Arbeiten in Hamburg aber Hauptwohnsitz in freiburg

Basti00 @, Samstag, 23.07.2011 (vor 4680 Tagen)

Hallo ich hoffe ihr könnt mir und meiner Freundin helfen!

Wir leben beide zur Zeit in Freiburg.arbeiten beide und sie wartet nebenher auf ihren
Studienplatz in Freiburg (wartesemester)

Aus beruflichen gründen zieh ich nun nach HH und sie will für 1jahr mitkommen und dort arbeiten
Danach aber wieder zurück nach Freiburg fürs Studium.Das Problem ist das sie ihren Hauptwohnsitz 5jahre in FR haben muss um den Studienplatz nächstes Jahr zu bekommen und wenn sie jetzt den Hauptwohnsitz für das 1jahr in HH meldet verwirkt sie ja alles!!!!! Wir sind verzweifelt und wissen nicht was wir machen sollen....steuerlich wollen wir nix absetzten oder geltet machen.....wir wollen nur das 1jahr noch zusammen verbringen.ihr lebensmittelpunkt is FR weil ihre ganzen Freunde und Familie hier lebt,sie hat auch die absicht mehrmals im monat nach hause zu fahren..... Wie können wir das machen>sind auch bereit die zweitwohnsitzsteuer zu zahle.

Was passiert wenn sie mitkommt dort arbeitet aber sich nicht dort meldet....wer merkt das schon ;)


Bitte helft uns ich weiß is sehr kompliziert

Arbeiten in Hamburg aber Hauptwohnsitz in freiburg

Alfred @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4679 Tagen) @ Basti00

» und wenn sie jetzt den Hauptwohnsitz für das 1jahr in HH meldet verwirkt sie ja alles!!!!!
Wie immer: Es geht um Haupt- und Nebenwohnung und nicht um Wohnsitze. Das Melderecht ist bezüglich der Meldepflicht ziemlich eindeutig (mal im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen).
Dort arbeiten und melderechtlich nicht registrieren lassen, ist bei der Entfernung Hamburg-Freiburg ziemlich unrealistisch. Ob es jemand merkt, ist eine andere Frage, aber verlassen sollte man sich nicht darauf.
Arbeiten in Hamburg und dort melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung ist nur möglich, wenn Deine Freundin sich trotzdem überwiegend in Freiburg aufhält (d.h.: wenn sie keinen Vollzeitjob hat) und sozusagen „gelegentlich“ nach HH zum Arbeiten fahren. Dann wäre Hauptwohnung in Freiburg und Nebenwohnung in HH melderechtskonform. Ob das so zutrifft, kann ich nicht einschätzen. ZWSt muss dabei übrigens nicht anfallen. Wenn Du Inhaber der Wohnung in HH bist und Deiner Freundin nur eine „tatsächliche, jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit“ bietest, hat sie die Wohnung nicht inne und dürfte nicht zur ZWSt herangezogen werden. Jedenfalls nicht nach den Maßstäben des BVerwG – die in Hamburg zuständige Finanzgerichtsbarkeit könnte das anders sehen und zu einem unerquicklichen Rechtsstreit führen.

Noch Fragen>

Arbeiten in Hamburg aber Hauptwohnsitz in freiburg

Basti00 @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4679 Tagen) @ Alfred

Ja gut dann halt nebenwohnsitz.aber wenn sie sich in HH mit dem nebenwohnsitz meldet wer fragt denn nach ob sie da Arbeit hat>es ist der hautberuf aber wir haben nachgerechnet sie Arbeit im Jahr max.165 Tage und dann bleiben noch 200 Tage über wo sie ja in FR wohnen könnt das is ja über die Hälfte des Jahres und somit doch der Lebensmittelpunkt oder seh ich das zu einfach>

Arbeiten in Hamburg aber Hauptwohnsitz in freiburg

Alfred @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4679 Tagen) @ Basti00

» ...wer fragt denn nach ob sie da Arbeit hat>
Z.B. ein gewissenhafter Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

» Arbeit im Jahr max.165 Tage und dann bleiben noch 200 Tage über wo sie ja in FR wohnen könnt das is ja über
» die Hälfte des Jahres und somit doch der Lebensmittelpunkt oder seh ich das zu einfach>
Wenn die Prognose so aussieht, dass sie sich vorwiegend in Freiburg aufhalten wird, wäre es so, wie ich beschrieben habe: melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung.

