Steuererklärung

wilma @, Montag, 23.05.2011 (vor 4721 Tagen)

Hallo,

ich war schon vor einiger Zeit bei Euch zu Gast im Forum. Nach langem Hin und Her bin ich nun dort angekommen, dass ich rückwirkend keine Wohnsitzänderung erreichen konnte (Wurde vom zuständigen EMA abgelehnt). Die Steuererklärung soll nun abgegeben werden, auf der ich allerdings ankreuzen wollte, dass die Wohnung keine Wohnung im Sinne des Zweitwohnsitzes ist - ihr hattet da schon gute Tipps hinterlassen, was man da so schreiben könnte. Allerdings habe ich heute mit der Stadt Köln telefoniert und der Bearbeiter meinte, ich soll trotz Negativerklärung einen Mietvertrag mitschicken. Hattet ihr diese Thematik schonmal im Forum> Die bloße Steuererklärung würde wohl nicht reichen, weil ich meinen Status nicht ändern konnte über die Meldeämter.

Vielen Dank schonmal!

Steuererklärung

LionelHutz @, Montag, 23.05.2011 (vor 4721 Tagen) @ wilma

» Die bloße Steuererklärung würde wohl nicht reichen, weil ich meinen Status nicht ändern konnte über die Meldeämter.

Wenn die Wohnung Deine Hauptwohnung oder alleinige Wohnung war, aber als Nebenwohnung registriert war, dann will die Stadt Köln von Dir erfahrungsgemäß die Zweitwohnungssteuer. Der Mietvertrag hat keinerlei Aussagekraft darüber, ob die Wohnung für Dich Haupt- oder Nebenwohnung war. Er dient vermutlich ausschließlich der Steuerfestsetzung die anscheinend schon beschlossen ist.

Frag doch mal, ob sie das Steuerverfahren aussetzen wollen, wenn Du auf Korrektur des Melderegisters klagst. Dann würde der ganze Steuerquatsch eventuell wegfallen. Ob Du am Ende wirklich klagst und ob das für Dich Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.

Steuererklärung

Alfred @, Donnerstag, 26.05.2011 (vor 4718 Tagen) @ wilma

» dort angekommen, dass ich rückwirkend keine Wohnsitzänderung erreichen konnte (Wurde vom zuständigen EMA abgelehnt).
War zu erwarten und ist m.E. auch richtig so.

Mit dem Kassen- und Steueramt zu telefonieren ist vergebliche Liebesmühe. Die Stadt ignoriert jede Negativerklärung und erlässt einen Zweitwohnungsteuerbescheid – entweder auf Grundlage des Mietvertrages oder einer willkürlichen Schätzung. Da die wenigsten vor Gericht gehen, ein gutes Geschäft für die Stadt. Wird geklagt und kann nachgewiesen werden, dass die Kölner Wohnung die vorwiegend genutzte Wohnung war/ist, hebt die Stadt den Steuerbescheid auf.
Ein Mietvertrag ist wie bereits festgestellt wurde, bei einer Negativerklärung unsinnig. Um der Stadt das Leben ein bisschen zu erschweren, z.B. folgende Erklärung abgeben:
"Bei o.a. Nebenwohnung handelte es sich um meine faktisch vorwiegend genutzte Wohnung, was sich aus dem beigefügten Arbeitsvertrag und der Entfernung zu meinem Wohnort ergibt. Sollte Ihnen dies nicht genügen, bitte ich um Benachrichtigung.“

Steuererklärung - Klage gegen Steuerbescheid?

eva139 @, Donnerstag, 02.06.2011 (vor 4712 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, hallo Wilma,

ich habe nach 3 Jahren auch eine Aufforderung der Stadt Köln erhalten, meinen Mietvertrag zwecks Berechnung der Steuer zu schicken. Ich war in dem Zeitraum, in dem ich in Köln gewohnt hab, Studentin und bei meinen Eltern mit HWS gemeldet. Hätte meinen Status also ebenfalls ändern müssen, da ich überwiegend in Köln gelebt habe. Der nachträgliche Antrag auf Änderung wurde abgelehnt. Am Telefon riet man mir jedoch, nach Einreichung des Mietvertrags und Erhalt des Steuerbescheids zu klagen.


Wird geklagt und kann nachgewiesen werden,
dass die Kölner Wohnung die vorwiegend genutzte Wohnung war/ist, hebt die
Stadt den Steuerbescheid auf.

