Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Armer_Student @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4738 Tagen)

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Ich habe meinen Zweitwohnsitz in Saarbrücken gemeldet. Mein Hauptwohnsitz befindet sich in Darmstadt, wo ich auch studiere.

Ich habe vor einigen Monaten eine Steuererklärung erhalten, die ich ausgefüllt und zurückgeschicht habe. Da habe ich ausdrücklich vermerkt, dass mein Zweitwohnsitz ein Kinderzimmer bei meinen Eltern ist und ich 0€ Miete zahle. Logisch. 10% der Nettokaltmiete wären ja an Steuern zu zahlen. Nur in der Satzung §5 Absatz 2 folgendes:

Statt des Betrages nach Absatz 1 gilt als jährliche Nettokaltmiete für solche Wohnungen, die eigengenutzt, ungenutzt, zum vorübergehenden Gebrauch unentgeltlich oder unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe. Sie wird von der Landeshauptstadt Saarbrücken in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird.

Ich habe eine Mahnung bekommen, in der steht, dass ich nun den Druchschnittsbetrag zahlen muss. Habe natürlich Widerspruch eingelegt. Und habe damit argumentiert, dass der Zweitwohnsitz nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeldet ist und und ich mich wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht in der Lage sehe diesen Betrag zu zahlen.

Als Antwort kam:

Als Begründung geben Sie an, dass es sich bei dem Hauptwohnsitz nicht um einen Erstwohnsitz im steuerrechtlichen Sinne handle, da es sich lediglich um ein Kinderzimmer in ihrem Elternhaus handelt. Auch läge bei Ihnen keine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vor, da Sie Studierende sind.

Hierzu darf ich folgendes erwidern:

Laut Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Landeshauptstadt Saabrücken vom 11.12.2007, unterliegt das innehaben einer Zweitwohnung in der Stadt Saarbrücken der Zweitwohnungssteuer(§1). Inhaber eine Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtlichen Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken (§ 3 Persönliche Steuerpflicht).
Ob es sich bei dem Hauptwohnsitz um einen Erstwohnsitz im "steuerrechtlichen Sinne" handelt oder nicht, ist hier unerheblich, da die Landeshauptstadt Saabrücken an die geltende Satzung gebunden ist. Hier sind alleine die melderechtlichen Verhältnisse von Belangen. Bezüglich der Aussage, Studierende könnten eine Zweitwohnungsteuer nciht bezahlen, da sie kein eigenes Einkommen haben, ist dieser Einwand hier irrelevant. Das Innehaben einer (weiteren) Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung, ist ein besonderer, typischerweise über das allgemeine Wohnbedürfnis hinausgehender Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt. Zu welchem Zweck eine solche Wohnung genutzt wird und wer sie finanziert, ist unerheblich. Das Sozialstaatsprinzip fordert nicht, dass z.B. BAföG-Empfänger genrell von der Steuererhebung auszunehmen sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mir Urteilen vom 17.09.2008 entschienden, dass Bundesrecht es nicht verbietet, es allerdings auch nicht verlangt, Studierende, die mit Hauptwohnung bei den Eltern gemeldet sind, von der Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung am Studienort auszunehmen.

Aus Gründen der Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle sind wir gezwungen, Sie zur Zweitwohnungsteuer zu veranlagen. Vermeiden können Sie dieses, wenn Sie den Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz tauschen oder den Zweitwohnsitz in Saarbrücken abmelden.

Da die Stadtverwaltung Saarbrücken an die Satzung gebunden ist, kann Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden.

Aufgrund der dargstellten Rechtslage empfehle ich Ihnen, Ihren Rechtsbehelf zurück zu nehmen. Ein entsprechender Vordruck ist zu Ihrer Verwendung beigefügt. Sofern sie bis zum 20.05.2011 keine diesbezügliche Mitteilung von Ihnen eingegangen ist, bin ich gehalten, die Angelegenheit dem Stadtrechtsausschuss als Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vorzulegen. Das Verfahren vor diesem Gremium ist für den Unterlegenen kostenpflichtig.

