Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

comptonpolarimeter @, Donnerstag, 28.04.2011 (vor 4769 Tagen)

Hallo,

muss ich nachweisen, dass ich mich min. so und soviele Tage im Jahr an meinem Hauptwohnsitz aufgehalten habe> Welche Voraussetzungen gibt es, dass man einen Zweitwohnsitz anmelden kann>

In meinem Fall würde ich gerne in Darmstadt einen Zweitwohnsitz anmelden, weil ich dort arbeite. Mein Hauptwohnsitz ist in Köln. Allerdings habe ich nicht vor jedes Wochenende nach Köln zu fahren, sondern möchte auch mal ein paar Wochen am Stück in Darmstadt bleiben. Darf ich das> Ich zahle doch dann sowieso die ZWS. Oder gibt mir das zahlen der ZWS nur das Recht mich max. x % der Zeit im Jahr am Zweitwohnsitz aufzuhalten>

Oder muss ich sogar die Wohnung in Darmstadt als Hauptwohnsitz anmelden, weil ich evtl. mehr Zeit im Jahr in Darmstadt verbringe als in Köln> Und was ist wenn ich dann doch jedes Wochenende in Köln bin> Wird das überhaupt geprüft> Ich könnte mir vorstellen, dass die einfach die ZWS kassieren und denen egal ist wieviel Zeit ich wo verbringe.

Mir ist das Konzept einfach noch nicht ganz klar. :)

Gruss,
comptonpolarimeter

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

Alfred @, Donnerstag, 28.04.2011 (vor 4769 Tagen) @ comptonpolarimeter

1. Grundgesetz: Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet; Artikel 11, Abs. 1 (Freizügigkeit). Er muss nur de Folgen tragen, z.B. durch melderechtskonformes Verhalten und ggf. durch Entrichtung einer Bagatellsteuer namens „Zweitwohnungsteuer“.

2. Melderecht: Einfach mal auf der Startseite im Menü den Punkt „Hauptwohnung“ lesen. Dann ggf. noch mal fragen und dabei die Wohnsitze weglassen.

3. Zweitwohnungsteuer: Die ZWSt hat kein Konzept, das sich einem vernünftig denkenden Menschen erschließt. Für Köln und Darmstadt gilt: Wer alleinstehend und volljährig ist, nicht im Altersheim lebt oder als Krimineller seine Zwei in einer Justizvollzugsanstalt verbringt, zahlt Zweitwohnungsteuer, wenn er eine Nebenwohnung innehat. Ausnahme: Bei der Nebenwohnung handelt es sich um seine Erstwohnung, und er kann das nachweisen. Mit der Entrichtung der ZWSt sind keine Rechte verbunden - nur die Pflicht zu zahlen.

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

comptonpolarimeter @, Donnerstag, 28.04.2011 (vor 4769 Tagen) @ comptonpolarimeter

Hallo,

oh, sorry, da habe ich mir genau den link nicht durch gelesen. Gut, dann kann ich als Pendler sowieso einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort anmelden und wenn ich mich dann im Jahr doch öfters am Zweitwohnsitz aufgehalten habe, hat es sich halt so ergeben (protokollieren muss ich es ja eh nicht). Mit dem Anmelden des Zweitwohnsitzes und Zahlen der Steuer habe ich jedenfalls meine Pflicht erfüllt.

Danke für die Infos!

Gruss,

comptonpolarimeter

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

Alfred @, Freitag, 29.04.2011 (vor 4769 Tagen) @ comptonpolarimeter

Du bist natürlich nicht daran gehindert, Köln als Erst- und Darmstadt als Zweitwohnsitz zu wählen – aber das ist nicht meldepflichtig und interessiert eigentlich niemanden.
Protokollieren musst Du Deine Anwesenheit in Darmstadt nicht, denn wenn Du dort beruflich tätig bist, ist das üblicherweise der Ort, wo Du Dich vorwiegend aufhältst. Wenn as Darmstädter Einwohnermeldeamt seine Pflichten kennt du die Gesetze beachtet, wird es Dich in Darmstadt mit Hauptwohnung registrieren. Deine Wohnung in Köln wird damit zur Nebenwohnung, und die Zweitwohnungsteuer wird in Köln fällig.

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

comptonpolarimeter @, Freitag, 29.04.2011 (vor 4769 Tagen) @ Alfred

Hi Alfred,

das verstehe ich nicht. Mein Lebensmittelpunkt ist doch in Koeln, nicht in Darmstadt. Ich arbeite nur in Darmstadt.

