ZWS obwohl nicht gemeldet?

henrike @, Dienstag, 15.03.2011 (vor 4791 Tagen)

Mein Partner und ich arbeiten beide in HH, sind aber in Achim (bei Bremen) gemeldet, da mein Partner von dort kommt und dort ein Haus hat. Da wir beide voll berufstätig sind, haben wir uns eine Wohnung in HH gemietet, die wir von Mo bis Fr nach Feierabend bewohnen, da das Pendeln sehr viel Zeit kostet und Kosten verursachen, sprich, die Lebensqualität einschränken würde. Nun habe ich eine Bescheinigung zur ZWS für 2009 erhalten. Zu diesem Zeitpunkt habe ich aber noch alleine in einer Mietswohnung gelebt (deshalb ging diese Bescheinigung nur an mich), war aber schon - ebenso wie mein Partner - in Achim gemeldet.
Wir sind beide nicht verheiratet, leben aber zusammen (Lebenspartnerschaft>), sind zusammen als Lebenspartner in den Versicherungen aufgenommen etc.
Nun pocht das Finanzamt aber, dass wir eine für mich sehr große Summe seit 2009 an ZWS nachzahlen dürfen. Muss das sein> Kann man das irgendwie vermeiden> Auf meine Fragen per E-Mail und per Brief reagiert der Sachbearbeiter nicht. Klasse!
Unser Lebensmittelpunkt liegt ja in Achim und wir sind beide nicht in HH gemeldet (stellt sich eh die Frage, wie das Finanzamt auf uns gekommen ist). Wir haben mal gehört, dass es daran liegt, dass wir nicht verheiratet sind. Zählt eine solche Lebenspartnerschaft wie unsere weniger> Ist doch mittlerweile Gang und Gäbe.

ZWS obwohl nicht gemeldet?

Alfred @, Dienstag, 15.03.2011 (vor 4791 Tagen) @ henrike

Wenn Du allein den Steuerbescheid bekommen hast, bist Du in HH mit Nebenwohnung registriert. Dein Partner ist vmtl. überhaupt nicht registriert.

Wenn du einen ZWSt-Bescheid erhalten hast, müsstest Du vorher eine Erklärung zur ZWSt abgegeben haben.

Wenn Du dich – beruflich bedingt (Vollzeit)- zeitlich gesehen vorwiegend in HH und zeitlich untergeordnet in Achim aufhältst, ist dort Deine Hauptwohnung. So will es das Gesetz. Ein Verstoß gegen die melderechtlichen Bestimmungen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das gleiche gilt für Deinen Partner, wobei eine unterlassene Meldung hinzukäme.

Wo euer Lebensmittelpunkt liegt, interessiert im Melderecht nur wenig und ist für die Registrierung nicht maßgeblich.

Was eine Ehe ist, bestimmt das Gesetz ebenso wie ein anderes Gesetz bestimmt, was eine (eingetragene) Lebenspartnerschaft ist.
Die Ehe ist die gesetzlich geregelte Verbindung Hetero-(allenfalls Bi-) sexueller und steht unter dem besonderen Schutz des Staates (Art. 6 Abs. 1 GG).
Die Lebenspartnerschaft ist die gesetzlich geregelte Verbindung Homo-(allenfalls Bi-) sexueller und kann durch den Gesetzgeber der ehe gleichgestellt werden, steht aber nicht unter dem besonderen Schutz des Staates (Art. 6 Abs. 1 GG). Alle anderen Lebensverhältnisse (hetero - homo - bi) sind frei vereinbar, mögen sie auch noch so gebräuchlich sein.