ZWS in Hückeswagen

Hückeswagen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.1996. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 16.5%).

Satzung

Satzung von Hückeswagen

Bemerkungen

Zum 1.1.2015 wurde der Steuersatz von 10% auf 15% erhöht. Die Komme erhofft Mehreinnahmen in Höhe von 25.000 Euro (RP-Online)

Meldungen zu Hückeswagen

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Letzte Änderung: 10.02.2015