Ich frage mich, wie so eine Klage aussieht und ob jemand hier im Forum schon Erfolg damit gehab hat> Ich kann nachweisen, dass ich mich nachträglich versucht habe, umzumelden. (Wurde abgelehnt, da ich in dem Zeitraum in meiner Heimatstadt noch einen Reisepass erhalten habe.) Auch kann ich anhand Stromabrechnungen nachweisen, dass ich überwiegend in Köln gewesen bin.
Trotzdem fürchte ich, dass ich erfolglos bin und bei verlorener Klage noch mehr Geld zahlen muss. Oder ist das ein rein schriftlicher Vorgang ohne Gerichtsvorladung> Ich kenne mich mit Klageverfahren nicht sehr gut aus. Kann mir jemand da mit seinen Erfahrung vielleicht helfen>


Um der Stadt das Leben ein bisschen zu
» erschweren, z.B. folgende Erklärung abgeben:
» "Bei o.a. Nebenwohnung handelte es sich um meine faktisch vorwiegend
» genutzte Wohnung, was sich aus dem beigefügten Arbeitsvertrag und der
» Entfernung zu meinem Wohnort ergibt. Sollte Ihnen dies nicht genügen, bitte
» ich um Benachrichtigung.“

In welchem Stadium sollte diese Erklärung beim Steueramt gemacht werden>

Vielen Dank und Grüße,
Eva

Steuererklärung - Klage gegen Steuerbescheid?

Kommunalfreund @, Freitag, 03.06.2011 (vor 4711 Tagen) @ eva139

» Hallo Alfred, hallo Wilma,
» Mietvertrags und Erhalt des Steuerbescheids zu klagen.
» Wird geklagt und kann nachgewiesen werden,
» dass die Kölner Wohnung die vorwiegend genutzte Wohnung war/ist, hebt die
» Stadt den Steuerbescheid auf.


Die Städte wären doch dümmlich, wenn diese auf solche Dinge eingehen würden und auf Einnahmen wirklich zu verzichten>

Da helfen doch die z.T. lächerlichen Vorschläge von Alfred auch nicht weiter.
Es ist der Wille des Gesetzgebers und das bundesweit- ob von schwarz - gelb oder grün-rot oder rot-grün, die wollen doch Jagd auf die insgesamt etwas einfältigen Nebenwohnsitzler Druck ausüben und die Erstwohnsitzanmeldungen mit allen Mitteln durchboxen- Rechtssicherheit ist gegeben- da hilft doch auch dieses Forum nichts - es bewirkt nur noch zusätzlichen feigen Hoffnungsschimmer.
Wenn Alfreds Meinung doch ehrlich zu erkennen wäre- so sollte er immer wieder darauf hinweisen, dass die Steuer zu Recht den Kommunen zustehen würde!
Schade um jede Bemühung dieser zu entkommen! Die Politik will das soooo.
Die Kommunen sind einfach im Recht.
wer was anderes behauptet verarscht alle die hier Ihrem Ärger Luft machen wollen !!

Kommunen anzuprangern ist der vollkommen falsche Weg, wenn jemand was zu ändern hätte dann ist es von nur ganz obern möglich angefangen von Angie über Schäuble und alle Abgeordneten- aber die brauchen doch das Geld für die EU um Griechen mit 50 in Rente gehen zu lassen bei 100% - vom letzten Einkommen!

Steuererklärung - Klage gegen Steuerbescheid?

Alfred @, Freitag, 03.06.2011 (vor 4711 Tagen) @ Kommunalfreund

» Die Städte wären doch dümmlich, wenn diese auf solche Dinge eingehen würden und auf Einnahmen wirklich zu verzichten>
» Da helfen doch die z.T. lächerlichen Vorschläge von Alfred auch nicht weiter.
Die Städte sind nicht dümmlich – sie sind dämlich, weil sie nicht von sich aus auf solche Feinheiten eingehen und vor Gericht dann regelmäßig eins auf die Schnauze kriegen. U.a. beim VG Köln jedenfalls sind meine lächerlichen Vorschläge jedenfalls recht wirkungsvoll, allein schon deswegen, weil sie sich an den höchstrichterlichen Entscheidungen orientieren.

» Es ist der Wille des Gesetzgebers und das bundesweit- ob von schwarz - gelb oder grün-rot oder rot-grün, ...
Du hast rot-rot vergessen – nur braun in allen Schattierungen funktioniert nicht.

