Eine Wohnung besitzen oder mieten hat nicht zwingend etwas mit der Meldepflicht zu tun.
Die Meldepflicht ist eine individuelle Pflicht und wie ein Einwohner, der mehrere Wohnungen nutzt, melderechtlich zu registrieren ist (Neben- oder Hauptwohnung), hängt u.a. vom Alter und Personenstand ab. Mal auf der Startseite im Menü unter "Hauptwohnung" nachlesen.
Ein volljähriger, alleinstehender Einwohner ist üblicherweise am Arbeitsort mit Hauptwohnung zu registrieren.
Die Firma kann auf keinen Fall zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden, da sie keine "persönlichen Lebensbedarf" hat.
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