ZWS in Ingolstadt und Umgebung

Berliner84 @, Dienstag, 15.03.2011 (vor 4814 Tagen)

Hallo liebes Forum,

ich bin aus Dienstlichen Gründen nach Manching versetzt worden, direkt bei Ingolstadt.
Da ich Soldat auf Zeit bin, kann ich mir über bereit gestellte Mittel eine Wohnung hier mieten und bekomme sie bezahlt.
Gemeldet bin ich in Berlin.
Wenn ich mir die ganzen Texte hier so lese, werde ich immer verwirrter. Versteh die Gesetzestexte teilweise überhaupt nicht.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Die Wohnung hier würde ich ca. 20 Tage im Monat bewohnen, an den restlichen Tagen halte ich mich in Berlin auf.

MfG

Felix

ZWS in Ingolstadt und Umgebung

Alfred @, Dienstag, 15.03.2011 (vor 4814 Tagen) @ Berliner84

Wenn du eine Wohnung in Ingolstadt beziehst und Dich dort zwanzig Tage im Monat aufhältst, dürftest Du diese Wohnung übers Jahr gerechnet so 200-220 Tage benutzen. Wenn Du die Wohnung in Berlin beibehältst und weiter nutzt, wäre die Wohnung in Ingolstadt als Hauptwohnung zu registrieren und die Wohnung in Berlin als Nebenwohnung. Wenn Du volljährig, alleinstehend und Inhaber der Nebenwohnung in Berlin bist und diese Wohnung den „Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt“, wird nach 1 Jahr in Berlin die Zweitwohnungsteuer fällig.

Um Dich noch ein bisschen mehr zu verwirren:
Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 BGB ist Manching Dein Wohnsitz. Satz 2 trifft nicht zu, denn formal zählt Bayern als Inland. Die restliche Verwirrung kommt dann beim ersten Kontakt mit der Truppen-/Standortverwaltung Manching, die alle Rechtsvorschriften, Erlasse, Ausführungsbestimmungen usw. aus dem Effeff kennt und stets perfekt zum Nachteil des Soldaten anzuwenden in der Lage ist, weil sie Art. 87 b Abs. 1 Satz 2 GG partout nicht verstehen will.

Noch Fragen>

ZWS in Ingolstadt und Umgebung

Berliner84 @, Mittwoch, 16.03.2011 (vor 4813 Tagen) @ Alfred

Aber hier bin ich ja nicht gemeldet und somit ist ja Berlin mein Wohnsitz.
Ich muss hier nicht mal was für die Unterkunft zahlen, da ich Trennungsgeld bekomme und eine Anerkannte Wohnung habe.
Ich möchte nur sehr ungern mein B-Kennzeichen aufgeben.
Am Samstag will ich zum Einwohnermeldeamt in Berlin, die müssten das ja auch wissen oder>

ZWS in Ingolstadt und Umgebung

Alfred @, Mittwoch, 16.03.2011 (vor 4813 Tagen) @ Berliner84

» Aber hier bin ich ja nicht gemeldet und somit ist ja Berlin mein Wohnsitz.
1. Es besteht Meldepflicht nach dem Meldegesetz
2. Dein Wohnsitz nach BGB ist Manching.
Ende.

» Ich muss hier nicht mal was für die Unterkunft zahlen, da ich Trennungsgeld bekomme und eine anerkannte Wohnung habe.
Wenn Du in Ingolstadt eine Wohnung beziehst, musst Du Dich für diese anmelden – ob Du dafür was zahlst oder nicht. Das Trennungsgeld ist für Dich schön, vor dem Melderecht aber schnurz.

» Ich möchte nur sehr ungern mein B-Kennzeichen aufgeben.
Was Du möchtest und ob Du es gerne oder ungern möchtest, ist vor dem Gesetz belanglos (Ein Gesetz ist so etwas Ähnliches wie ein Befehl und demgemäß eigentlich zu befolgen). Und lass Dir eins gesagt sein: Das Autokennzeichen mit „B“ ist der kürzeste Weg, bei Deiner Ordnungswidrigkeit erwischt zu werden.

» Am Samstag will ich zum Einwohnermeldeamt in Berlin, die müssten das ja auch wissen oder>
Eher oder. Was sollen die denn wissen> Und selbst wenn sie es wissen, warum gehst Du davon aus, dass sie Dir die richtige Antwort geben werden> Wenn Du Dich in Berlin mit Nebenwohnung meldest, verlieren die Stadt mehr Geld, als sie mit einer ZWSt je rein bekommt. Und Berlin ist arm, ärmer als die Stadthäuptlinge wissen/ahnen/befürchten. Außerdem macht das Eintreiben der ZWSt Arbeit.

ZWS in Ingolstadt und Umgebung

Alfred @, Mittwoch, 16.03.2011 (vor 4813 Tagen) @ Berliner84

» ich bin aus dienstlichen Gründen nach Manching versetzt worden,
Das hätte ich vielleicht erst fragen sollen: Für wie lange bist Du nach Manching versetzt>

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Berliner84 @, Samstag, 19.03.2011 (vor 4811 Tagen) @ Alfred

» » ich bin aus dienstlichen Gründen nach Manching versetzt worden,
» Das hätte ich vielleicht erst fragen sollen: Für wie lange bist Du nach
» Manching versetzt>

Ich bin erstmal bis 23.12.12 nach Manching versetzt

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Alfred @, Samstag, 19.03.2011 (vor 4811 Tagen) @ Berliner84

» Ich bin erstmal bis 23.12.12 nach Manching versetzt
Dann ist es so, wie beschrieben:
Sobald Du in die Ingolstädter Wohnung eingezogen bist, bist Du meldepflichtig.