ZWS in Rheinsberg
Rheinsberg erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Wohnfläche zu Grunde gelegt..
Satzung
Satzung von Rheinsberg
Staffel
Rheinsberg erhebt folgende Staffelbeträge:
Rheinsberg unterscheidet die Steuerhöhe hinsichtlich Zonen, Lagen und Bebauungsformen. Die Zonen werden hinsichtlich der Nähe zum Wasser unterschieden:
- Lage abseits vom Wasser
- bis zu 300 Metern Entfernung zum Wasser
- direkte Wasserlage, maximal getrennt durch Uferstreifen
Es werden drei Lagen unterschieden:
- Stadtgebiet Rheinsberg
- Sonstige Orts- und Gemeindeteile
- Außenbereichslagen
Es wird zwischen zwei Bebauungsformen unterschieden:
- für zum dauerhaften Wohnen genutzte Zweitwohnungen in Wohnhäusern und vergleichbaren Objekten
- für Zweitwohnungen, die nicht das ganze Jahr genutzt werden können in Bungalows, Wochenendhäusern, Datschen und Lauben
Zu zahlende Steuer je Quadratmeter Wohnfläche (in Klammern sind die Werte bei Zweitwohngungen, die nicht das ganze Jahr genutzt werden können)
Lage |
Zone 1 |
Zone 2 |
Zone 3 |
Stadtgebiet Rheinsberg |
5,50 (3,35) |
5,50 (3,70) |
8,50 (5,70) |
Sonstige Orts- und Gemeindeteile |
4,50 (3,00) |
4,95 (3,00) |
7,65 (5,15) |
Außenlage |
4,50 (2,35) |
3,85 (2,60) |
5,95 (4,00) |
Befreiung
Die Satzung der Rheinsberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen.
- Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, dessen eheliche Wohnung oder eingetragene lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, aus hauptberuflichen Gründen, Schul- oder Ausbildungszwecken bewohnt wird.
- Wohnungen, die nicht über Mindestanforderungen verfügen (23qm, Fenster, Nutzbarkeit zum Schlafen, Wasser- und Energieversorgung
Meldungen zu Rheinsberg
Zu Rheinsberg gibt es leider noch keinen Meldung.
Einträge zu Rheinsberg im Forum (2)
Letzte Änderung: 01.02.2012