommenden Versicherungen“ erschließt sich mir nicht so ganz. Ad hoc fällt mir nur das Auto ein, das dem Halter zum Ort der Hauptwohnung folgen muss. Übersehe ich da was wesentliches, was über einen allgemeinen bürokratischen Aufwand hinausgeht>
» Nun gut.. werd ich mich nur ummelden.
Hoffentlich melderechtskonform, …. Wie das Gesetz es befahl.
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SakS , Donnerstag, 27.01.2011 (vor 5066 Tagen) @ Alfred
» » Bürokratische Aufwand im allgemeinen - Ummeldungen, hinzukommende
» Versicherungen etc.
» Alles im Umgang mit der Staatsmacht und anderen größeren Organisationen
» bedeutet im Allgemeinen bürokratischen Aufwand. Aber das mit den
» „hinzukommenden Versicherungen“ erschließt sich mir nicht so ganz. Ad hoc
» fällt mir nur das Auto ein, das dem Halter zum Ort der Hauptwohnung folgen
» muss. Übersehe ich da was wesentliches, was über einen allgemeinen
» bürokratischen Aufwand hinausgeht>
Bin z.Z. noch Familienversichert, da ich eben den Hauptwohnsitz bei meinen Eltern in meiner Heimatstadt habe.
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Alfred , Donnerstag, 27.01.2011 (vor 5066 Tagen) @ SakS
» Bin z.Z. noch Familienversichert, da ich eben den Hauptwohnsitz bei meinen Eltern in meiner Heimatstadt habe.
Hm, sicherlich gibt es bei manchen Dingen Probleme, wenn man umzieht. Aber eine Familienversicherung, die noch dazu an den Hauptwohnsitz der Familie gebunden ist kenne ich nicht.
Entscheidend ist aber die gesetzliche Regelung - die Dir anscheinend völlig egal ist.