Lohnt es da überhaupt zu klagen> Ein wenig eingeschüchtert hat mich das ganze schon. Hoffe mir kann da jemand helfen.

LG

Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Alfred @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4738 Tagen) @ Armer_Student

Verstehe ich Dich richtig`
Vorab: Die Begriffe Wohnsitz, Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz sind hier fehl am Platz und irreführend.

1. Du studierst in Darmstadt und bist dort mit Hauptwohnung registriert>
2. In Saarbrücken wohnst Du bei Deinen Eltern in deren Wohnung und bist dort mit Nebenwohnung gemeldet>
Wenn das so zutrifft, bist du überhaupt nicht steuerpflichtig und das was die Stadt Dir geantwortet hat ist purer Blödsinn.

Zusatzfragen:
Du hast eine Erklärung zur ZWSt abgegeben und dort vermerkt, dass Deine Nebenwohnung ein Zimmer bei Deinen Eltern ist>

Was ich nicht verstehe ist die „Mahnung“ – die wäre nur möglich, wenn Du vorher einen Steuerbescheid bekommen hättest. Ist das der Fall und wenn ja, von wann ist dieser Steuerbescheid du hast Du gegen diesen Steuerbescheid Widerspruch eingelegt> Oder ist mit „Mahnung“ der Steuerbescheid gemeint>

Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Armer_Student @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4738 Tagen) @ Alfred

» Verstehe ich Dich richtig`
» Vorab: Die Begriffe Wohnsitz, Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz sind hier
» fehl am Platz und irreführend.
»
» 1. Du studierst in Darmstadt und bist dort mit Hauptwohnung registriert>

Ja, das stimmt so.

» 2. In Saarbrücken wohnst Du bei Deinen Eltern in deren Wohnung und bist
» dort mit Nebenwohnung gemeldet>
» Wenn das so zutrifft, bist du überhaupt nicht steuerpflichtig und das was
» die Stadt Dir geantwortet hat ist purer Blödsinn.

Wohnen kann man das nicht nennen. Ich bin alle 2 Wochen mal am Wochenende zu Besuch da. Ja, davon ging ich auch aus denn ich zahle überhaupt keine Miete bei meinen Eltern.

» Zusatzfragen:
» Du hast eine Erklärung zur ZWSt abgegeben und dort vermerkt, dass Deine
» Nebenwohnung ein Zimmer bei Deinen Eltern ist>

Genau, das habe ich gemacht.

» Was ich nicht verstehe ist die „Mahnung“ – die wäre nur möglich, wenn Du
» vorher einen Steuerbescheid bekommen hättest. Ist das der Fall und wenn ja,
» von wann ist dieser Steuerbescheid du hast Du gegen diesen Steuerbescheid
» Widerspruch eingelegt> Oder ist mit „Mahnung“ der Steuerbescheid gemeint>

Den Steuerbescheid habe ich erst sehr spät erhalten. Darin stand, wie viel ich zu zahlen hätte. Danach habe ich Widerspruch eingelegt. Erst mal keine Reaktion. Dann bekam ich eine Mahnung und wurde zur Zahlung aufegfordert. Dann habe ich noch ein mal Widerspruch eingelegt. Daraufhin kam das, was ich oben unter "Antwort" getippt habe. Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich tun soll. Ob ich zahlen, Widerspruch einlegen oder klagen soll. Und wenn ich nen Widerspruch einlegen sollte, weiß ich auch ehrlich gesagt nicht, wie ich argumentieren soll. Durch dieses ganze Paragraphenwirrwarr blickt doch kein Mensch durch. :-(

Edit: Das Datum habe ich gerade selbst nicht vorliegen. Müsste erst mal zu Hause nachschauen.

Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Alfred @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4738 Tagen) @ Armer_Student

Also, wenn ich das Ganze richtig verstehe, scheint die Stadt Saarbrücken davon auszugehen, dass Du in Saarbrücken studierst und in Darmstadt bei Deinen Eltern wohnst. Anders macht das Schreiben keinen Sinn. Das lässt sich wohl klarstellen.
Widerspruch gegen den Steuerbescheid hast Du eingelegt und der ist noch nicht beschieden. Das Schreiben, das Du abgetippt hast (ich nehme mal an wortwörtlich), müsste eine Reaktion auf Deinen 1. Widerspruch sein. Auf Deinen 2. Widerspruch hätte die Stadt anders reagieren müssen. Da ist also noch alles offen.
Was Du übersehen hast, ist die Tatsache, dass Du ungeachtet des eingelegten Widerspruchs die geforderte Steuer hättest zahlen müssen (steht im Steuerbescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung). Deswegen hast Du die Mahnung bekommen. Gegen diese Mahnung ist ein Widerspruch ziemlich sinnlos und auf jeden Fall die falsche Reaktion. Da gibt es nur "Zahlen" oder einen "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" stellen.
Da ich weder Deine Steuererklärung, noch den Steuerbescheid und auch nicht die beiden Widersprüche kenne, stochere ich ein bisschen im Nebel herum. Aber bei dem Sachverhalt „Nebenwohnung bei den Eltern“ sind die Erfolgsaussichten bei einer Klage gut. Da sollte die Stadt unterliegen. Da brauchst du Dich überhaupt nicht einschüchtern zu lassen, schon gar nicht von dem Quark, den ein öffentlich Bediensteter da breitgetreten hat.

Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Armer_Student @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4738 Tagen) @ Alfred

Ja also genau das habe ich ja auch nicht verstanden. Wie kommen die darauf, dass ich meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern hab. Ich habe mehrmals deutlich gemacht, dass sich mein Zweitwohnsitz bei meinen Eltern befindet. Da muss die Dame sich wohl verschrieben haben!>

Zu meinem ersten Widerspruch:
Es hieß, der wäre nicht bei denen eingegangen. Deshalb muss das Schreiben wohl die Antwort auf den zweiten Widerspruch sein.

Ich bin eingeschüchtert, weil falls ich den Prozess verlieren sollte, auf den Kosten sitzenbleibe. Deshalb würde ich gerne nochmal widersprechen. Kannst du mir evtl einen Tipp geben, wie ich da am besten argumentiere>

Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Alfred @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4738 Tagen) @ Armer_Student

» Da muss die Dame sich wohl verschrieben haben!>
Schwer vorstellbar, eher nicht richtig gelesen.

Schön, wenn der 1. Widerspruch nicht eingegangen sein sollte, scheinen sie den 2. ja als 1. zu akzeptieren. Dein Problem ist
1. nicht ein erneuter Widerspruch, sondern eine Klarstellung,
2. Die nicht bezahlte Steuerschuld.
Darum solltest Du Dich kümmern.
Argumentationshilfen kannst du gerne bekommen, dazu müsste ich aber Steuererklärung, Steuerbescheid und Widerspruch (den 2.) kennen (einscannen und mailen), sonst gehen die Argumente nach hinten los.
Ein Widerspruch hat übrigens nur Sinn, wenn man auch zu einer Klage bereit ist – sonst ist es pures Querulantentum.

Die „Dame“ – besser: die Verfasserin des von Dir abgetippten Pamphlets – lügt doch wie gedruckt. Da behauptet sie z.B.: „Das Verfahren vor diesem Gremium ist für den Unterlegenen kostenpflichtig.“ Wer glaubt denn im Ernst, dass der Stadtrechtsausschuss der Kämmerei eine Gebühr abverlangt>

Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Armer_Student @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4738 Tagen) @ Alfred

Ok, ich werde morgen die Unterlagen raussuchen. Und die Steuern soll ich jetzt doch zahlen> Uff, das ist doof, weil ich BAföG beziehe und das Geld gerade mal für meinen Lebensunterhalt reicht.

