ZWS in Stolberg (Rhld.)

Stolberg (Rhld.) erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.2003. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Stolberg (Rhld.)

Befreiung

Die Satzung der Stolberg (Rhld.) sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe

Meldungen zu Stolberg (Rhld.)

Zu Stolberg (Rhld.) gibt es leider noch keinen Meldung.

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Letzte Änderung: 13.05.2009