Da scheint es generell verschiedene Meinungen zu geben. Im Inet finde ich darueber keine klare Aussage. Die einen sagen Hauptwohnsitz ist dort, wo man am meisten Zeit verbringt. Die anderen sagen, dort wo der Lebensmittelpunkt ist. Gibt es darueber keine Urteile> Ich finde es eigentlich logisch, dass Pendler nicht dort Ihren Lebensmittelpunkt haben wo sie sich berufsbedingt unter der Woche aufhalten.

Gruss,
Gabriel

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

comptonpolarimeter @, Freitag, 29.04.2011 (vor 4769 Tagen) @ comptonpolarimeter

Ach, und macht es einen Unterschied, dass meine Wohnung in Koeln eine selbst genutzte ETW ist> Waere das alleine nicht Grund genug fuer einen Hauptwohnsitz>
Edit: Ausserdem weiss ich jetzt schon, dass ich nur ein paar Jahre in Darmstadt arbeiten werde. Danach gehts woanders hin.

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

Alfred @, Freitag, 29.04.2011 (vor 4769 Tagen) @ comptonpolarimeter

Es gibt nur ein Melderecht. Da findet man weder den Begriff Wohnsitz (in allen Varianten) noch den Lebensmittelpunkt. Das diese Begriffe durchgängig vom kleinsten Kaff bis zum Bundesverfassungsgericht für melderechtliche Verhältnisse verwendet werden, ist bedauerlich, aber trotzdem falsch. Dass dabei das Verständnis für die Zusammenhänge im Melderecht verloren geht, ist kein Wunder. Wenn man dann dieses Geschnorchel noch auf die Zweitwohnungsteuer überträgt, einkommensteuerrechtliche Dinge damit klären will und gar noch den Kurbeitrag/die Kurtaxe mit einbezieht, geht die Übersicht völlig verloren. Dies trifft besonders für den kommunalen Gesetzgeber zu (sofern er jemals die Übersicht hatte). Leidtragender ist der Bürger, der gegen Verwaltung und Rechtsprechung keine Chance hat. Dafür kann ich nichts, kann es aber auch nicht ändern. Wenn es nicht um eine Bagatellsteuer ginge, wäre so ein Unfug nur in einer Bananenrepublik hinnehmbar.

Noch mal zum Melderecht: Wenn Du volljährig und alleinstehend bist und mehrere Wohnungen nutzt, ist die Hauptwohnung dort, wo Du Dich vorwiegend (rein quantitativ zeitlich übers Jahr gesehen) aufhältst. Das ist bei einem Werktätigen üblicherweise der Arbeitsort, und der ist bei Dir Darmstadt. Damit bist Du in Darmstadt melderechtskonform mit Hauptwohnung zu registrieren. Kann natürlich sein, dass man im Einwohnermeldeamt in D. nicht weiß, was im Hessischen Meldegesetz steht (nicht unwahrscheinlich), dann kannst Du machen, was Du willst.
Streiten kann man sich allenfalls darüber, wann bei „übers Jahr gesehen“ das Jahr beginnt, mit dem Tag des Einzug oder mit dem Kalenderjahr. Das ist aber, wenn Du „ein paar Jahre“ in Darmstadt arbeiten wirst, ziemlich gleichgültig.

Ob die benutzte Wohnung Dein Eigentum ist, gemietet, gepachtet oder sonst was ist, spielt im Melderecht keine Rolle.

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

toubib @, Samstag, 30.04.2011 (vor 4768 Tagen) @ Alfred

Die ZWSt knüpft doch an die "Nutzung" an. Welche kriterien erlauben denn eigentlich, vorwiegende "Haupt" -Nutzung oder "Neben" Nutzung zu unterstellen. Eigentlich kann das doch letztlich nur auf eine quantitative Unterscheidung nach Aufenthaltstagen hinuslaufen.

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

Alfred @, Samstag, 30.04.2011 (vor 4768 Tagen) @ toubib

» Die ZWSt knüpft doch an die "Nutzung" an.
Kann man so nicht sagen. Das hängt im Wesentlichen von der Definition der Zweitwohnung in der jeweiligen Satzung und von der Sichtweise des zuständigen Gerichts ab. Das erkennt, was eigentlich gemeint ist (= vom Spruchkörper gemutmaßte Absicht des Satzugsgebers).

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

comptonpolarimeter @, Dienstag, 03.05.2011 (vor 4764 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred!

Vielen Dank schonmal für Deine Ausführungen!

wie lässt sich das denn mit der Doppelten Haushaltsführung in Einklang bringen> Eine Doppelte Haushaltsführung liegt doch vor, wenn man aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort hält. Du sagst aber, per Definition ist so eine Zweitwohnung automatisch der Hauptwohnung, weil man dort die meiste Zeit verbringt. Demzufolge würde eine D. Haushaltsführung nicht vorliegen.