Am Rande:
1. Mit Lebensmittelpunkt hat das nichts zu tun. Im Melderecht hat der (als „Schwerpunkt der Lebensinteressen“) nur marginale Bedeutung. Er wäre u.U. für die doppelte Haushaltsführung bei der Einkommensteuer wichtig.
2. Und noch einmal: Man kann sich nirgendwo mit Nebenwohnsitz melden – das ist einfach der falsche Begriff.

Arbeiten in Hamburg aber Hauptwohnsitz in freiburg

Basti00 @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4679 Tagen) @ Alfred

Sorry das ich immer wieder die falschen Begriffe benutze!

Ja gut meinste das 165 Arbeitstage ausreichen um eine plausible Argumentation für einen nebenwohnung in HH zu haben>könnte man damit durchkommen>

Arbeiten in Hamburg aber Hauptwohnsitz in freiburg

Alfred @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4679 Tagen) @ Basti00

» Sorry das ich immer wieder die falschen Begriffe benutze!
Es geht nicht nur um die richtigen Begriffe sondern auch (und vor allem) um die damit verbundenen Vorstellungen.

Der Einwohner hat den Bezug einer weiteren Wohnung der zuständigen Meldebehörde zu melden. Welche von mehreren genutzten Wohnungen als Haupt- und welche als Nebenwohnung zu registrieren ist, bestimmt die Meldebehörde. Dabei ist davon auszugehen, dass deren Mitarbeiter – u.U. aus falsch verstandenem Lokalpatriotismus – darauf abzielen werden, dass er Neuankömmling mit Hauptwohnung registriert wird.

Wenn Deine Freundin nur 165 Tage im Jahr in HH arbeitet (und dies ggf. auch nachweisen kann) und glaubhaft darlegen kann, in der übrigen Zeit die Wohnung in Freiburg zu nutzen, muss die Meldebehörde die Hamburger Wohnung als Nebenwohnung registrieren. Dabei ist zu berücksichtigen. dass sie bei der Anmeldung nur eine Prognose abgeben kann. Sollte die Meldebehörde Nachweis für die Fahrten nach Freiburg verlangen, ist diese Forderung zurückzuweisen. Derartige Nachweise können im allgemeinen – wenn überhaupt – nur für einen zurückliegen Zweitraum erbracht werden.

Arbeiten in Hamburg aber Hauptwohnsitz in freiburg

Basti00 @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4679 Tagen) @ Alfred

Also sie würde bei der Stadt bzw dem Land als rettungsassistentin arbeiten,da es da ja die regeldienstpläne für das ganze Jahr gibt haben wir einfach ihre dienst nachgezählt unsren Urlaub abgezogen das ergab dann 165 Tage/Dienste was ja auch an Hand des dienstplanes nachzuweisen wäre...der Grund für die häufige Heimreise wäre ihre allein lebende Mutter die in Rente lebt(bei der sie auch gemeldet ist) und die sie ja unterstützen muss weil sie ein Haus hat was sie alleine nur schwer machen kann.....das alles kann bewiesen werden!Ist das ausreichend um die erstwohnung in FR zu begründen>

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Alfred @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4679 Tagen) @ Basti00

Also, für eine plausible Prognose ist das mehr als ausreichend, passt alles für die Nebenwohnung in HH.

Das reicht dann m.E. auch für doppelte Haushaltsführung – die wird rückwirkend geltend gemacht, und das Melderecht spielt dabei keine Rolle (dafür aber der Lebensmittelpunkt).

Und zur Vermeidung der ZWSt habe ich Dir ja auch schon was geschrieben.

Arbeiten in Hamburg aber Hauptwohnsitz in freiburg

Basti00 @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4679 Tagen) @ Alfred

Ja super :) dann is ja unser prob gelöst oder seh ich das falsch :)>

Ich würde jetzt wie folgt vorgehen wollen: erstmal die nebenwohnung anmelden und hoffe das nicht nach einem Arbeitsverhältnis gefragt wird,falls doch mit den 165 Tagen und der Mutter begründen.