Ich hätte da noch ne Frage und zwar steht ja in der Satzung:


§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die
a) der Eigentümerin oder dem Eigentümer bzw. der Hauptmieterin oder dem
Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Saarländischen Meldegesetzes
dient,
b) die Eigentümerin oder der Eigentümer bzw. die Hauptmieterin oder der
Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einer oder einem Dritten entgeltlich oder
unentgeltlich überlässt und die dieser oder diesem als Nebenwohnung im
vorgenannten Sinne dient oder
c) jemand neben ihrer oder seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen
persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner
Familie innehat. Dies gilt auch für steuerlich anerkannte Wohnungen im
eigengenutzten Wohnhaus.

Vor allem b) ist hier interessant, weil es in meinem Fall ja auch so ist, dass ich unentgeltich da "wohne" aber nicht die Wohnung in dem Sinne von meinen Eltern überlassen bekommen habe.

Weiter steht:


§ 3 Persönliche Steuerpflicht
(1) Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung oder mehrere
Wohnungen innehat. Inhaberin oder Inhaber einer Zweitwohnung ist diejenige
oder derjenige, deren oder dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung
der Wohnung als Zweitwohnung bewirken oder die Inhaberin oder der Inhaber
einer Zweitwohnung im Sinne von § 2 Absatz 1 Buchstabe c) ist.

Das trifft dann doch gar nicht auf mich zu!>

Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Alfred @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4738 Tagen) @ Armer_Student

» Und die Steuern soll ich jetzt doch zahlen>
Nein. Du sollst einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Kriegst Du was von mir, sobald ich die Unterlagen habe.

» Ich hätte da noch ne Frage und zwar steht ja in der Satzung:
Die Satzung ist rechtswidrig und es erübrigt sich, sich damit eingehend zu beschäftigen. Von ihr geht eine ungute erzieherische Wirkung aus, sagt eine Referatsleiterin aus dem Justizministerium NRW und hat damit Recht.
Deine Frage klärt sich hoffentlich beim weiteren Fortgang der Sache.

» Weiter steht:
» § 3 Persönliche Steuerpflicht
» (1) Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung oder mehrere Wohnungen innehat. Inhaberin oder Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken ...
» Das trifft dann doch gar nicht auf mich zu!>
Diese Wahnvorstellung des Saarbrücker Stadtrates.
trifft maßgeschneidert auf dich zu, denn § 3 besagt nichts anders, als dass Du als Nutzer einer Nebenwohnung Inhaber einer Zweitwohnung sein sollst. Geht so aber nicht.

Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Armer_Student @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4738 Tagen) @ Alfred

Danke für deine Antworten, Alfred. Jetzt bin ich etwas erleichtert. :-)

Ich werde dir dann morgen die restlichen Daten zukommen lassen.

LG

Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Armer_Student @, Dienstag, 10.05.2011 (vor 4735 Tagen) @ Alfred

Hi, ich habe mal nachgeschaut. Wann meine Steuerklärung rausgegangen ist, weiß ich nicht, da ich die Unterlagen zurückgesendet habe. Die Aufforderung zur Zahlung habe ich am 24.02.2011 erhalten. Meinen ersten Widerspruch(der jedoch anscheinend nicht bei ihnen ankam, hab ich noch vor dem 24.03.2011 eingelegt. Den zweiten Widerspruch habe ich am 23.04.2011 eingelegt. Dann kam dieser Brief, den ich abgetippt habe. Ich werde heute wahrscheinlich zu dem Justiziar unserer Hochschule gehen und mich da nochmal schlau machen. Vielleicht sieht es doch nicht so schlecht für mich aus. :-)

Über Tipps wäre ich gerne trotzdem noch dankbar.

LG

Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Alfred @, Dienstag, 10.05.2011 (vor 4735 Tagen) @ Armer_Student

» Ich werde heute wahrscheinlich zu dem Justiziar unserer Hochschule gehen und mich da nochmal schlau machen.
» Vielleicht sieht es doch nicht so schlecht für mich aus. :-)
Beim Justitiar der Hochschule, der ja wohl Volljurist ist, wird Dir sicherlch kompetenter Rechtsrat zuteil. Bestimmt interessant, was der zu sagen hat. Würde mich auch interessieren,