ZWS in Heikendorf

Heikendorf erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.04.2016. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).

Satzung

Satzung von Heikendorf

Befreiung

Die Satzung der Heikendorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Bemerkungen

Die Kommune Heikendorf hat eine Satzung
zur Vorbereitung der Einführung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Heikendorf beschlossen. Auf dieser Basis kann bereits mit der Datenerhebung begonnen werden, die Steuer muss aber spätestens zum 1.4.2016 eingeführt werden. Die Höhe der Steuer ist in dieser Vorab-Satzung noch nicht geregelt.

Eine Besonderheit ist, dass die Kommune auch dann von einer Zweitwohnung spricht, wenn ein Mensch nur eine Wohnung im Bundesgebiet hat, die Hauptwohnung jedoch nicht in Deutschland sich befindet.

Meldungen zu Heikendorf

Zu Heikendorf gibt es leider noch keinen Meldung.

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Letzte Änderung: 01.02.2020