Oder ist das dann so, dass es einfach unabhängig voneinander ist. Das meine Wohnung in Darmstadt aus melderechtlicher Sicht mein Hauptwohnsitz ist, hat nichts damit zutun, dass es eigentlich aus beruflichen Gründen meine Zweitwohnung ist, d.h. die Doppelte Haushaltsführung kann ich trotzdem geltend machen (Zweitwohnung Darmstadt, Hauptwohnung Köln). Ich dachte dann eigentlich, dass das Finanzamt sich danach richtet was beim Meldeamt verzeichnet ist. Und die würden dan vielleicht sagen, dass eine Doppelte Haushaltsführung nicht vorliegt, weil meine Zweitwohnung nicht mein Beschäftigungsort ist. Beißt sich da nicht die Katze in den Schwanz>

Gruß und sorryy für die vielleicht doofen Fragen,
comptonpolarimeter

» » Die ZWSt knüpft doch an die "Nutzung" an.
» Kann man so nicht sagen. Das hängt im Wesentlichen von der Definition der
» Zweitwohnung in der jeweiligen Satzung und von der Sichtweise des
» zuständigen Gerichts ab. Das erkennt, was eigentlich gemeint ist (= vom
» Spruchkörper gemutmaßte Absicht des Satzugsgebers).

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

comptonpolarimeter @, Dienstag, 03.05.2011 (vor 4764 Tagen) @ comptonpolarimeter

Hallo,

hat sich erledigt. Ich habs jetzt verstanden. :) Irgendwie hatte ich Probleme Melderecht und Steuerrecht zu trennen..

Gruß,
comptonpolarimeter

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

Alfred @, Dienstag, 03.05.2011 (vor 4764 Tagen) @ comptonpolarimeter

» Irgendwie hatte ich Probleme Melderecht und Steuerrecht zu trennen.
Mit dem Problem warst Du nicht alleine. Aber Du hast es geschafft.

PS:
Ganz korrekt muss es Einkommensteuerrecht heißen. Es gibt nämlich Leute, die behaupten, es gäbe auch ein Zweitwohnungsteuerrecht.:-(

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

cebu @, Dienstag, 10.05.2011 (vor 4758 Tagen) @ comptonpolarimeter

Hallo comptonpolarimeter,

ganz pauschal zu Deiner ersten Frage:
Man muss dem Sacharbeiter ja nun nicht jeden Tag vom Jahr vorrechnen, wo man sich aufhält. Im Gegenteil, hier im Norden der nette Mensch im Amt hat mir beim Ausfüllen des Fragebogens geholfen. Wir einigten uns darauf, dass ich die Wochenenden hier verbringe, weils mir hier gefällt.Und das gilt auch für zwei Wochen Urlaub im Jahr, da waren wir uns einig. Klar hat er sich gewundert, weil mein zweiter Wohnsitz ne Eigentumswohnung ist.
Ich bin in den letzten 15 Jahren fünf Mal umgezogen, alles waren Zweitwohnsitze offiziell. Melde doch nicht jedes Mal alles um, neue Kfz-Kennzeichen und den ganzen Kram. Zweitwohsitz und fertig. Hauptwohnsitz Mama:)

Allerdings, wenn die hier die Zweitwohsitzsteuer einführen sollten, würde ich mich komplett ummelden. Und ab 2013 kommt dann ja auch noch die Haushaltsabgabe von der GEZ dazu für für alle Wohsitze, die ich nicht bereit bin für zwei Wohnsitze zu bezahlen.
Gruss cebu

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

Alfred @, Dienstag, 10.05.2011 (vor 4758 Tagen) @ cebu

Wenn ich das so lese, verstärken sich meine Zweifel, ob die ZWSt wirklich ein geeignetes Korrektiv zum Melderecht ist.
Den Satz „Heimat ist dort, wo es Zweitwohnungsteuer gibt“ finde ich hingegen immer richtiger.
Interessant fände ich Dein Meldeverhalten, wenn eines vielleicht gar nicht so fernen Tages an beiden Orten (also am Ort der Nebenwohnung ebenso wie am Ort der Hauptwohnung) ZWSt erhoben wird.

Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

cebu @, Dienstag, 10.05.2011 (vor 4758 Tagen) @ Alfred

@Alfred

Ja dann hätte ich nur noch den einen Wohnsitz hier im schönen Norden. Bin eh etwas sesshafter geworden beruflich. Das Ding mit der GEZ-Haushaltspauschale habe ich ja schon erwähnt...