» ... auf die insgesamt etwas einfältigen Nebenwohnsitzler Druck ausüben ...
» Rechtssicherheit ist gegeben
Diese insgesamt etwas einfältige Berachtung vom Kommunalfreunden muss nicht näher kommentiert werden

» Wenn Alfreds Meinung doch ehrlich zu erkennen wäre- so sollte er immer wieder darauf hinweisen, dass die Steuer zu Recht den Kommunen zustehen würde!
Lesen bildet. Wer in diesem Forum nachliest, wird nicht behaupten dürfen, dass ich je etwas anderes gesagt habe, als dass die ZWSt bei entsprechender Ausgestaltung eine zulässige örtliche Aufwandsteuer ist. Gegen die rechtswidrige Ausgestaltung der ZWSt soll man sich allerdings wehren, und das steht hier im Mittelpunkt.

» Die Kommunen sind einfach im Recht.
Nicht, wenn sie verfassungswidrige Satzungen in die Welt setzen.

» wer was anderes behauptet verarscht alle die hier Ihrem Ärger Luft machen wollen !!
Bitte nicht die alle, die nur ihrem Ärger Luft machen und die z.B. ZWSt mit dem Rentenalter der Griechen in Verbindung bringen wollen, mit denen verwechseln, die hier Hilfe suchen.

» Kommunen anzuprangern ist der vollkommen falsche Weg,
Wenn Kommunen über ihre Verhältnisse leben und/oder sich nicht an Gesetze halten, wird man sie anprangern müssen.

Vielleicht kannst Du mir die einfältige Frage beantworten:
Was ist eine Zweitwohnung>
Als Kommunalfreund musst Du das ja wissen.

Steuererklärung - Klage gegen Steuerbescheid?

Kommunalfreund @, Freitag, 03.06.2011 (vor 4711 Tagen) @ Alfred

» Die Städte sind nicht dümmlich – sie sind dämlich, weil sie nicht von sich
Ganz einfach weil diese das Geld brauchen, da der Staatsapparat die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer von den Kommunen erwartet, Jene die keine derartige Steuer erheben verzichten freiwillig auf diese Einnahmen und müssen mit dem auskommen was ihnen an Staatlichen Mitteln zugewiesen wird - der Rest unterliegt der kommunalen Selbstverwaltung, wie auch immer die Kommunalen Steuern aussehen - !!

» gelb oder grün-rot oder rot-grün, ...
» Du hast rot-rot vergessen – nur braun in allen Schattierungen funktioniert nicht.<<<
wolltest denn damit zum Ausdruck bringen, dass auch die Kommunistischen Ideen Berücksichtung verdienten>

Erkläre doch mal wo denn noch ein brauner Sumpf vorherrschen sollte>
Wenn Du rot - rot für so erwähnenswert hervorheben willst, dann darf man doch eine Vermutung erahnen>
Wir dürfen froh sein wenn die kommunistische Volksunterwanderung nicht einen Nährboden erzielen könnte>
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Steuererklärung - Klage gegen Steuerbescheid?

Alfred @, Freitag, 03.06.2011 (vor 4711 Tagen) @ Kommunalfreund

» ... und müssen mit dem auskommen was ihnen an Staatlichen Mitteln zugewiesen wird - ...
geht es noch primitiver>
Bitte einfach auf dem Teppich bleiben. Geld zu brauchen, ist kein Grund für asoziales Verhalten. Ob eine Kommune ZWSt erhebt oder nicht, richtet sich häufig nach der Schäbigkeit des Charakters der Akteure.

» » gelb oder grün-rot oder rot-grün, ...
» » Du hast rot-rot vergessen – nur braun in allen Schattierungen funktioniert nicht.<<<
» wolltest denn damit zum Ausdruck bringen, dass auch die Kommunistischen Ideen Berücksichtung verdienten>
» Erkläre doch mal wo denn noch ein brauner Sumpf vorherrschen sollte>
» Wenn Du rot - rot für so erwähnenswert hervorheben willst, dann darf man doch eine Vermutung erahnen>
» Wir dürfen froh sein wenn die kommunistische Volksunterwanderung nicht einen Nährboden erzielen könnte>
Man darf. Ich liebe es, wenn meine Äußerungen von anderen am Maßstab von deren Einfältigkeit gemessen werden und zum „Erahnen von Vermutungen“ führen.